an Höhn 

Sehr geehrte Frau Höhn,

in einer Zeitung fand ich folgende Äußerung von Ihnen:

 

Höhn: Keine Konsequenzen für NRW

 

 

Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne)

sieht trotz neuer Kampfhunde-Urteile keine Gefahr für die NRW-Hundeverordnung. Als einziges Bundesland habe NRW eine sehr differenzierte Verordnung, nach der nicht generell die Haltung bestimmter Rassen eingeschränkt werde, sagte Höhn am Mittwoch der dpa. 

In Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten die Oberverwaltungsgerichte jeweils Teile der Landes-Hundeverordnungen für nichtig erklärt. Die Zugehörigkeit zu einer Rasse sei nicht automatisch gleichbedeutend mit der Gefährlichkeit eines Hundes, hatte es in den Begründungen geheißen.

 "Genau diesen Ansatz haben wir schon berücksichtigt",

sagte Höhn. Zwar sind in NRW 42 Rassen als gefährlich eingestuft. "Aber wer eine Ausnahme bekommen möchte, muss einen Wesenstest machen." Die Hunde, die den Test bestünden, würden von Maulkorb- oder Leinenzwang befreit.

"Anders als in anderen Ländern hat es in Nordrhein-Westfalen keine Urteile gegen die Hundeverordnung gegeben", betonte Höhn. Erst am Dienstag hatte das  Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass Halter von Kampfhunden eine höhere Steuer akzeptieren müssen. "Die Klageausgänge bestätigen unser Vorgehen", so Höhn.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1. Sie betonen das Sie den Ansatz, das die Zugehörigkeit zu einer Rasse  nicht automatisch gleichbedeutend mit der Gefährlichkeit eines Hundes sei schon berücksichtigt hätten. "Genau diesen Ansatz haben wir schon berücksichtigt", sagte Höhn. Zwar sind in NRW 42 Rassen als gefährlich eingestuft.

Wie kann man berücksichtigen das bestimmte Rassen nicht automatisch gefährlich sind und gleichzeitig 42 Rassen als gefährlich einstufen?

2. Zu Ihrer Aussage: "Aber wer eine Ausnahme bekommen möchte, muss einen Wesenstest machen." Die Hunde, die den Test bestünden, würden von Maulkorb- oder Leinenzwang befreit möchte ich folgendes erwähnen:

Meine beiden Hunde haben sowohl den Test zur Maulkorbbefreiung als auch zur Leinenbefreiung bestanden. Daraufhin bekam ich folgende ""Ausnahmegenehmigung"":

gemäß § 6 Abs. 4 LHV NRW die Ausnahmegenehmigung erteilt, den oben genannten Hund außerhalb befriedeten Besitztums ohne Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung zu führen.

Hier Auszüge zu den mir erteilten Nebenbestimmungen:

  • Zur Erfüllung der Leinenpflicht muss die Leine reißfest und darf nicht länger als 1,5m sein.

  • Der Erlaubnisinhaber oder eine Aufsichtsperson dar nicht gleichzeitig mehrer Hunde ausführen.

  • Der Hund darf ohne Maulkorb nur vom Erlaubnisinhaber ausgeführt werden.

DIE MAULKORBBEFREIUNG GILT NICHT BEI AUFENTHALT INNERHALB MENSCHENANSAMMLUNGEN; INSBESONDERE NICHT BEI ÖFFENTLICHEN VERANSTALTUNGEN UND MÄRKTEN SOWIE IN FUSSGÄNGERZONEN. FERNER IST AUCH IN TREPPENHÄUSERN; AUFZÜGEN UND ÖFFENTLICHEN GEBÄUDEN EINE DAS BEISSEN VERHINDERNDE VORRICHTUNG ANZULEGEN.

Es folgen noch 6 weitere Punkte.

Ich erhielt somit keinerlei Leinenbefreiung und so gut wie keinerlei Maulkorbbefreiung obwohl meine Hunde den Verhaltenstest bestanden haben. Nennen Sie das eine Außnahmegenehmigung?

Des weiteren ist somit sehr wohl die Haltung meiner Hunde eingeschränkt, obwohl sie in Ihrem Text betonen das dies in NRW nicht der Fall sei. Schon alleine die Auflage nicht mit zwei Hunden gleichzeitig spazieren gehen zu können schränkt mich in der Haltung meiner Hunde sehr ein. 

Dazu folgende Zahlenspielerei:

8 Stunden effektive Arbeitszeit + 1 Stunde Pause + 1 Stunde An- und Abfahrt zur Arbeit = 10 Stunden + 3 x 1 Stunde Hundeausführen x 2 (da ich nun meine Hunde getrennt führen muß)= 16 Stunden + 8 Stunden Schlaf (wie von den meisten Ärzten angeraten) = 24 Stunden!!!!) Und nun sagen sie mir nicht ich könnte ja weniger Spazieren gehen, da meine Hunde ja angeblich keine Einschränkung durch die LHV erfahren. 

Früher mußte ich auch weniger gehen, da meine Hunde durch das Spielen untereinander früher ausgelastet waren und nicht wie jetzt mindestens 1 Stunde brauchen um ein wenig Belastung zu erfahren, da sie ja zudem noch an der Leine zu halten sind uns somit nicht laufen können.

Also nochmals nenne Sie das eine Befreiung? 

Und meinen Sie wirklich das die Haltung der gelisteten Hunde nicht eingeschränkt ist?

3."Anders als in anderen Ländern hat es in Nordrhein-Westfalen keine Urteile gegen die Hundeverordnung gegeben", betonte Höhn.

Sind Sie wirklich der Meinung das es so bleibt? 

Die Klagen laufen schon, glauben Sie Sie werden all diese Klagen gewinnen?

4.Erst am Dienstag hatte das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt, dass Halter von Kampfhunden eine höhere Steuer akzeptieren müssen. "Die Klageausgänge bestätigen unser Vorgehen", so Höhn.

Diese Entscheidung des OVG Münster war ein Beschluß in einer Eilsache, also kein Urteil. Hierbei ging es auch lediglich um eine Steuer und es wurde sich hierbei auf die LHV Listen der LHV gestützt, deren Prüfung nicht Aufgabe der Eilverfahrens war. Sollten die Klagen bezüglich der Rasselisten erfolgreich sein, wo wird auch die Entscheidung aus Münster hinfällig, da es sich lediglich um einen Beschluß handelt.

 Wie können Sie sich also auf diesen Beschluß berufen?

 

Des weiteren möchte ich fragen was Sie im vergangenen Jahr gemacht haben um Sich entsprechende Sachkunde auf diesem Gebiet anzueignen?

Sie sprechen nach wie vor von einem "Wesenstest" obwohl klar ist das man nicht das Wesen eines Hundes, sondern lediglich sein Verhalten testen kann, weshalb ja auch in Ihrer Verordnung von einem Verhaltenstest die Rede ist.

Und nun noch eine Frage zum Schluß. 

Meine angebliche Befreiung und die Haltung meiner Hunde ist befristet bis zum 31.03.03. 

Denken Sie wirklich die Haltung meiner Hunde sei nicht eingeschränkt, wenn ich die Kosten von über 1000,- DM, die ich für die ganzen Auflagen zum Halten meiner Hunde ausgeben mußte, nun alle zwei Jahre aufwenden muß, neben den erhöhten Steuer etc.?

 Meinen Sie ich wäre nicht eingeschränkt in der ständigen Angst um das Leben meiner Hunde und um die Genehmigung zur weiteren Haltung meiner Hunde?

Ich hoffe das Sie Ihre Aufgabe ernst nehmen für das Volk da zu sein und mir somit meine Fragen beantworten.

 Mit der Ihnen gebührenden Achtung

 T. Schüller

 

Ps.: Ich bin Mutter eines zweijährigen Kindes das durch das aufwachsen mit zwei Hunden ein fröhliches und extrem soziales Verhalten an den Tag legt und bis heute nicht einen Kratzer von ihren Lieblingen abbekommen hat. Ebenso wenig wie die Nachbarskinder die meine Hunde sehr als Spielkameraden schätzen und lieben.



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