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Sehr geehrter Herr Weber,
es fällt mir schwer, solch einen Unsinn zu kommentieren.

Ich glaube da muss sich jeder selbst sein Urteil darüber bilden. Auf alle Fälle sind Kommisar REX  und seine ausdrucksvolle Mimik so überzeugend, dass 2000 Bisse und Verletzungen durch Schäferhunde Bagatellen sind. Mir persönlich ist es scheissegal ob ich von 2% Schäferhundbissen verletzt werde, oder von 60% Rottweilerbissen. (Zahlen sind fiktiv)
Angeblich geht es den Politikern doch darum, die Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu schützen.Sind Hundebisse deshalb nicht zu beachten, weil, wenn man es tun würde, man über einen angeblichen Verwaltungsnotstand stolpern würde?
Ist es vielleicht nicht so, dass das Wählerpotential und die Seilschaften dadurch verunsichert würden, nähme man sich wirklich bewusst des Schäferhundes an?
So viel Schwachsinn wie auf diesen Seiten der Bayerischen Staatsregierung habe ich noch nie gelesen. Wehe dem, der unter dieser vielleicht bald BUNDESWEITEN Idiotie leben muss!!


Diese Art zu urteilen über Menschen (auch Politiker sind Menschen, die Fehler machen dürfen), mit denen ich in einem Lande lebe und vor denen ich an und für sich bisher noch Respekt hatte, entstand aufgrund meiner tiefen Enttäuschung, die diese Zeilen in mir auslösten.
Ich weiss nicht was überwiegt, Zorn oder grenzenlose Entäuschung, dass intelligente Menschen fähig sind, solch einen Schwachsinn zu produzieren und auch noch zu Papier zu bringen.
Wohlgemerkt, mir geht es nicht darum möglichst viele Hunde auf den INDEX zu bringen.
Es geht mir darum, gemeinsam mit der Politik und den verantwortlichen Hundefachleuten und Hundehaltern, eine Plattform zu erarbeiten, die es möglich macht,gemeinsam in verantwortungsvoller Nachbarschaft zu leben, die von gegenseitigem Respekt und Verständnis geprägt ist.
Selbstverständlich müssen alle dabei zurückstecken und angebliche traditionelle Territorien abgeben. In machen Dingen, wie zum Beispiel Hunde an die Leine zu nehmen, bin ich sogar strenger als es in manchen Verordnungen vorgesehen ist.Speziell die Umsetzung von Verordnung und Anordnungen muss bei bewusstem Verstoss strenger geahndet werden. Dies kann aber schon mit den bestehenden alten Gesetzen und Verordnungen durchgeführt werden.


Mit freundlichen Grüssen
xxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx


 

 

 

 




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