- FDP? |
Hallo, die Erklärung, die PE von Herrn Solms, das Wahlprogramm der F.D.P. und die Zusagen des Hamburger Landesvorstandes sind aus unserer Sicht ausreichend und NICHT MEHR DISKUSSIONSBEDÜRFTIG. Hier ist sie
nochmals!
Vizepräsident des Deutschen Bundestages Grußwort an die Hundehalter in Deutschland
Die Diskussion um Rasselisten, Importverbote, Anleinpflicht und Mauklkörbe wird noch immer emotional geführt. Die Brisanz des Themas zeigt sich auch im Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Bekämpfung von Kampfhunden.
Die F.D.P. hat diesem Gesetzentwurf als einzige Partei nicht zugestimmt, denn mit diesem Ergebnis hat sich die rechtliche Grauzone noch erweitert. Wir kritisieren insbesondere die willkürliche Aufzählung von Hunderassen. Auch sind Vorschriften zur Überwachung der aufsichtsbehördlichen Anordnung sehr bedenklich. Sie berühren das in unserer Verfassung verankerte Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Außerdem soll nicht nur das Züchten und Handeln sogenannter Kampfhunde, sondern auch das bloße Halten von landesrechtlich benannten gefährlichen Hunden strafbar werden. Dies ist eine pauschale Diskriminierung und Kriminalisierung von Hundehaltern.
Ich vertrete die Auffassung, dass Rasselisten unsinnig sind. Halter können - wenn sie das wollen - aus nahezu jedem Hund einen gefährlichen Kampfhund machen. Eine von der F.D.P. gewünschte Expertenanhörung im Deutschen Bundestag zu diesem Sachverhalt wurde von der rot-grünen Mehrheit leider abgelehnt. Statt dessen wurde ein Gesetz verabschiedet, dem der Vorwurf des Aktionismus zu machen ist. Übereiltes Handeln täuscht aber Sicherheit für die Bevölkerung nur vor.
Viele friedliche Hunde und unbescholtene Hundebesitzer werden diskriminiert. In Bundes- und Länderrassenlisten für so genannte Kampfhunde werden inzwischen bis zu 50 Hunderassen als "Kampfhunde" abgestempelt. Hier sind gleich viele Kinder mit dem Bade ausgeschüttet worden.
Mit der Rasseliste für sogenannte Kampfhunde ist ein Importverbot bestimmter Hunderassen verbunden. Es bestehen große bedenken, ob die Genehmigungspflicht für die in den Rasselisten genannten Hunden überhaupt mit europäischen Recht vereinbar ist. Im Dezember 2000 hat EU-Verbraucherschutzkommissar Byrne bei der Bundesregierung wissenschaftliche Beweise angefordert, mit denen die Rechtmäßig-keit und Erforderlichkeit von Rasselisten und Einfuhrverboten belegt werden können. (Byrne sieht den freien Waren- und Güterverkehr in der EU eingeschränkt). Genau hier sieht die F.D.P. - zusammen mit den Tierschützern - die letzte Möglichkeit einer Intervention. Wir werden uns mit allem Nachdruck dafür einsetzen, dass die Diskussion um die sogenannten Kampfhunde pragmatisch geführt wird, und dass unbescholtene Hundebesitzer und friedliche Hunde nicht pauschal verurteilt werden.
Ihr Hermann Otto Solms |