- ??? |
Ausgabe vom 18.09.2001
SPD: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Irmgard Schmid (SPD)CDU: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Eckhard Uhlenberg CDUFDP: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Dr. Stefan Grüll (FDP)B'90/DIE GRÜNEN: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Reiner Priggen (GRÜNE)SPD: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Irmgard Schmid (SPD) Bei der Diskussion um die Landeshundeverordnung muss
Konsens bei allen Beteiligten sein: Oberstes Ziel bleibt der größtmögliche
Schutz des Menschen. Vor allem Kinder müssen vor unberechenbaren großen Hunden
geschützt werden. Vor diesem Hintergrund hat die vor einem Jahr
erlassene Landeshundeverordnung Wirkung gezeigt. Die Landeshundeverordnung hat
sich, auch wenn sie an einigen Stellen änderungsbedürftig ist, grundsätzlich
bewährt. Nach bisherigen Erkenntnissen ist ein deutlicher Rückgang der schweren
Beißzwischenfälle. Rücksichtsvolle und verantwortungsbewusste
Hundehalter sind von der neuen Verordnung zum Teil ebenso betroffen, wie
skrupellose Halter, die Hunde als Waffe missbrauchen und denen wegen
Unzuverlässigkeit die Haltung untersagt werden musste. Doch aus Sicht der
SPD-Landtagsfraktion sind die präventiven Schutzmaßnahmen für den Schutz der
Menschen höher zu bewerten als die möglichen Unannehmlichkeiten und
Einschränkungen, die sich für Hundebesitzer und Hunde aufgrund von Verordnungen
ergeben können. Bei den bestehenden unterschiedlichen Verordnungen
in den einzelnen Bundesländern ist es für Hundehalter in der Bundesrepublik
schwer, sich gesetzeskonform zu verhalten. Deshalb muss eine möglichst
bundeseinheitliche Lösung geschaffen werden. Hierzu finden auf Länderebene
Fachgespräche statt. Sollte es in den nächsten Wochen zu keiner
Vereinheitlichung der verschiedenen Landeshundeverordnungen in der
Bundesrepublik kommen, fordert die SPD-Landtagsfraktion ein parlamentarisch zu
beratendes Landeshundegesetz NRW. Wir sind der Auffassung, dass einerseits die geltenden Rasselisten" der Hundeverordnung geändert werden müssen, andererseits wegen der ab Januar 2002 vorgesehenen Pflichten betroffene Hundehalter zu Recht erwarten, dass hier abschließend Klarheit geschaffen wird.
CDU: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Eckhard Uhlenberg CDU Wenn es die rot-grüne Landesregierung für einen Erfolg hält, dass sie die Landeshundeverordnung (LHV) ohne den Sachverstand von Experten erarbeitet hat, dann ist die LHV ein Erfolg. Wenn es die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen richtig finden, dass sie nach Verabschiedung der LHV Sachverständige aus dem ganzen Land zu einer Anhörung in den Landtag einladen, obwohl feststand, dass die LHV sowieso nicht geändert wird, dann ist die LHV ein Erfolg. Wenn es SPD und Grüne begrüßen, dass Ministerin Höhn zur wissenschaftlichen Begründung ihrer weltweit umfangreichsten Rasselisten Sachverständige öffentlich mehrfach bewusst falsch zitiert, dann ist die LHV ein Erfolg. Wenn die rot-grüne Landesregierung zufrieden damit ist, dass die LHV und ihre Ausführungsbestimmungen ein in vielen Teilen nicht vollzugsfähiges und für Bürger, Kommunen, Tierheime usw. kostentreibendes bürokratisches Monstrum ist, dann ist die LHV ein Erfolg. Wenn die Regierung Clement/Höhn stolz darauf ist, dass sie die Menschen in NRW in Hundehalter und Hundehasser gespaltet hat, dann ist die LHV ein Erfolg. Für die CDU ist klar: Die LHV ist ein eklatanter Misserfolg. Seit dem Sommer letzten Jahres haben wir wiederholt konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Nach Auffassung der CDU benötigen wir ein Landeshundegesetz in NRW, das umsetzbar ist und die Menschen wirksam vor tatsächlich gefährlichen Hunden sowie deren verantwortungslosen Züchtern und Haltern schützt. Wichtige Impulse hierzu dürfte eine Expertenanhörung im Fachausschuss geben, die auf Antrag der CDU voraussichtlich im November stattfinden wird.
FDP: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf?Von Dr. Stefan Grüll (FDP) Überforderte Ordnungsämter, verunsicherte Hundebesitzer sowie weitere tragische Beißvorfälle markieren die bedrückende Bilanz der seit Juli 2000 geltenden Hundeverordnung. Die Landesdatenschutzbeauftragte hat mehrfach öffentlich auf die Rechtswidrigkeit der Verordnung hingewiesen. Rechtsgutachten belegen die Verfassungswidrigkeit der LHV. Die FDP-Landtagsfraktion weiß sich mit der überwältigenden Mehrheit der über eine halbe Million verantwortungsbewusster Hundehalter in Nordrhein-Westfalen einig in dem Ziel, die Bevölkerung wirksam vor tatsächlich gefährlichen Hunden zu schützen. Die derzeit gültige Hundeverordnung wird diesem Ziel allerdings nicht gerecht. Halbherzige Strafandrohungen sind nicht geeignet, denjenigen das Handwerk zu legen, die ihre Hunde durch tierquälerische Zucht und Haltung zu Waffen abrichten, um Menschen zu bedrohen und schwer verletzen. Die pauschalierte Stigmatisierung von 42 Hunderassen und aller Hunde über 40 cm Widerristhöhe bzw. 20 kg Gewicht sowie deren Haltern immerhin 700.000 alleine in NRW - gehört sicherlich nicht zu den geeigneten Maßnahmen. Im Gegenteil: Rasselisten geben der interessierten Klientel lediglich die Orientierung, welche bisher nicht indizierte Rassen zukünftig zu Kampfhunden" abgerichtet werden können. An die Stelle der aktuellen Verordnung muss daher endlich ein wirksames Regelwerk treten, das unter Einbeziehung externer Sachverständiger entwickelt wird, damit die Menschen vor Beißattacken gefährlicher Hunde bewahrt und die Halter, die nicht geeignet sind ein Tier verantwortlich zu führen, drastisch bestraft werden. Die FDP Landtagsfraktion hat bereits im Juli 2000 ein 10-Punkte-Programm vorgelegt, das auf der Grundlage der Gefahrhundeverordnung des Jahres 1994 und unter Verzicht auf Rasselisten ein faires und sicheres Miteinander von Hundehaltern und Nicht-Hundehaltern sicherstellt. B'90/DIE GRÜNEN: Ein Jahr Landeshundeverordnung - weist die Bilanz erfolg oder Mißerfolg auf? Von Reiner Priggen (GRÜNE) Man muss sich immer wieder vor Augen halten, dass
die Landeshundeverordnung nicht aus Spaß und mit der Absicht Hundehalter zu
schikanieren gemacht worden ist. Sie ist entstanden, weil es zunehmend Probleme
mit gefährlichen Beißvorfällen gegeben hat. Sie ist aktuell erlassen worden
nach der engagierten öffentlichen Debatte um die tödlichen Beißvorfälle in
Gladbeck und Hamburg. Deswegen war eine Hundeverordnung notwendig, die weg
ging von der Regelung dass es einen Vorfall gegeben haben musste, bis dass die
Ordnungsbehörden einschritten zur vorbeugenden, die Bevölkerung besser
schützenden Regelung. Die Regelung ist mit einmaligem zusätzlichen Aufwand
für die Halter größerer Hunde verbunden, aber das ist aus meiner Sicht
vertretbar angesichts des Schutzbedürfnisses weiter Teile der Bevölkerung. Es wird ja auch von seriösen Hundehaltern überhaupt
nicht bestritten, dass der Leinenzwang auf öffentlichen Flächen, in Bussen und
Bahnen sinnvoll ist. Es wird unterstützt, dass für Hunde eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss und dass die Hunde mit Chips
gekennzeichnet werden müssen. Dass bei Haltern größerer und potentiell
gefährlicherer Hunde der Nachweis der Sachkunde im Umgang mit Hunden gefordert
wird ist auch unbestreitbar vernünftig. Unbefriedigend ist sicherlich, dass es jetzt in allen 16 Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt. Deswegen ist es zu unterstützen, dass über die Konferenz der Länderinnenminister versucht wird, zu einer bundeseinheitlichen Regelung zu kommen.
|