- Anfrage |
Liebe Hundefreunde,
nun haben wir es schriftlich, dass Christian
Wulff es ernst meint. Wir gehen jetzt wirklich davon aus, dass in Kürze die
niedersächsische Gesetzgebung kippt :-)))
Liebe Grüße
Kersti&Wassili Wolnow
Anbei unser Briefwechsel mit Christian Wulff
19.02.2003 Eversen-Heide
Sehr geehrter Herr Wulff,
ich beglückwünsche Sie nachträglich zu Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten in Niedersachsen. Mir ist auch bekannt, dass Sie am 4.03.03 vereidigt werden. Am.30.05.2002 habe ich von Ihnen eine Antwort auf meine E-Mail betreffs „Rassendiskriminierende Hundeverordnung“ bekommen (AZ:Wu/lwe-225 f), in dem Sie angedeutet haben, dass ich davon ausgehen kann, „dass die CDU nach der gewonnenen Landtagswahl am 2.Februar 2003 die Nds. Gefahrtierverordnung …. ändern wird“ und sich einsetzen wird, die schwachsinnige Rasseliste abzuschaffen.
Mittlerweile hat diese Aufgabe das
Bundesverwaltungsgericht übernommen, das mit seinem Urteilsspruch am 3.Juli
2002 die 2 Jahre geltende Hund und Halter diskriminierende rasseorientierte
Verordnung für nichtig erklärt hat. Das war eine heftige Ohrfeige für die
beratungsresistente Rot-Grüne Niedersächsische Landesregierung, auch weil die
Gerichtsverfahrenskosten aus der ohnehin ruinösen Staatskasse auf
Steuerzahlerkosten bezahlt wurden. Aber anstatt sich vor den Hunderhaltern zu
entschuldigen und ihnen den ungerecht abgeforderten Aufwand zu ersetzen, hat
Landwirtschaftsminister Bartels ohne Berücksichtigung der Expertenmeinungen,
die sich ebenfalls einhellig gegen Rasselisten aussprachen, ein
rasseorientiertes Gesetz erlassen. Mir ist bekannt, dass die
Oppositionsparteien CDU und FDP gegen das Gesetz gestimmt haben. Nach der
gewonnenen Wahl mit CDU und FDP als Regierungsparteien, wird dieses von
Rot-Grün verabschiedete Gesetz am 1.03.2003 trotzdem in Kraft treten.
Dieser Tage flattern bei Hunderten von
betroffenen Hundehaltern derlei Schreiben (Anhang) in die Briefkästen.
Dieser Brief bezieht sich auf den Hund Bonny,
der anderthalb Jahre grund- und schuldlos in der Harburger Halle einsaß und nun
in unserem Gemeinnützigen Tierschutzverein auf eine neue Familie wartet, was
ihr durch die neue Niedersächsische Gesetzgebung fast unmöglich gemacht wird.
Mein Mann und ich sind Mitglied dieses Vereins
und selbst Halter einer kleinen englischen Staffordshire Bullterrierhündin.
Nicht nur unser Hund wird durch diese Gesetzgebung diskriminiert, sondern auch
wir Halter. Ich befürchte sicher nicht grundlos, dass der Stand der Umsetzung
dieses Gesetzes wieder reißerisch mit großen Überschriften und dem uns Halter
diskriminierenden Begriff „Kampfhund“ in den Medien auftauchen, und es ist
damit zu rechnen, dass anschließend viele kleine Michels, die in ihrer
unglücklichen kleinen Welt einen Sündenbock suchen, uns Halter dieser Rassen
wieder bespitzeln und denunzieren werden. Seit über 2 Jahren werden wir mit
kriminellen Elementen nicht nur auf eine Stufe, sondern durch die Änderung im
Grundgesetz noch schlechter gestellt.
Bedauerlicherweise stammt die z.Z. gültige
Rasseliste aus dem CSU-regierten Bayern.
Warum die Rasse Staffordshire Bullterrier auf
der Liste steht, konnte mir lediglich das Bayrische Innenministerium erklären:
Der Hund sieht dem Am. Staffordshire Terrier so ähnlich.
Das ist eine „plausible“ Erklärung, warum die
kleine Rasse Staffordshire Bullterrier, die in keine Beißstatistik eine Rolle
spielt, auf der Liste der gefährlichen Hunde steht, der Deutsche Schäferhund,
der von deutschen Politikern und der deutschen Bevölkerung angeblich
gesellschaftlich akzeptiert wird und die Beißstatistik meilenweit anführt,
außen vor bleibt. Spielt bei solchen „Überlegungen“ der Schutz des Menschen vor
gefährlichen Hunden überhaupt noch eine Rolle? In den vergangenen Monaten haben
Sie signalisiert, dass Sie diese ungerechten Rasselisten für ein untaugliches
Mittel halten, unseriöse Hundehalter gesetzlich in die Schranken zu weisen.
Wenn wir das jetzige Rot/Grüne Niedersächsische Pamphlet befolgen, müssen mein
Mann (Dipl. Ing.) und ich (verbeamtete Studienrätin) dieser Tage wie die
Verbrecher ein zweites Führungszeugnis beantragen und das 7-Punkte-Programm auf
Seite 2 erneut abarbeiten, damit unsere friedliche Hündin weiter bei uns leben
darf. Es ist grotesk und rechtsbeugend, wenn selbstherrlich und ohne Begründung
Rassen von der Liste heruntergenommen und andere ohne Begründung
heraufgeschrieben werden.
Wir haben es gründlich satt, uns weiterhin
durch eine rassistisch orientierte Gesetzgebung diskriminieren und finanziell
grundlos schröpfen zu lassen.
Ich hoffe sehr, dass Sie sich dafür einsetzen,
was Sie vor der Wahl versprochen haben und dieses diskriminierende Gesetz
möglichst bald außer Kraft setzen.
Wir Hundehalter können verstehen, dass Sie bei
der Regierungsbildung wichtige Probleme lösen müssen, aber denken Sie auch
daran, dass es Rot/Grün vor seinem Abgang geschafft hat, blitzschnell Weisungen
zur Durchsetzung dieses Gesetzes an die unterstellten Behörden weiterzugeben,
womit für uns Halter der diskriminierten Hunderassen ein erneuter demütigender
Papierkrieg beginnt.
Mit freundlichen Grüßen
Studienrätin Kersti Wolnow
Elstorfer Weg 35 21279 Eversen-Heide Gemeinnütziger Tierschutzverein "Ein Herz für hunde e.V." http://www.einherzfuerhunde.de
Anlage1: Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (Scankopie) Anlage2: Schreiben vom Veterinäramt, Landkreis Harburg (Scankopie) Anlage3-4: Unsere Staffordshire Bullterrier Hündin Cleo und unsere Enkeltochter Julissa(1 Jahr alt)
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Anlage1
Anlage 2 |