- Anfrage

 Liebe Hundefreunde,
nun haben wir es schriftlich, dass Christian Wulff es ernst meint. Wir gehen jetzt wirklich davon aus, dass in Kürze die niedersächsische Gesetzgebung kippt :-)))
Liebe Grüße
Kersti&Wassili Wolnow

 

Anbei unser Briefwechsel mit Christian Wulff
 
19.02.2003 Eversen-Heide

Sehr geehrter Herr Wulff,

 

ich beglückwünsche Sie nachträglich zu Ihrer Wahl zum Ministerpräsidenten in Niedersachsen. Mir ist auch bekannt, dass Sie am 4.03.03 vereidigt werden. Am.30.05.2002 habe ich von Ihnen eine Antwort auf meine E-Mail betreffs „Rassendiskriminierende Hundeverordnung“ bekommen (AZ:Wu/lwe-225 f), in dem Sie angedeutet haben, dass ich davon ausgehen kann, „dass die CDU nach der gewonnenen Landtagswahl am 2.Februar 2003 die Nds. Gefahrtierverordnung …. ändern wird“ und sich einsetzen wird, die schwachsinnige Rasseliste abzuschaffen.

 

 Mittlerweile hat diese Aufgabe das Bundesverwaltungsgericht übernommen, das mit seinem Urteilsspruch am 3.Juli 2002 die 2 Jahre geltende Hund und Halter diskriminierende rasseorientierte Verordnung für nichtig erklärt hat. Das war eine heftige Ohrfeige für die beratungsresistente Rot-Grüne Niedersächsische Landesregierung, auch weil die Gerichtsverfahrenskosten aus der ohnehin ruinösen Staatskasse auf Steuerzahlerkosten bezahlt wurden. Aber anstatt sich vor den Hunderhaltern zu entschuldigen und ihnen den ungerecht abgeforderten Aufwand zu ersetzen, hat Landwirtschaftsminister Bartels ohne Berücksichtigung der Expertenmeinungen, die sich ebenfalls einhellig gegen Rasselisten aussprachen, ein  rasseorientiertes Gesetz erlassen. Mir ist bekannt, dass die Oppositionsparteien CDU und FDP gegen das Gesetz gestimmt haben. Nach der gewonnenen Wahl mit CDU und FDP als Regierungsparteien,  wird dieses von Rot-Grün verabschiedete Gesetz  am 1.03.2003 trotzdem in Kraft treten.

Dieser Tage flattern bei Hunderten von betroffenen Hundehaltern derlei Schreiben (Anhang) in die Briefkästen.

Dieser Brief bezieht sich auf den Hund Bonny, der anderthalb Jahre grund- und schuldlos in der Harburger Halle einsaß und nun in unserem Gemeinnützigen Tierschutzverein auf eine neue Familie wartet, was ihr durch die neue Niedersächsische Gesetzgebung  fast unmöglich gemacht wird.

Mein Mann und ich sind Mitglied dieses Vereins und selbst Halter einer kleinen englischen Staffordshire Bullterrierhündin. Nicht nur unser Hund wird durch diese Gesetzgebung diskriminiert, sondern auch wir Halter. Ich befürchte sicher nicht grundlos, dass der Stand der Umsetzung dieses Gesetzes wieder reißerisch mit großen Überschriften und dem uns Halter diskriminierenden Begriff „Kampfhund“ in den Medien auftauchen, und es ist damit zu rechnen, dass anschließend viele kleine Michels, die in ihrer unglücklichen kleinen Welt einen Sündenbock suchen,  uns Halter dieser Rassen wieder bespitzeln und denunzieren werden. Seit über 2 Jahren werden wir mit kriminellen Elementen nicht nur auf eine Stufe, sondern durch die Änderung im Grundgesetz noch schlechter gestellt.

Bedauerlicherweise stammt die z.Z. gültige Rasseliste aus dem CSU-regierten Bayern.

Warum die Rasse Staffordshire Bullterrier auf der Liste steht, konnte mir lediglich das Bayrische Innenministerium erklären: Der Hund sieht dem Am. Staffordshire Terrier so ähnlich.

Das ist eine „plausible“ Erklärung, warum die kleine Rasse Staffordshire Bullterrier, die in keine Beißstatistik eine Rolle spielt, auf der Liste der gefährlichen Hunde steht, der Deutsche Schäferhund, der von deutschen Politikern und der deutschen Bevölkerung angeblich gesellschaftlich akzeptiert wird und die Beißstatistik meilenweit anführt, außen vor bleibt. Spielt bei solchen „Überlegungen“ der Schutz des Menschen vor gefährlichen Hunden überhaupt noch eine Rolle? In den vergangenen Monaten haben Sie signalisiert, dass Sie diese ungerechten Rasselisten für ein untaugliches Mittel halten, unseriöse Hundehalter gesetzlich in die Schranken zu weisen.  Wenn wir das jetzige Rot/Grüne Niedersächsische Pamphlet befolgen, müssen mein Mann (Dipl. Ing.) und ich (verbeamtete Studienrätin) dieser Tage  wie die Verbrecher ein zweites Führungszeugnis beantragen und das 7-Punkte-Programm auf Seite 2 erneut abarbeiten, damit unsere friedliche Hündin weiter bei uns leben darf. Es ist grotesk und rechtsbeugend, wenn selbstherrlich und ohne Begründung Rassen von der Liste heruntergenommen und andere ohne Begründung heraufgeschrieben werden.

Wir haben es gründlich satt, uns weiterhin durch eine rassistisch orientierte Gesetzgebung diskriminieren und finanziell grundlos schröpfen zu lassen.

Ich hoffe sehr, dass Sie sich dafür einsetzen, was Sie vor der Wahl versprochen haben und  dieses diskriminierende Gesetz möglichst bald außer Kraft setzen.

Wir Hundehalter können verstehen, dass Sie bei der Regierungsbildung wichtige Probleme lösen müssen, aber denken Sie auch daran, dass es Rot/Grün vor seinem Abgang geschafft hat, blitzschnell Weisungen zur Durchsetzung dieses Gesetzes an die unterstellten Behörden weiterzugeben, womit für uns Halter der diskriminierten Hunderassen ein erneuter demütigender Papierkrieg beginnt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Studienrätin Kersti Wolnow

Elstorfer Weg 35

21279 Eversen-Heide

Gemeinnütziger Tierschutzverein "Ein Herz für hunde e.V."

http://www.einherzfuerhunde.de

 

 

Anlage1: Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz (Scankopie)

Anlage2: Schreiben vom Veterinäramt, Landkreis Harburg (Scankopie)

Anlage3-4: Unsere Staffordshire Bullterrier Hündin Cleo und unsere  Enkeltochter Julissa(1 Jahr alt) 

 

Anlage1

Anlage 2

 

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