Sehr geehrter Herr Weber,
es fällt mir schwer, solch einen Unsinn zu kommentieren.
Ich glaube da muss sich jeder selbst sein Urteil darüber bilden. Auf
alle Fälle sind Kommisar REX und seine ausdrucksvolle Mimik so
überzeugend, dass 2000 Bisse und Verletzungen durch Schäferhunde
Bagatellen sind. Mir persönlich ist es scheissegal ob ich von 2%
Schäferhundbissen verletzt werde, oder von 60% Rottweilerbissen.
(Zahlen sind fiktiv)
Angeblich geht es den Politikern doch darum, die Bevölkerung vor
gefährlichen Hunden zu schützen.Sind Hundebisse deshalb nicht zu
beachten, weil, wenn man es tun würde, man über einen angeblichen
Verwaltungsnotstand stolpern würde?
Ist es vielleicht nicht so, dass das Wählerpotential und die
Seilschaften dadurch verunsichert würden, nähme man sich wirklich
bewusst des Schäferhundes an?
So viel Schwachsinn wie auf diesen Seiten der
Bayerischen Staatsregierung habe ich noch nie gelesen. Wehe
dem, der unter dieser vielleicht bald BUNDESWEITEN Idiotie leben
muss!!
Diese Art zu urteilen über Menschen (auch Politiker sind Menschen, die
Fehler machen dürfen), mit denen ich in einem Lande lebe und vor denen
ich an und für sich bisher noch Respekt hatte, entstand aufgrund
meiner tiefen Enttäuschung, die diese Zeilen in mir auslösten.
Ich weiss nicht was überwiegt, Zorn oder grenzenlose Entäuschung, dass
intelligente Menschen fähig sind, solch einen Schwachsinn zu
produzieren und auch noch zu Papier zu bringen.
Wohlgemerkt, mir geht es nicht darum möglichst viele Hunde auf den
INDEX zu bringen.
Es geht mir darum, gemeinsam mit der Politik und den verantwortlichen
Hundefachleuten und Hundehaltern, eine Plattform zu erarbeiten, die es
möglich macht,gemeinsam in verantwortungsvoller Nachbarschaft zu
leben, die von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt ist.
Selbstverständlich müssen alle dabei zurückstecken und angebliche
traditionelle Territorien abgeben. In machen Dingen, wie zum Beispiel
Hunde an die Leine zu nehmen, bin ich sogar strenger als es in manchen
Verordnungen vorgesehen ist.Speziell die Umsetzung von Verordnung und
Anordnungen muss bei bewusstem Verstoss strenger geahndet werden. Dies
kann aber schon mit den bestehenden alten Gesetzen und Verordnungen
durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüssen
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