An die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Postfach 10 11 22
40002 Düsseldorf
06.08.2002
Strafanzeige
gegen
Herrn Dr. Stefan M. Grüll (MdL), Platz
des Landtags 1, 40221 Düsseldorf,
Herrn Jürgen W. Möllemann (MdL), Platz des
Landtags 1, 40221 Düsseldorf,
FDP Fraktion des nordrhein-westfälischen
Landtages, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf,
sowie ggf. weitere involvierte Personen (Frau
Gisela Kämpfer, ..., VDH,
Verband für das Deutsche Hundewesen e.V., Postfach 10 41 54,
Westfalendamm 174, 44041 Dortmund, dessen Funktionäre, weitere
FDP-Bundesfraktionsmitglieder mit Kenntnis der Vorgänge etc.) und
vorsorglich auch gegen Unbekannt
wegen allen rechtlichen Gründen,
insbesondere wegen:
Verdacht auf Untreue, Betrug,
Urkundenfälschung, Korruption, Verstoß gegen das Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen
(Abgeordnetengesetz - AbgG NW § 24), Verstoß gegen das Parteiengesetz
und Verdacht auf Steuerhinterziehung sowie Beihilfe und Vorspiegelung
falscher Tatsachen
Sehr geehrte Damen und Herren,
mittels dieses Schreibens erstatten wir
die o.a. Anzeige.
Sachverhalt und Begründung
Verdacht auf Untreue, Betrug,
Urkundenfälschung:
Im Sommer 2000 wurden seitens einer angeblichen Privatperson (Frau
Andrea Koch) Spenden auf einem Spendenkonto für ein
verfassungsrechtliches Gutachten über die LHV NRW gesammelt, welches
anschließend gemäß dem vereinbarten Spendenzweck allen Interessierten
zur Verfügung stehen sollte.
Nach unseren Erkenntnissen und der Auffassung der Staatsanwaltschaft
Bochum (5 Js 513/01, siehe Anlage 1 ) wurden diese Spenden stattdessen
entweder seitens der FDP Fraktion NRW oder seitens des Herrn Dr.
Stefan Grüll zur Bezahlung eines von Herrn Prof. Dr. Michael
Ronellenfitsch erstatteten Gutachtens verwendet.
Diesbezüglich bitten wir Sie, der Einfachheit halber die
entsprechenden, der Staatsanwaltschaft Bochum unter dem Aktenzeichen 5
Js 513/01 vorliegenden Unterlagen und Beweise von dieser anzufordern
und einzusehen. Uns vorliegende Kopien des Verfahrens senden wir Ihnen
anbei (Anlage 11)
Da sich unsere damalige Strafanzeige gegen
Frau Andrea Koch richtete, und uns die uns heute vorliegenden Fakten
noch nicht bekannt waren, bitten wir Sie, unseren grundsätzlichen
Verdacht auf Betrug und Untreue aufgrund der Aneignung von weder für
die FDP NRW noch für Herrn Dr. Grüll bestimmten Spenden und deren
zweckwidriger Verwendung erneut zu prüfen.
Aufgrund massiven Drucks unsererseits veröffentlichte Herr Dr. Stefan
Grüll am 11.03.2002 auf den Internetseiten des Vereins Dominodogs
Deutschland e.V., zu dessen Gründungsmitgliedern auch Frau Gisela
Kämpfer gehört, eine Version des Gutachtens, gleichzeitig wurde Frau
Kämpfer als Geldgeberin für das Gutachten bezeichnet. (Siehe Anlage 2
)
Auffällig ist, dass diese von uns unter ... im Internet gesicherte
erste Version auf dem Deckblatt keinerlei Vermerk über den
Auftraggeber des Gutachten trägt, wie ansonsten üblich. (Siehe Anlage
9)
Am 18.04.2002 wurde diese von den o.g. Personen veröffentlichte
Version des Gutachtens seitens des Autors als nicht authentisch
bezeichnet und im Widerspruch zur Veröffentlichung die Fraktion der
FDP NRW als Auftraggeber des Gutachtens genannt. (Siehe Anlage 3 )
Die Veröffentlichung des nicht authentischen Gutachtens entspricht
u.E. dem Tatbestand der Urkundenfälschung.
Die fast ein Jahr währende Zurückhaltung
des Gutachtens entspricht nicht dem vereinbarten Spendenzweck und
entspricht u.E. dem Tatbestand des Betruges.
Die Veröffentlichung der zweiten, vom Verfasser autorisierten und
authentischen Version erfolgte erst am 27.04.2002, nachdem wir mit
Einschaltung der Staatsanwaltschaft drohten und weiteren öffentlichen
Druck ankündigten. (Siehe Anlage 5)
Auffällig ist, dass das Deckblatt der
unter www.stefan-gruell.de abrufbaren zweiten veröffentlichten
Version, welche ebenfalls von uns gesichert wurde, als Auftraggeber
des Gutachtens Herrn Dr. Stefan Grüll, FDP Fraktion NRW, nennt und
Frau Stéfanie Rischar ausdrücklich auf das am 26.04.2002 mitgesendete
Deckblatt hinweist.
(Siehe Anlage 10)
Für uns ist hier der begründete Verdacht gegeben, dass entweder
Finanzierung oder Auftraggeber, womöglich beide Aspekte, des
Gutachtens durch die Veröffentlichung einer nicht authentischen
Version vertuscht werden sollten.
Herr Dr. Grüll antwortete uns damals mit
Datum vom 29.04.2002, seinen Aussagen über Auftraggeber und
Finanzierung des Gutachtens konnten wir zu diesem Zeitpunkt allerdings
keinerlei ausreichenden Glauben mehr schenken. (Siehe Anlage 6).
Von den o.a. Ereignissen und Herrn Dr. Grülls Antwort erhielten wir
erst am 13.05.2002 Kenntnis, da wir uns ....
Die Erklärung, dass Frau Kämpfer (Netphen) sich zur Bezahlung des
Gutachtens einer Überweisung vom damals angebenen Spendenkonto
(Kontoinhaberin: Andrea Koch, Bochum) bediente, erschien uns gelinde
gesagt etwas sehr dünn.
Wir versuchten deshalb, die Angelegenheit mit Herrn Prof. Dr.
Ronellenfitsch so weit zu klären, dass die Fakten für eine Beantragung
strafrechtlicher Ermittlungen ausreichend erhärtet wurden. Dies gelang
erst am 30.07.2002. (Siehe Anlage 4 )
Verdacht auf Korruption und
Verstoß gegen Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des
Landtags Nordrhein-Westfalen (Abgeordnetengesetz - AbgG NW) § 24
Bis heute herrscht Unklarheit, wer
Auftraggeber des betreffenden Gutachtens war und es mit entweder den
gesammelten Spenden oder der Spende der Privatperson bezahlte. Eine
entsprechende Auskunft von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch vom
30.07.2002 haben wir beigefügt. (Siehe Anlage 4 )
Bis zu diesem Zeitpunkt haben wir erfolglos versucht, uns anhand der
widersprüchlichen Aussagen Klarheit über Tat und Täter zu verschaffen,
so dass uns der Weg einer Strafanzeige bis dato verwehrt war. Nunmehr
können wir die Verantwortung für die Geschehnisse wenigstens auf Herrn
Dr. Grüll oder die FDP Fraktion NRW einengen.
Kernaussage des Gutachtens bzgl. der Rechtmäßigkeit von
Hundeverordnungen und Gesetzen ist u.E., dass Rasselisten
grundsätzlich rechtlich zulässig sind, jedoch ein Verstoß gegen Art. 3
GG vorliegt, wenn Rassen wie der Deutsche Schäferhund u.ä. auf diesen
Rasselisten nicht erfaßt sind.
Diese Aussage wurde vom Auftraggeber als seinen politischen Zielen
nicht dienlich empfunden.
Das betreffende Gutachten wurde deshalb von der FDP NRW oder Herrn Dr.
Grüll zweckwidrig bis nach der Expertenanhörung des Landtages NRW am
19.04.2002 zurückgehalten und erst auf massiv ausgeübten Druck
unsererseits am 11.03.2002 (in nicht authentischer Form)
veröffentlicht.
Laut Aussage von Herrn Harald Wiegand handelt es sich bei der
angeblichen Spenderin des Geldes für das Gutachten um Frau Gisela
Kämpfer, eine Funktionärin des Clubs für Molosser e.V. und damit u.E.
des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V.. Der VDH und seine
Funktionäre haben nach unseren Erkenntnissen das vitale Interesse, den
Deutschen Schäferhund aus der sogenannten "Kampfhundediskussion"
herauszuhalten, da diese Rasse und deren Vereine über 20 % der
Welpenproduktion des VDH ausmachen und in hohem Maße exportiert
werden, damit die hervorragende Einnahmequelle des Verbandes (welcher
selbst von Schäferhund-Vereinen und -Verbänden dominiert wird) und
seiner Funktionäre darstellen. Hier sind große finanzielle
Eigeninteressen im Spiel, die mit einer Erfassung der Deutschen
Schäferhunde auf den Rasselisten der Hundeverordnungen erheblich
geschadet werden würde.
Wir gehen davon aus, dass es sich bei der angeblichen Spenderin um
eine Lobbyistin des VDH handelt, und Herr Dr. Grüll oder die FDP
Fraktion das Gutachten zurück gehalten haben, weil es den Interessen
der von ihnen vertretenen Lobby zuwiderlief.
Die Gründe für den Verdacht einer Lobbyistentätigkeit der Frau Kämpfer
und ihres direkten, mit der Spendensammlung und -verwendung
verbundenen Umfeldes für den VDH sind in den der Staatsanwaltschaft
Bochum vorliegenden Unterlagen detailliert ausgeführt.(Siehe Anlage
11)
Unseres Erachtens hat die FDP Fraktion NRW oder Herr Dr. Stefan Grüll
mit diesem Verhalten einen Verstoß gegen das Gesetz über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen
(Abgeordnetengesetz - AbgG NW), insbesondere gegen § 24, begangen und
den Tatbestand der Korruption erfüllt.
Herr Dr. Grüll oder die Fraktion der FDP NRW haben u.E. der
Expertenanhörung des Landtages NRW und damit dem demokratisch seitens
der Bürger gewählten gesetzgebenden Organ wichtige Informationen über
rechtliche Rahmenbedingungen bewußt und vorsätzlich vorenthalten, weil
diese Informationen den Interessen der von ihnen vertretenen Lobby
(VDH etc.) zuwider liefen und diese Lobbyisten finanzielle
Unterstützung in Form der Bezahlung des Gutachtens geleistet haben.
Diesbezüglich verweisen wir auf Herrn Dr. Grülls eigene Aussagen.
(Siehe Anlage 7)
Wir bitten die Staatsanwaltschaft um Überprüfung und Ermittlung, ob
seitens der skizzierten Lobby weitere finanzielle Mittel oder
geldwerte Vorteile an die FDP Fraktion NRW und/oder Herrn Dr. Grüll
geflossen sind.
Verdacht auf Verstoß gegen
Parteiengesetz § 23 a und/oder Steuerhinterziehung
Bis heute herrscht Unklarheit, wer Auftraggeber des betreffenden
Gutachtens war und es mit entweder den gesammelten Spenden oder der
Spende der Privatperson Frau Gisela Kämpfer bezahlte. Eine
entsprechende Auskunft von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch haben wir
beigefügt. (Siehe Anlage 4 )
Herr Jürgen Möllemann gab diesbezüglich gegen über dem
Nachrichtenmagazin SPIEGEL eine Ehrenerklärung für Herrn Dr. Grüll ab,
so dass sich alle o.a. Verdachtsmomente auch auf seine Person
erstrecken, da wir vermuten, dass er auf diese Art die vorliegenden
Tatbestände vertuschen wollte und sich damit der Beihilfe schuldig
gemacht hat. (Siehe Anlage 8)
Wir bitten Sie, den tatsächlichen Auftraggeber und die tatsächliche
Finanzierungsquelle des Gutachtens zweifelsfrei zu ermitteln.
Sollte die FDP Fraktion NRW Auftraggeber des Gutachtens sein, und
dieses mit Spenden bezahlt haben, so ergibt sich für uns der Verdacht,
dass hier seitens der Fraktion eine unzulässige Spende angenommen
wurde und mit dieser anschließend nicht ordnungsgemäß verfahren wurde.
Wir erstatten deshalb Anzeige wegen Verdacht auf Verstoß gegen das
Parteiengesetz.
Sollte andererseits Herr Dr. Stefan Grüll
Auftraggeber des Gutachtens sein und dies mit Spenden bezahlt haben,
so hat er unseres Erachtens im Jahr 2001 einen geldwerten Vorteil in
Höhe von 8.120,00 DM erlangt. Wir bezweifeln aufgrund unserer
Erfahrungen mit Herrn Dr. Stefan Grüll, dass er diese Geldeinnahme
korrekt versteuert hat, und erstatten deshalb vorsorglich Anzeige
wegen Verdacht auf Steuerhinterziehung.
Begründung des besonderen
öffentlichen Interesses
Vor dem Hintergrund der Ermittlungen der Berliner
Staatsanwaltschaft gegen Politiker wegen der Verwendung von
Bonusmeilen sowie der Prüfung der Liste von Politikern, welche
zweifelhaften Kontakt zu Herrn Hunzinger und seinem Unternehmen
pflegten, vereinen die Verdachtsmomente gegen Herrn Dr. Grüll und die
Fraktion der FDP NRW sämtliche Tatbestände, die geeignet sind,
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie erheblich zu beschädigen.
Bitte
teilen Sie uns Eingang und vergebenes Geschäfts- oder Aktenzeichen für
diese Anzeige schriftlich mit, wir wären Ihnen auch verbunden, wenn
Sie uns über Verlauf und Ergebnis Ihrer Ermittlungen auf dem Laufenden
halten würden.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
....
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