- Aktuelles

Offizielle Mitteilung des Tierschutzvereins für den Kreis Olpe e.V.

zur Gefahrhundeverordnung NRW und zur Problematik gefährlicher Hunde

Auch wir trauern um den kleinen Jungen aus Hamburg, auch wir wünschten, die Tragödie wäre verhindert worden.

 Aufgrund unserer Erfahrungen wissen wir, daß keine einzige Maßnahme der neuen Gefahrhundeverordnung Nordrheinwestfalens den Tod des Kindes hätte verhindern können. 

Allein die sofortige und konsequente Durchsetzung der damals bereits bestehenden Gesetze und Verordnungen gegen verantwortungslose Hundehalter durch die Ordnungsbehörden und die Polizei hätte dieses Leben retten können. Hundehalter und Hunde waren bereits mehrfach in gravierender Form auffällig geworden, aber keine der dafür verantwortlichen Stellen hatte etwas dagegen unternommen.

 Wir haben uns im Rahmen unserer Arbeit notwendig Sachkenntnis im Umgang mit gefährlichen Hunden angeeignet. 

Im letzten Jahr haben wir zwei Hunde einschläfern lassen müssen:

Lisa, die auf den ersten Blick freundlich erscheinende hübsche Labradorhündin, wurde an der A 45 ausgesetzt. Sie fiel durch plötzliche und grundlose Aggressionsschübe auf. Lisa wurde als unberechenbares Risiko getötet.

Punto, der etwa 10 kg leichte kleine Pudelmix, wurde von seinen Besitzern  im Tierheim abgegeben, weil er einen Menschen so ins Gesicht gebissen hatte, daß Lisa - grundlos aggressiv  dieser über eine Woche im Krankenhaus lag.  Punto erhielt von uns keine zweite Chance.

Beide Hunde wären nicht von der neuen Gefahrhundeverordnung betroffen gewesen, bevor sie auffällig wurden.

Ein gefährlicher Hund ist weder anhand seines Gewichtes, seiner Größe noch anhand seiner Rasse, sondern nur durch verhaltenspsychologische Sachkenntnis   Punto - hochgradig gefährlich       zu identifizieren. Hunde, die wir aufgrund des von ihnen ausgehenden Risikos nicht guten Gewissens vermitteln können, lassen wir einschläfern. Wir vermitteln jeden Hund nur an einen verantwortungsvollen, für den Umgang mit dem betreffenden Hund individuell geeigneten Halter.

Wir haben im letzten Jahr mehrere Mischlinge der unter Liste 1 und 2 aufgeführten Hunderassen guten Gewissens vermittelt. Für alle diese sozialverträglichen Hunde konnten wir Menschen mit Verantwortung und gutem Herzen finden. Diese Menschen und ihre harmlosen Hunde werden jetzt diskriminiert, beschimpft, bedroht und mit Steinen beworfen.

Im Moment haben die Tierheimmitarbeiter eine Art Seelsorger- und Beratungsfunktion zu erfüllen  für die verstörten, teilweise verzweifelten Hundehalter, die uns kontaktieren. Am meisten leiden die Hundehalter unter ihrer Isolation: ins soziale Abseits gerückt in unterschiedlichem Ausmaß, ohne Möglichkeit, sich zu artikulieren oder verbal zu wehren, ohne jeden Rückhalt - schuldlos.

 Wir wenden uns nicht gegen ein Zuchtverbot für die betroffenen Rassen, zusätzlich halten wir eine generelle Zuchtkontrolle aller Rassen für sinnvoll.

Wir  wenden uns auch nicht gegen eine behördliche Erlaubnis zur Hundehaltung, einen Sachkundenachweis und die Vorlage eines Führungszeugnisses für Hundehalter - diese Maßnahmen würden wir sogar ausdrücklich für alle Hunde begrüßen, da sie unsere Vermittlungsarbeit erheblich erleichtern würden.

 Die Grundvoraussetzung für einen gut sozialisierten Hund ist aber eine artgerechte Haltung. Ein Hund muß genug Bewegung haben, mit anderen Hunden und mit Menschen kontaktieren und spielen können. Eine eingeschränkte Anleinpflicht, z.B. auf öffentlichen Plätzen, ist noch vertretbar. Das permanente Tragen eines Maulkorbs wird aber zu Verhaltensstörungen, gerade bei ursprünglich sozialverträglichen Hunden, führen.

Der Hund ist in erster Linie ein soziales Tier. Nimmt man ihm von vornherein alle Möglichkeiten, ein normales Hundeleben mit normalen Sozialkontakten zu führen, stellt man die Weichen für späteres unsoziales Verhalten.

Zusätzlich ermöglicht der Maulkorb weitere tierquälerische Attacken des Personenkreises, der jetzt bereits Hunde und Halter bedroht.

 Wenn sich nach Abkühlen der Hysterie die Vernunft zu Wort meldet, wird man feststellen, daß die Gefahrhundeverordnung die Probleme mit gefährlichen Hunden nicht löst, sondern neue Probleme für unschuldige Menschen und Hunde schafft. In erster Linie werden die Unschuldigen Schwierigkeiten haben, gegenüber den im sozialen und kriminellen Randbereich befindlichen Schuldigen wird man sich aber auch jetzt nicht durchsetzen können oder wollen.

Auch vom juristischen Standpunkt ist der willkürliche und kontraproduktive Rundumschlag des Landes Nordrheinwestfalen nicht haltbar, da er geltendes und übergeordnetes Recht beugt und bricht. Entsprechend formieren sich im Internet bereits jetzt Klägergemeinschaften gegen die Hundeverordnung.

Wir fühlen uns für die unter Liste 1 und 2 fallenden Hunde verantwortlich, und wir wünschten, wir könnten ihnen und ihren Besitzern helfen.

Trotzdem werden wir keinen Hund der betroffenen Rassen im Tierheim aufnehmen.

Wir haben im Tierheim Olpe genau 12 Zwinger, und die Hunde der betroffenen Rassen sind dank der politischen Fehlentscheidungen nicht vermittelbar.  Sind erst alle Zwinger von Hunden der betroffenen Rassen besetzt, müssen wir das Tierheim schließen. Die Chancen auf eine Vermittlung in ein neues Zuhause für diese Hunde sind gleich Null.

Wir dürfen und werden entsprechend dem Tierschutzgesetz keinen körperlich und geistig gesunden Hund einschläfern. Dies ist auch anderen Menschen, Institutionen oder Behörden nicht erlaubt.

 Wir würden uns mit der Aufnahme der Hunde automatisch zu Erfüllungsgehilfen für die politischen Fehlentscheidungen des Landes Nordrheinwestfalen machen. Indem wir die jetzt entstehenden Probleme "entsorgen", würden wir die Verursacher dieser Probleme entlasten und von ihrer Verantwortung befreien.

 Nur durch unsere Weigerung, von der Gefahrhundeverordnung betroffene Hunde aufzunehmen, können wir die Verantwortlichen in die Pflicht nehmen.  Nur so kann eine tatsächliche Lösung des Problems erreicht werden.

 Wir erleben zur Zeit eine typisch deutsche Form der Problemlösung: Aufstellung eines Feindbildes, Pauschalisierung, Ausgrenzung, Diskriminierung ohne Sachverstand oder Rücksicht auf die Folgen für Menschen und Tiere.

Der Vorstand

Tierschutzverein für den Kreis Olpe e.V.
Tierheim: 

Brackenweg 3, 

57462 Olpe

Tierheim Olpe

E-mail: tierheim-olpe@t-online.de

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