- FDP

 

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN     Drucksache 13/2718
13. Wahlperiode
 
                    11.06.2002
 
 
Antrag
 
der Fraktion der CDU
 
 
 
Rot-grüner Entwurf eines Landeshundegesetzes muss sofort zurückgezogen werden
 
I.
 
1. Der Landtag fordert, dass der Entwurf eines Hundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz ­LHundG NRW) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 13/2387 vom 11. März 2002, durch die Antragssteller nach § 90 der Geschäftsordnung des Landtags Nordrhein-Westfalen zurückgezogen wird.
 
2. Der Landtag beschließt: Ein neues Landeshundegesetz wird bis zum Ende des Jahres 2002 erarbeitet und vom Landtag verabschiedet. Sachverständige werden von Beginn des Verfahrens an umfassend beteiligt.
 
 
II.
Begründung des Landtags Nordrhein-Westfalen:
 
1. In der Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz zum rot-grünen Entwurf eines Landeshundegesetzes am 19. April 2002 haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf in allen zentralen Punkten massiv kritisiert und Verbesserungsvorschläge eingebracht. Dies belegt das inzwischen vorliegende Ausschussprotokoll der Anhörung 13/562.
 
2. Auf der Anhörung wurde erneut klar, dass nur einer der geladenen Sachverständigen an der Erarbeitung des Gesetzentwurfes beteiligt war. Alle anderen waren bislang nicht gehört worden. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben offenkundig nicht aus den Fehlern der rot-grünen Landesregierung gelernt. Diese hatte im Sommer 2000 eine Landeshundeverordnung erarbeitet, ohne die einschlägigen Experten zu beteiligen.
 
 
 
Dr. Jürgen Rüttgers
    Eckhard Uhlenberg
    Marie-Luise Fasse
    Urban Jülich
    Wilhelm Lieven
    Friedhelm Ortgies
    Clemens Pick
    Reinhold Sendker
 
und Fraktion

 




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