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Offener Brief an Bärbel Höhn

Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landschaft des Landes Nordrheinwestfalen

Frau Höhn,

noch am 27.4.2000 beklagten Sie Sich auf Ihrer Homepage bitterlich, daß die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz gescheitert ist.

Schon kurz darauf forderten Sie die Einschläferung aller von Ihnen definierten "Kampfhunde", in völliger Unkenntnis des Tierschutzgesetzes, trotz der ausdrücklich erklärten juristischen Einwände von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin.

Zwischenzeitlich wurden Sie wohl auf den kleinen Fauxpas aufmerksam gemacht, den jetzt ordnen Sie statt der tierschutzrechtlich nicht zulässigen Einschläferung die Verbringung der Hunde in die Tierheime an.

Abgesehen davon, daß die von Ihnen verabschiedete Hundeverordnung an sich bereits eine juristisch bedenkliche und bzgl. der Problematik kontraproduktive  Fehlentscheidung ist, wie in der offiziellen Mitteilung des Tierschutzvereins Olpe aufgezeigt wird, machen wir Sie an dieser Stelle auf eine weitere Kleinigkeit aufmerksam, die Ihnen entgangen ist:

Wir sind  als Tierschutzmitarbeiter ehrenamtlich tätige Privatpersonen.

Der Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V. ist ein privater Verein.

Weder wir noch der Tierschutzverein nehmen irgendwelche Weisungen von einer Frau Höhn entgegen.

Ihre Intention ist klar:

Sind die abgegebenen, ausgesetzten, beschlagnahmten Hunde erst einmal im Tierheim gelandet, waschen Politiker und Behörden ihre Hände in Unschuld. Auch sozialverträgliche Hunde sind nicht vermittelbar, und fangen nach unterschiedlich langer  Zeit im Tierheim an zu leiden. Spätestens dann sollen WIR die Hunde heimlich, still und leise einschläfern lassen, womit für Sie das Problem gelöst ist.

NICHT MIT UNS.

 Die Umsetzung der Einzelmaßnahmen Ihrer Verordnung durch die Kommunen und Behörden ist schlicht unmöglich, wie schon jetzt deutlich wird.

 Wie beantwortet sich übrigens die Frage nach dem Status der Mischlingshunde?

Die optische Erscheinung ist nicht beweiskräftig (siehe Trummler).

Wieviele Generationen "unbefleckter" Abstammung müssen also diesmal nachgewiesen werden?

Haben Sie den dafür erforderlichen Gentest schon entwickeln lassen?

Da ist Ihnen also wieder etwas entgangen.

 Ganz nebenbei haben Sie uns beide übrigens mit Ihrer Verordnung so nebenbei zum asozialen "Staatsfeind Nr. 1" - vulgo: Hundehalter -  abgestempelt - herzlichen Dank auch.

Eine reife Leistung für jemanden, der seit Jahren recht angenehm von unseren (Hunde-) Steuergeldern lebt.

 

Frau Höhn, Sie haben Ihre Inkompetenz jetzt ausreichend bewiesen.

Wir erwarten Ihren sofortigen  Rücktritt.

 

Bernd und Silke Groos, ehrenamtliche Mitarbeiter des Tierschutzvereins Olpe e.V.

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