- FDP

 

An die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22
40002 Düsseldorf


06.08.2002


Strafanzeige


gegen

 

Herrn Dr. Stefan M. Grüll (MdL), Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf,


Herrn Jürgen W. Möllemann (MdL), Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf,


FDP Fraktion des nordrhein-westfälischen Landtages, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf,


sowie ggf. weitere involvierte Personen (Frau Gisela Kämpfer, ...,
VDH, Verband für das Deutsche Hundewesen e.V., Postfach 10 41 54, Westfalendamm 174, 44041 Dortmund, dessen Funktionäre, weitere FDP-Bundesfraktionsmitglieder mit Kenntnis der Vorgänge etc.) und vorsorglich auch gegen Unbekannt


wegen allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen:


Verdacht auf Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Korruption, Verstoß gegen das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NW § 24), Verstoß gegen das Parteiengesetz und Verdacht auf Steuerhinterziehung sowie Beihilfe und Vorspiegelung falscher Tatsachen


 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mittels dieses Schreibens erstatten wir die o.a. Anzeige.

Sachverhalt und Begründung


Verdacht auf Untreue, Betrug, Urkundenfälschung:

Im Sommer 2000 wurden seitens einer angeblichen Privatperson (Frau Andrea Koch) Spenden auf einem Spendenkonto für ein verfassungsrechtliches Gutachten über die LHV NRW gesammelt, welches anschließend gemäß dem vereinbarten Spendenzweck allen Interessierten zur Verfügung stehen sollte.
Nach unseren Erkenntnissen und der Auffassung der Staatsanwaltschaft Bochum (5 Js 513/01, siehe Anlage 1 ) wurden diese Spenden stattdessen entweder seitens der FDP Fraktion NRW oder seitens des Herrn Dr. Stefan Grüll zur Bezahlung eines von Herrn Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch erstatteten Gutachtens verwendet.

Diesbezüglich bitten wir Sie, der Einfachheit halber die entsprechenden, der Staatsanwaltschaft Bochum unter dem Aktenzeichen 5 Js 513/01 vorliegenden Unterlagen und Beweise von dieser anzufordern und einzusehen. Uns vorliegende Kopien des Verfahrens senden wir Ihnen anbei (Anlage  11)


Da sich unsere damalige Strafanzeige gegen Frau Andrea Koch richtete, und uns die uns heute vorliegenden Fakten noch nicht bekannt waren, bitten wir Sie, unseren grundsätzlichen Verdacht auf Betrug und Untreue aufgrund der Aneignung von weder für die FDP NRW noch für Herrn Dr. Grüll bestimmten Spenden und deren zweckwidriger Verwendung erneut zu prüfen.

Aufgrund massiven Drucks unsererseits veröffentlichte Herr Dr. Stefan Grüll am 11.03.2002 auf den Internetseiten des Vereins Dominodogs Deutschland e.V., zu dessen Gründungsmitgliedern auch Frau Gisela Kämpfer gehört, eine Version des Gutachtens, gleichzeitig wurde Frau Kämpfer als Geldgeberin für das Gutachten bezeichnet. (Siehe Anlage 2 )

Auffällig ist, dass diese von uns unter ... im Internet gesicherte erste Version auf dem Deckblatt keinerlei Vermerk über den Auftraggeber des Gutachten trägt, wie ansonsten üblich. (Siehe Anlage 9)

Am 18.04.2002 wurde diese von den o.g. Personen veröffentlichte Version des Gutachtens seitens des Autors als nicht authentisch bezeichnet und im Widerspruch zur Veröffentlichung die Fraktion der FDP NRW als Auftraggeber des Gutachtens genannt. (Siehe Anlage 3 )

Die Veröffentlichung des nicht authentischen Gutachtens entspricht u.E. dem Tatbestand der Urkundenfälschung.

Die fast ein Jahr währende Zurückhaltung des Gutachtens entspricht nicht dem vereinbarten Spendenzweck und  entspricht u.E. dem Tatbestand des Betruges.
 
Die Veröffentlichung der zweiten, vom Verfasser autorisierten und authentischen Version erfolgte erst am 27.04.2002, nachdem wir mit Einschaltung der Staatsanwaltschaft drohten und weiteren öffentlichen Druck ankündigten. (Siehe Anlage 5)

 

Auffällig ist, dass das Deckblatt der unter www.stefan-gruell.de abrufbaren zweiten veröffentlichten Version, welche ebenfalls von uns gesichert wurde,  als Auftraggeber des Gutachtens Herrn Dr. Stefan Grüll, FDP Fraktion NRW, nennt und Frau Stéfanie Rischar ausdrücklich auf das am 26.04.2002 mitgesendete Deckblatt hinweist.
(Siehe Anlage 10)

Für uns ist hier der begründete Verdacht gegeben, dass entweder Finanzierung oder Auftraggeber, womöglich beide Aspekte, des Gutachtens durch die Veröffentlichung einer nicht authentischen Version vertuscht werden sollten.


Herr Dr. Grüll antwortete uns damals mit Datum vom 29.04.2002, seinen Aussagen über Auftraggeber und Finanzierung des Gutachtens konnten wir zu diesem Zeitpunkt allerdings keinerlei ausreichenden Glauben mehr schenken. (Siehe Anlage 6).

Von den o.a. Ereignissen und Herrn Dr. Grülls Antwort erhielten wir erst am 13.05.2002 Kenntnis, da wir uns ....

Die Erklärung, dass Frau Kämpfer (Netphen) sich zur Bezahlung des Gutachtens einer Überweisung vom damals angebenen Spendenkonto (Kontoinhaberin: Andrea Koch, Bochum) bediente, erschien uns gelinde gesagt etwas sehr dünn.

Wir versuchten deshalb, die Angelegenheit mit Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch so weit zu klären, dass die Fakten für eine Beantragung strafrechtlicher Ermittlungen ausreichend erhärtet wurden. Dies gelang erst am 30.07.2002. (Siehe Anlage 4 )


Verdacht auf Korruption und Verstoß gegen Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NW) § 24

 

Bis heute herrscht Unklarheit, wer Auftraggeber des betreffenden Gutachtens war und es mit entweder den gesammelten Spenden oder der Spende der Privatperson bezahlte. Eine entsprechende Auskunft von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch vom 30.07.2002 haben wir beigefügt. (Siehe Anlage 4 )
Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir erfolglos versucht, uns anhand der widersprüchlichen Aussagen Klarheit über Tat und Täter zu verschaffen, so dass uns der Weg einer Strafanzeige bis dato verwehrt war. Nunmehr können wir die Verantwortung für die Geschehnisse wenigstens auf Herrn Dr. Grüll oder die FDP Fraktion NRW einengen.

Kernaussage des Gutachtens bzgl. der Rechtmäßigkeit von Hundeverordnungen und Gesetzen ist u.E., dass Rasselisten grundsätzlich rechtlich zulässig sind, jedoch ein Verstoß gegen Art. 3 GG vorliegt, wenn Rassen wie der Deutsche Schäferhund u.ä. auf diesen Rasselisten nicht erfaßt sind.

Diese Aussage wurde vom Auftraggeber als seinen politischen Zielen nicht dienlich empfunden.
Das betreffende Gutachten wurde deshalb von der FDP NRW oder Herrn Dr. Grüll zweckwidrig bis nach der Expertenanhörung des Landtages NRW am 19.04.2002 zurückgehalten und erst auf massiv ausgeübten Druck unsererseits am 11.03.2002 (in nicht authentischer Form) veröffentlicht.

Laut Aussage von Herrn Harald Wiegand handelt es sich bei der angeblichen Spenderin des Geldes für das Gutachten um Frau Gisela Kämpfer, eine Funktionärin des Clubs für Molosser e.V. und damit u.E. des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V.. Der VDH und seine Funktionäre haben nach unseren Erkenntnissen das vitale Interesse, den Deutschen Schäferhund aus der sogenannten "Kampfhundediskussion" herauszuhalten, da diese Rasse und deren Vereine über 20 % der Welpenproduktion des VDH ausmachen und in hohem Maße exportiert werden, damit die hervorragende Einnahmequelle des Verbandes (welcher selbst von Schäferhund-Vereinen und -Verbänden dominiert wird) und seiner Funktionäre darstellen. Hier sind große finanzielle Eigeninteressen im Spiel, die mit einer Erfassung der Deutschen Schäferhunde auf den Rasselisten der Hundeverordnungen erheblich geschadet werden würde.

Wir gehen davon aus, dass es sich bei der angeblichen Spenderin um eine Lobbyistin des VDH handelt, und Herr Dr. Grüll oder die FDP Fraktion das Gutachten zurück gehalten haben, weil es den Interessen der von ihnen vertretenen Lobby zuwiderlief.

Die Gründe für den Verdacht einer Lobbyistentätigkeit der Frau Kämpfer und ihres direkten, mit der Spendensammlung und -verwendung verbundenen Umfeldes für den VDH sind in den der Staatsanwaltschaft Bochum vorliegenden Unterlagen detailliert ausgeführt.(Siehe Anlage 11)

Unseres Erachtens hat die FDP Fraktion NRW oder Herr Dr. Stefan Grüll mit diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NW), insbesondere gegen § 24, begangen und den Tatbestand der Korruption erfüllt.

Herr Dr. Grüll oder die Fraktion der FDP NRW haben u.E. der Expertenanhörung des Landtages NRW und damit dem demokratisch seitens der Bürger gewählten gesetzgebenden Organ wichtige Informationen über rechtliche Rahmenbedingungen bewußt und vorsätzlich vorenthalten, weil diese Informationen den Interessen der von ihnen vertretenen Lobby (VDH etc.) zuwider liefen und diese Lobbyisten finanzielle Unterstützung in Form der Bezahlung des Gutachtens geleistet haben.
Diesbezüglich verweisen wir auf Herrn Dr. Grülls eigene Aussagen. (Siehe Anlage 7)

Wir bitten die Staatsanwaltschaft um Überprüfung und Ermittlung, ob seitens der skizzierten Lobby weitere finanzielle Mittel oder geldwerte Vorteile an die FDP Fraktion NRW und/oder Herrn Dr. Grüll geflossen sind.

Verdacht auf Verstoß gegen Parteiengesetz § 23 a und/oder Steuerhinterziehung

Bis heute herrscht Unklarheit, wer Auftraggeber des betreffenden Gutachtens war und es mit entweder den gesammelten Spenden oder der Spende der Privatperson Frau Gisela Kämpfer bezahlte. Eine entsprechende Auskunft von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch haben wir beigefügt. (Siehe Anlage 4 )

Herr Jürgen Möllemann gab diesbezüglich gegen über dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL eine Ehrenerklärung für Herrn Dr. Grüll ab, so dass sich alle o.a. Verdachtsmomente auch auf seine Person erstrecken, da wir vermuten, dass er auf diese Art die vorliegenden Tatbestände vertuschen wollte und sich damit der Beihilfe schuldig gemacht hat. (Siehe Anlage 8)

Wir bitten Sie, den tatsächlichen Auftraggeber und die tatsächliche Finanzierungsquelle des Gutachtens zweifelsfrei zu ermitteln.

Sollte die FDP Fraktion NRW Auftraggeber des Gutachtens sein, und dieses mit Spenden bezahlt haben, so ergibt sich für uns der Verdacht, dass hier seitens der Fraktion eine unzulässige Spende angenommen wurde und mit dieser anschließend nicht ordnungsgemäß verfahren wurde.
Wir erstatten deshalb Anzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen das Parteiengesetz.

 

Sollte andererseits Herr Dr. Stefan Grüll Auftraggeber des Gutachtens sein und dies mit Spenden bezahlt haben, so hat er unseres Erachtens im Jahr 2001 einen geldwerten Vorteil in Höhe von 8.120,00 DM erlangt. Wir bezweifeln aufgrund unserer Erfahrungen mit Herrn Dr. Stefan Grüll, dass er diese Geldeinnahme korrekt versteuert hat, und erstatten deshalb vorsorglich Anzeige wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung.

Begründung des besonderen öffentlichen Interesses

Vor dem Hintergrund der Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen Politiker wegen der Verwendung von Bonusmeilen sowie der Prüfung der Liste von Politikern, welche zweifelhaften Kontakt zu Herrn Hunzinger und seinem Unternehmen pflegten, vereinen die Verdachtsmomente gegen Herrn Dr. Grüll und die Fraktion der FDP NRW sämtliche Tatbestände, die geeignet sind, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie erheblich zu beschädigen.

Bitte teilen Sie uns Eingang und vergebenes Geschäfts- oder Aktenzeichen für diese Anzeige schriftlich mit, wir wären Ihnen auch verbunden, wenn Sie uns über Verlauf und Ergebnis Ihrer Ermittlungen auf dem Laufenden halten würden.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.



Mit freundlichen Grüßen


....

 


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