- FDP |
30. Juli 2001
Michels, Lewitstr. 34, 40547
Düsseldorf
Landeshundeverordnung Sehr
geehrter Herr Dr. Grüll, Kürzlich
fiel uns ein Interview in die Hände, das sie dem Bonner
General-Anzeiger gegeben haben. In dem Interview kam u. A. zum
Ausdruck, daß Sie das Verbot einiger Hunderassen für richtig halten.
Bitte teilen Sie uns doch mit, ob Sie durch den General-Anzeiger
fehlinterpretiert worden sind, oder ob sich Ihre Haltung zu
Rasselisten geändert hat. Gelten Ihre Ausführungen anläßlich der
Demonstrationen vor dem Landtag nicht mehr? Desweiteren
haben wir eine Bitte. Ein Jahr nach Inkrafttreten der
Landeshundeverordnung müßten der Landesregierung inzwischen Zahlen
über das Anmeldeverhalten und die Prüfungstätigkeit der Ordnungsbehörden
vorliegen. Um undifferenzierten Erfolgsmeldungen vorzubeugen (Beispiel
Düsseldorf: Hundeverordnung großer Erfolg. 100 Hundehalter verwarnt!
Bei näheren Hinsehen: 98 Kleinhunde waren in städtischen Anlagen
nicht an der Leine. Kampfhundehalter waren nicht unter den
Verwarnten.), regen wir an, folgende Fragen an die Landesregierung zu
stellen: 1.
Wieviele Anträge auf Haltungserlaubnis für Hunde nach Liste 1
oder 2 der Landeshundeverordnung wurden bei den Ordnungsbehörden seit
Inkrafttreten der Landeshundeverordnung gestellt? a)
Wie wurden diese Anträge erledigt (Stattgaben, Ablehnungen,
sonstige Erledigungen, noch unerledigt)? b)
Aus welchen Gründen (Unzuverlässigkeit oder mangelnde
Sachkunde des Halters, Gefährlichkeit des Hundes) wurden Anträge auf
Haltungserlaubnis abgelehnt? c)
Wieviele Hunde sind nach Ablehnung der Haltungserlaubnis
eingezogen worden? 2.
Wieviele Befreiungen vom Leinen- und Maulkorbzwang wurden
beantragt? 3.
Wieviele Entscheidungen der Ordnungsbehörden wurden durch
Widerspruch angefochten? 4.
Wieviele Widerspruchsbescheide wurden vor den
Verwaltungsgerichten angefochten? 5.
Wieviele negative Feststellungsklagen wurden bei den
Verwaltungsgerichten erhoben? Alle
Angaben sollten getrennt für kreisfreie Städte und Landkreise sowie
getrennt für die einzelnen gelisteten Rassen gemacht werden. Bei den
Angaben der Verwaltungsgerichte genügen die Angaben getrennt nach
Gerichtsbezirken, eine Differenzierung nach Rassen ist nicht
erforderlich. Mit
freundlicher Hochachtung Rudolf
Michels
Rotraut Michels
|
||||
----- Original Message -----
From: Dr.Stefan Grüll MdL <stefan.gruell@landtag.nrw.de> To: <rp12154@mail.online-club.de> Sent: Sunday, July 29, 2001 10:46 PM Subject: Schreiben vom 22.07.01
Sehr geehrte Frau Michels, sehr geehrter Herr Michels, in Erledigung Ihrer Zuschrift vom 22. Juli darf ich Ihnen mitteilen, dass ich unverändert - wie bereits seit nunmehr über einem Jahr - die bekannte Position gegen Rasselisten vertrete. Auch wenn ich nicht jeden Artikel kennen kann, in dem ich zu dieser Problematik zitiert werde, meine ich mich an den GA-Bericht zu erinnern. M.W. wurde dort lediglich wiedergegeben, dass ich mit einer rot-grün-schwarzen Landtagsmehrheit rechne, sich letztlich auf eine auf 4 Rassen reduzierte Liste einigen wird - ohne die Stimmen der FDP Fraktion ! Dies entspricht in der Tat meiner derzeitigen Einschätzung.Desweiteren danke ich Ihnen für die Fragestellungen zur LHV. Ich habe vor einigen Wochen bereits die Evaluierung der LHV nach einem Jahr zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage gemacht. Das Ergebnis, das ich über die Presse öffentlich machen werde, liegt derzeit noch nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Dr. Grüll MdL
|