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Protest eines CDU-Mitgliedes zur Hundehalterverordnung in Berlin u. Brdbg.

26. August 2000

Hundeverordnung

Sehr geehrter Herr Innenminister Schönbohm,

als Bürger der Bundesrepublik Deutschland , Mitglied des Landesverbandes  der Christlichen Demokratischen Union Berlin und Rechtsanwalt habe ich Ihnen folgendes mitzuteilen:

Ihnen und Ihrer Ministerialbürokratie spreche ich hiermit im Zusammenhang des Erlasses der Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg vom 25.Juli 2000, in Kraft getreten am 1. August 2000, mein Mißtrauen aus und stelle darüberhinaus fest, daß Sie und Ihre Freunde in der SPD die einfachsten Grundsätze des Verfassungsrechtes mißachtet haben.

Unter dem Vorwand des zu bedauernden tödlichen Unfalls in Hamburg haben Sie ohne Not die schon vormalige rechtswidrige Hundehalterverordnung vom 12.Juni 1998 in nicht mehr hinnehmbarer Weise repressiv verschärft. 

Im Rahmen der derzeitigen Auseinandersetzung wegen der sog. "Kampfhunde" hat sich nicht nur im Lande Brandenburg, sondern auch in anderen Bundesländern herauskristallisiert, daß die derzeitlich sich im Amte befindlichen Regierungen einen Dreck um die Befindlichkeit der Bevölkerung kümmern. 

Es wundert nicht, daß bei den Grünen im Lande Nordrhein-Westfalen aufgrund der dieser Partei zuständigen Ministerin für die Hundeverordnung derzeit eine Absetzbewegung von Mitgliedern festzustellen ist . Sie sollen und müssen wissen, daß solche Absetzbewegungen selbstverständlich auch die CDU betreffen werden und ich selbst zu jenen gehören werde, die sich maßgeblich für die Gründung einer neuen Partei für den Bereich Berlin-Brandenburg einsetzen werden, um den derzeit praktizierten und nachweisbaren polizeistaatlichen Methoden Einhalt zu gebieten. 

Falls nicht  Besonnenheit wiederkehrt, können Sie versichert sein, daß dies keineswegs lediglich leere Worte sind, sondern aufgrund einer Vielzahl persönlicher Gespräche durchaus - und dies wird die Zeit auch zeigen - ernstzunehmende Konsequenzen haben und in die Tat umgesetzt wird.

Berlin-Brandenburg erscheint jedenfalls auf unabsehbare Zeit aufgrund derzeitiger divergierender Gesetzeslage als ein Bundesland nicht mehr denkbar. 

Nicht einmal in einem solch elementaren Bereich halten Sie es als für das Land Brandenburg Verantwortlicher für nötig, mit dem Land Berlin Konsenz zu erzielen. Die Berliner Hunderverordnung ist nur  geringfügig weniger repressiv, aber ebenso rechtswidrig, was an dieser Stelle auch gesagt werden muß. 

Was die Bundesrepublik betrifft muß jedoch gesagt werden:

Kleinstaaterei nach Art des Mittelalters, jeder macht was er will!

Wer von Flensburg bis nach Oberammergau reisen will, braucht einen dicken Koffer voller Landesverordnungen!

Aus juristischer Sicht habe ich Ihnen ferner mitzuteilen, daß die von Ihnen zu verantwortende Hundehalterverordnung vom 25. Juli 2000 und auch die von der Öffentlichkeit nicht so wahrgenommene Vorgängerverordnung in keinstem Maße verfassungsrechtlich haltbar sind und ich mich demzufolge entschlossen habe, sowohl aus eigenem Recht als Eigentümer von Grundstücken in Brandenburg , als auch namens diverser Auftraggeber, Normenkontrollverfahren gem. § 47 VwGO bei dem zuständigen Oberverwaltungsgericht des Landes Brandenburg einzureichen, verbunden mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, die Hundehalterverordnung vorläufig auszusetzen. Die Klagen werden noch im Laufe der nächsten Woche abgesetzt.

Bei dieser Gelegenheit sollte ich Sie fürsorglich doch darauf hinweisen - meines Wissens sind Sie General a.D. und kein Jurist - , daß Ihr Haus ganz offensichtlich mit nicht unbedingt fähig sein wollenden Juristen besetzt ist , soweit diese sich mit der Hundeverordnung beschäftigt haben.

Sie haben die von Ihnen gezeichnete Hundeverordnung auf Rechtsgrundlage des § 25 Abs.1 Ordnungsbehördengesetz erlassen.

§ 25 Ordnungsbehördengesetz gibt Ihnen als Innenminister in Ihrem Geschäftsbereich zwar das Recht, ordnungsbehördliche Verordnungen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu erlassen, es hätte Ihnen aber gut angestanden, sich mit § 28 des zitierten Gesetzes zu befassen. Dort heißt es in Abs.1 :

"Ordnungsbehördliche Verordnungen müssen in ihrem Inhalt bestimmt sein.

Sie dürfen nicht lediglich den Zweck haben, die den Ordnungsbehörden obliegende Aufsicht zu erleichtern."

Wenn Sie sich - und für intelligent genug darf ich Sie schon aufgrund Ihres Amtes und Ihrer Vita halten - mit der hier in Rede stehenden Hundehalterverordung neuester Fassung beschäftigen, dürfte auch Ihnen in stiller Stunde klar sein, daß von Bestimmtheit im Sinne der vorzitierten Vorschrift keine Rede sein kann.

Beispiel 1:

"Gefährliche Hunde" dürfen nicht in Mehrfamilienhäusern gehalten werden Der Begriff Mehrfamilienhäuser ist im Polizeirecht -soweit ersichtlich - nicht eindeutig definiert. Sehr wohl definiert ist der Begriff des Mehrfamilienhauses im Mietrecht durch die Rechtsprechung, und zwar im Zusammenhang der Einordnung mit den von den Gemeinden zu erstellenden Mietspiegeln. Nach der Rechtsprechung zum Miethöhegesetz werden als Mehrfamilienhäuser die traditionellen mehrstöckigen Häuser mit mind. 2 abgeschlossenen Wohnungen, aber auch sog. "Reihenhäuser" bezeichnet. Ob der Begriff "Mehrfamilienhaus" in Ihrer Verordnung das eine oder das andere meint, bleibt unerfindlich, bzw. Ihr Geheimnis. 

Wenn Sie auch Reihenhäuser, die ja auch als Wohnungseigentum gebildet sein können und pro Einheit lediglich einen Aufgang besitzen, mit in den Begriff "Mehrfamilienhaus" einbeziehen wollen, kommen Sie unweigerlich mit Art.14 des Grundgesetzes und anderen Grundrechtsnormen in Konflikt.

Darf ich Sie daran erinnern:

Sie haben bei Amtsantritt einen Amtseid geschworen, von dem Sie heute offenbar nichts mehr wissen oder wissen wollen. 

Viel Glück auch mit all den Berlinern, die mit viel Geld und auch teilweise mit Entbehrungen irgendwo in Brandenburg ein Reihenhaus gekauft oder gebaut haben. Aber auch Einfamilienhausbesitzer sind von Ihrer Politik betroffen - Beispiele sind mir bekannt. Da Sie momentan sich auch an anderer und richtiger Stelle engagieren (ob Sie es richtig machen odernicht, kann offen bleiben) in diesem Zusammenhang noch ein schönes Zitat

aus der F.A.Z. vom 25.8.2000, Seite 12:

"Je geringer die Identifikation mit dem politischen System, desto höher die Gefahr der Radikalisierung. Mangel an Identifikation drückt sich in Politikverdrossenheit aus, aber auch in der Neigung zu Illegaltität und Gewalt"

Beispiel 2:

§ 8 "Gefährliche Hunde"

In Abs. 2 (a.a.O.) lassen Sie in Ihrer Verantwortung ausführen:

" Hunde folgender Rassen oder Gruppen , sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten aufgrund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde.....".

Den Bestimmtheitsanforderungen der zitierten Rechtsgrundlage der Verordnung genügt dieses nicht.

Vorab ein geschichtlicher Exkurs:

Es tut weh, es erwähnen zu müssen: aber die Paralelle drängt sich nahezu auf: die Nürnberger Rassegesetzgebung. Auch dort wurde zwischen Halb-, Viertel-, Achteljuden unterschieden. Die grausamste Zeit unserer Geschichte nach Hexenverbrennungen, Kreuzzügen und dem Holokaust kommt jetzt im Neuen Jahrhundert in der Verkleidung der Hundeverordnung in gewisser Weise wieder!

 Ich kann es ausführen und jeder weiß es:

Unverantwortlich ist, wie Sie zulassen, daß das Denunziantentum - in Ihrem Verantwortungsbereich entstanden -sich wieder Raum schafft und v.a. im Lande Brandenburg nachweislich wieder Hochkonjunktur hat.

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant " dichtete einst Hoffmann von Fallersleben.

Ich empfehle Ihnen bei dieser Gelegenheit zudem noch das Buch :

" 30 Silberlinge - Denunziation - Gegenwart und Geschichte" von Karol Sauerland. Möglicherweise kommen auch Sie dann zur Vernunft, wenn Sie dort von dem Kriegsverbrecher und Völkermörder Hitler lesen:

"Im Mai 1933 erklärte er (Hitler, sic.) in einem Gespräch mit dem Reichsjustizminister Gürtner, "..daß wir zur Zeit in einem Meer von Denunziation und menschlicher Gemeinheit leben; es ist keine Seltenheit, daß jemand einen anderen denunziert und sich selber gleichzeitig als Nachfolger empfiehlt."

Ich kann mich erinnern, daß der hessische Innenminister, gleichfalls Mitglied der CDU, kurz nach dem tödlich endenden Vorfall in Hamburg in einerTalkshow im Fernsehen erkärte, er erwarte ," daß die Bürger die Halter von 'Kampfhunden' melden sollen. Ich erwarte hier aktive Mitarbeit der Bürger." Ihr Ministerkollege und unser "Parteifreund" ruft hier - Sie scheinen hier auch nichts dagegen einzuwenden - in einer Art und Weise zu Denunziation auf, die völlig unverantwortlich ist.

Solches ist nicht Ihr Auftrag!

Beginnen Sie endlich mit dem Denken und beenden Sie das "Presse"-Nachdenken! Nicht alles was im ersten Moment populär erscheint, ist auch gut!

Jetzt aber wieder zurück:

Wie um alles in der Welt wollen Sie die Bestimmung der Verordnung:

"..sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden " unter dem Bestimmtheitsgebot des § 28 Abs.1 des Ordnungsbehördengesetzes subsummieren?

Vielleicht können Sie es und Ihre untergeordneten Dienststellen.

Das Oberverwaltungsgericht oder der Verfassungsgerichtshof des Landes Brandenburg können es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht.

Wo ist Anfang, wo ist Ende? Pit-Bull in dritter Generation Mischling mit Rehpinscher und Dackel ?

Nach der von Ihnen zu verantwortenden Verordnung reicht es zum Verbot und zur Vernichtung der Tiere ohne Rücksicht auf deren Verhalten, ob gut oder böse. Die Rasse macht´s - wir müssen nicht differenzieren - es reicht!

Ich belasse es bei diesen Beispielen.

Die ausführliche Fassung werden Sie im Rahmen des Anhörungsverfahrens nach der Verwaltungsgerichtsordnung zu Gesicht bekommen. Spätestens aber durch Fachpresse oder die sonstige grundsätzlich tierfeindliche Journaille.

Unabhängig von der Verfassungswidrigkeit sowohl von der ersten als auch von der zweiten Hundehalterverordnung gilt doch folgendes:

So bedauerlich der Vorfall in Hamburg war, muß festgestellt werden, das Ergebnis hierfür waren nicht etwa fehlende Gesetze oder Verordnungen, sondern schlicht und einfach Faulheit, Inkompetenz und Ignoranz der örtlichen Behörden und dort sitzender Beamter oder Angestellter. 

Der Halter des Hundes war den Behörden als nicht zuverlässig bekannt, der von ihm gehaltene Hund ebenso als bissig und gefährlich. Es hätte nachweislich keiner Änderung eines Gesetzes oder Verordnung bedurft, verwaltungsgerichte Entscheidungen, noch fußend auf altem Recht, zeigen dies auf. 

Die Exekutive hat ausgiebig in der Umsetzung der Gesetze und bestehender Verordnungen, mit denen die schwarzen Schafe hätten erfaßt werden können, geschlafen und folgen nun den langjährig bekannten Versuchen der Presse, wobei insbesondere federführend der Tagesspiegel hier in Berlin zu benennen ist, Hunde aus unserem Stadtleben zu verbannen!

Ich empfehle Ihnen an dieser Stelle das Buch, vor langer Zeit herausgegeben, von Karl Jaspers "Parteienoligarchien" in dem damals schon ziemlich genau beschrieben wurde, daß die praktizierende Politik nur noch Reflexion von Medienweisheiten, nicht jedoch auf guten, gründlichen Überlegungen fußt. Aber die Wirklichkeit wird eines Tages Politiker dieses Stils einholen.

Es hat zudem stark den Anschein, daß insbesondere Ihr Machertum nur als Ablenkunsmanöver dient. Das sogenannte Hundeproblem eignet sich doch hervorragend dazu, von anderen Problemen abzulenken bzw. diese zu verkleistern. Sie und und beispielsweise die in dieser Frage sehr engagierte Frau Senatorin Schöttler in Berlin demonstrieren Handlungsfähigkeit, die im übrigen fehlt: 

Baden-Württemberg hat die geringste Arbeitslosenquote (5,1 %, offene Stellen: 94.860), Brandenburg und Berlin sind Schlußlichter ( Brandenburg: 16,6 %, offene Stellen: 6809; Berlin: 15,6 %, offene Stellen: 7799). 

Sowohl Sie, als auch Frau Senatorin  Schöttler wollen offensichtlich auch irgendwo in der ersten Liga spielen - leider aber in der falschen.

Ganz nebenbei gefragt, lesen Sie eigentlich, was Sie so als Verordnung unterzeichnen?

Wahrheit und Vernunft werden siegen!

Kommen auch Sie wieder zur Vernunft und dann gilt wieder:

 

Mit freundliche Grüßen

Stahl, Rechtsanwalt

Abschriften erhalten:

Bundesvorstand der CDU , Frau Merkel

sämtliche Landesverbände der CDU

Landesvorstand der CDU in Berlin

Kreisverband Berlin-Charlottenburg

alle Tageszeitungen in Berlin und Brandenburg

alle mir bekannten Vereine und Interessenverbände, die für die jetzt zu unrecht verfolgten Tiere und Hundehalter eintreten.

 

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