- FDP

 

Aktuelle Pressemitteilung der FDP-Fraktion in Schleswig-Holstein

Nr. 230/2001

Kiel, Montag, 2. Juli 2001

Gefahrhundeverordnung/Datenerfassung/Stellungnahme Datenschutzbeauftragter Heiner Garg: 

Datenerfassung der Ämter Nusse und Achterwehr verstieß gegen §12 LDSG

Zur Stellungnahme des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein zur Datenerfassung von Hundehaltern in den Ämtern Nusse (Kreis Herzogtum-Lauenburg) und Achterwehr (Kreis Rendsburg-Eckernförde) erklärte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:

"Meine Vermutungen haben sich bestätigt: 

Unter dem Deckmantel der Gefahrhundeverordnung wurde eklatant gegen § 12 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) verstoßen. So ist eine Speichernotwendigkeit für viele persönliche Daten des Hundehalters nicht notwendig und nicht von der Gefahrhundeverordnung gedeckt." Das geht aus der Stellungnahme des Landesdatenschutzbeauftragten hervor, die der FDP-Abgeordnete, Dr. Heiner Garg vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) erbeten hatte und die nunmehr schriftlich in der FDP-Fraktion vorliegt.

"Nach Auskunft des Datenschutzbeauftragten verzichtet das Amt Nusse deshalb auf weitere Datenerhebungen und hat die gespeicherten Datenbestände gelöscht. Nicht verstehen kann ich, dass das Amt Achterwehr weiterhin eine Datei über die sog. Gefahrhunde führen will. Ich rate deshalb allen Hundehaltern, die Auskunft über persönliche Daten im Rahmen der freiwilligen Selbstauskunft zu verweigern", sagte der liberale Landtagsabgeordnete heute in Kiel.

"Ich fordere das Amt Achterwehr auf, die bislang erhobenen Daten umgehend zu löschen. Es kann nicht angehen, dass unter dem Deckmantel der Gefahrhundeverordnung durch einzelne Ämter das Datenschutzgesetz unterlaufen wird", meinte Garg abschließend.

 Christian Albrecht

- Pressesprecher -

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