- Leserbrief

Leserbrief an die Wilhelmshavener Zeitung (www.wilhelmshaven.de)

Zum Artikel: Bissiger Streit um Begleithundepruefung vom 20.07.01 >>> (zu lesen auf www.maulkorbzwang.de)

O-Text Durchfuehrungsbestimmung der Gefahrtierverordnung: 

"2. Hunde nach § 2 Abs. 1 i. V. mit Anlage 1 GefTVO" ...vom Tragen eines Maulkorbes darf nur dann abgesehen werden, wenn der Hund eine Begleithundepruefung- oder vergleichbare Pruefung erfolgreich abgelegt hat, also die Voraussetzungen fuer eine Erteilung einer Befreiung vom Maulkorbzwang vorliegen...." 

In den Durchfuehrungsbestimmungen wird der VDH, auf den sich Frau Fehre bezieht, nicht einmal erwaehnt. Wird hier noch an einer Verschaerfung gebastelt? Dem VDH wird es freuen, klingeln die Kassen doch noch mehr. Warum wird hier diskutiert? 

Lt. der Durchfuehrungsbestimmung koennen die betroffenen Hunde ohne Maulkorb laufen. Scheinbar ist durch die Gefahrtierverordnung eine Marktluecke entdeckt worden, die sich bestimmte Personen zu eigen machen. 

Wer verdient schon 1000,-- DM in der Stunde zum Wohl des Menschen? Wirklich traurig, denn der Test sieht bei Fachleuten wie in Hannover oder in Kiel ganz anders aus und kostet dort auch nur die vorgeschriebene Haelfte, naemlich 500 DM. Sind Hund und Halter nicht schon genug gestraft? 

Ihnen kam die grosse Ehre zu teil, dass man ihnen das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung gestrichen hat, bei ihnen gilt jederzeit Gefahr in Verzug. Weiter muessen sie viele Auflagen erfuellen um ihren Hund behalten zu duerfen, sie werden trotzdem denunziert, beschimpft und teilweise aus ihren Wohnungen geworfen, um nur einiges zu nennen. Entgegen aller Gutachten der Fachleute, der Wesenstestergebnisse und der Beissstastistiken wird weiter gegen die betroffenen Rassen gehetzt. 

Die Kat1 Hunde duerfen trotz erfolgreich bestandenen Wesenstest nicht ohne Maulkorb laufen. In Schleswig-Holstein hat das OVG bestaetigt, dass die pauschale Diskriminierung bestimmter Rassen untauglich und damit nichtig ist, auch das OVG Lueneburg hat die Gefahrtierverordnung teilweise fuer nichtig erklaert. 

Aber Herr Bartels will die Rasseliste erweitern, dann wuensche ich Frau Fehre viel Spass beim Pruefen eines nicht fertig ausgebildeten Schutzhundes, mal sehen ob ihr der VDH hilft. Ich hoffe, das die betroffenen Hundehalter und der Verein sich auch weiter erfolgreich gegen diese Schikane wehren und kann nur hoffen, das sie reichlich Unterstuetzung aus der Bevoelkerung kriegen. Wer weiss schon, welche Rassen die naechsten auf der Liste sein werden. 

Und wer jetzt immer noch glaubt, die Gefahrtierverordnung ist nur zum Schutz des Menschen da, der moege den Weihnachtsmann gruessen, wenn er ihn sieht.

Solidarische Gruesse
Silvia Friedrichs

 

Zurück