Volker Stück

Rechtsanwalt

Volker Stück

Liebigstr. 6

34125 Kassel

RA Volker Stück, Liebigstr. 6, 34125 Kassel                                                                     Tel. 0561 - 874268

 

 


Gemeinde Wehretal

z.H. Herrn Bürgermeister Dietzel

Platz der Normandie 1

 

37287 WEHRETAL 1

13. Januar 2001

volker/chico/verwalt/chico9-doc

Fax: 05651 - 9490 30

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom]                                       [Mein Zeichen/Meine Nachricht vom]                                 Telefon (18.12.2000 - 01.01.2001)

22.12.00                                   11/16.12.00                              05651 - 43 10

Hundehaltung G. S. und E. D.,

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dietzel,

ich darf Ihnen hiermit vorab mitteilen, daß meine Mandanten

 

·       Herr Richter G. S.

·       Herr Baufacharbeiter E. D.

 

am 13.01.2001 den Sachkundenachweis und ihre Hunde den Wesenstest - wie zu erwarten - erfolgreich abgelegt haben und Ihnen die entsprechenden Nachweise demnächst, d.h. nach Ausfertigung, vorlegen werden.

 

Im übrigen gestatte ich mir folgende Hinweise:

I.

 

Für den Fall, daß die GefahrenabwehrVO im Normenkontrollverfahren vom HessVGH in der Hauptsache - 11 N 2497/00 - kassiert werden sollte, darf ich Ihnen hiermit ankündigen, daß meine Mandanten die Rückerstattung der nicht unerheblichen Prüfungskosten, die notwendigen Fahrtkosten, die Kosten für das Chippen der Hunde etc., für die dann keine rechtmäßige Rechtsgrundlage bestand, von Ihnen verlangen werden. Diese Ansprüche mache ich hiermit geltend und habe meine Mandanten angewiesen, ihre Kosten und Auslagen nebst Belegen sorgfältig zu sammeln bzw. dokumentieren. Es bleibt Ihnen unbenommen, diese Kosten demjenigen in Rechnung zu stellen, auf dessen - nordhessisch gesprochen - Mist diese VO gewachsen ist.

 

Des weiteren behalte ich mir ausdrücklich vor, im Wege der Feststellungsklage die Rechtmäßigkeit Ihres Handelns verwaltungsgerichtlich klären zu lassen.

 

II.

 

Namens und in Vollmacht meiner Mandanten begehre ich hiermit ferner nach §§ 8 Ziff. 1, 18 Abs. 1 HDSG gebührenfrei folgende Auskünfte von Ihnen:

 

1.    Welchen Daten wurden zur Person gespeichert ? Insoweit besteht Anspruch auf eine vollständige und abschließende Auskunft. Eine beispielhafte, d.h. bloß unvollständige Aufzählung, genügt in keinem Fall.

2.    Zu welchem Verarbeitungszweck wurden die Daten gespeichert und auf welcher Rechtsgrundlage ? Hier bitte ich besonders um Mitteilung, auf welcher Rechtsgrundlage „Angaben zum Hund (II.)“ erhoben werden sollen. Die GefahrenabwehrVO vom 15.08.00 sieht in keiner einzigen Bestimmung die Erhebung derartiger Daten vor. Das HDSG hat allein personenbezogene Daten als Regelungsgegenstand, so daß es auch nicht als Rechtsgrundlage taugt.

3.    Wer ist/sind Empfänger regelmäßiger Übermittlungen und wann (Zeitpunkt/e, Intervalle) sowie zu welchem Zweck werden die Daten übermittelt ?

 

Sollten Sie nicht die „speichernde Stelle“ i.S.d. § 18 HDSG sein, so bitte ich dieses Schreiben dorthin weiterzuleiten. Zur Erledigung habe ich mir eine angemessene Frist auf den

 

31.01.2001

 

notiert, um deren Beachtung ich höflich bitten darf. Anderenfalls müßte ich mich an den Hessischen Datenschutzbeauftragten wenden und diesen gesetzlichen Anspruch gerichtlich geltend machen.

 

III.

 

Eine Rechtsgrundlage für die erst verneinte und dann überraschenderweise wieder geforderte Vorlage von jeweils 2 Fotos der Hunde „Chico“ und „Astra“ haben Sie mir bislang trotz Aufforderung nicht mitgeteilt. Eine Ermächtigungsgrundlage ist auch nicht im Ansatz erkennbar. Ich habe meine Mandanten angewiesen sich einer „lex wehretal“ in keinem Fall zu beugen und deshalb keine Fotos beizubringen. Gegebenenfalls wird diese Angelegenheit gerichtlich zu klären sein.

 

Ich gehe davon aus, daß meinen Mandanten nach Vorliegen der Prüfergebnisse die Halteerlaubnis ohne weiteres und unverzüglich erteilt wird, andernfalls die Halteerlaubnis im Wege einer Verpflichtungsklage erstritten werden wird. Die Halteerlaubnis senden Sie bitte direkt meinen Mandanten zu, die sie sehnsüchtigst erwarten. Vorab bereits vielen Dank dafür.

 

Das Allerletzte: Da der Stück´sche Hund „Chico“ in einer Familie mit ständigen internationalen Kontakten lebt (GB, Frankreich, Ungarn), ihm selbst und seinen Haltern jegliches Verständnis für Rassenhaß und Ausländerdiskriminierung fehlen, er erst kürzlich reizende menschliche und hündische ausländische Nachbarn bekam (Engländer) und er nach bestandenem Wesenstest neue Herausforderungen sucht, wird er jetzt auch Englisch unterrichtet. Nach Ablegung des Zweisprachigkeitszertifikats wird auch dieses der Gemeinde vorgelegt werden !

 

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. In der Woche bin ich regelmäßig wie folgt zu erreichen: Telefon: 05631 - 58 14 32; Fax: 05631 - 58 12 68; e-mail: volker.stueck@korbach.conti.de.

 

Schließen möchte ich mit den Worten des französischen Dichters Alphonse de Lamertine (1790 - 1869):

Je mehr ich von den Vertretern des Volkes sehe, desto mehr bewundere ich meine Hunde“.

 

Mit freundlichen Grüßen

Volker Stück

[Rechtsanwalt]

Kopie an:  Herren Stück & Dietrich

Anlage(n): -

 



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