Liebe Hundefreunde, liebe Dominos,
sicherlich werden Sie/werdet Ihr in den
vergangenen Tagen immer mal wieder von der Existenz eines
Rechtsgutachtens des Tübinger Professors Dr. Michael
Ronellenfitsch zur Bestimmtheit und Rechts-wirksamkeit der
Landeshundeverordnung NRW gehört haben.
Dank unserer guten Kontakte zu jenen
Personen, die dieses Gutachten in Auftrag gegeben haben,
also zur FDP NRW
ist es uns nun gelungen, das Dokument zur
Veröffentlichung zu erhalten.
Wir stellen das Gutachten von Prof. Dr.
Ronellenfitsch also heute als .pdf-Datei zum Download auf
unserer Seite bereit. An dieser Stelle möchten wir uns noch
einmal herzlich bei unserem Vorstandsmitglied Gisela Kämpfer
bedanken, die dieses Gutachten in voller Höhe bezahlt hat und es
uns jetzt zur Veröffentlichung zur Verfügung stellte.
Lüge.
Das Gutachten wurde von Frau Koch mittels Überweisung vom
Spendenkonto bezahlt, siehe den
Überweisungsträger und die o.a. Auskunft von Herrn Prof. Dr.
Ronellenfitsch.
Auch möchten wir Frau Kämpfer dafür Dank sagen, dass sie von
Beginn an den Kampf gegen die Landeshundeverordnung mit großem
finanziellen Engagement und unermüdlichem persönlichen Einsatz
unterstützt hat.
Wie weit ist eigentlich die auf
der Jahreshauptversammlung am 17.3. im Rahmen der Offenlegung
der Spendenbewegungen initiierte Kassenprüfung im Club für
Molosser e.V. gediehen?
Dürfen wir höflichst bezweifeln, dass dort jemals ein
ordnungsgemäßer Kasseneingang von DM 1.900,-
Bargeld nachgewiesen werden kann?
Dürfen wir ebenso höflich bezweifeln, dass in den Büchern des
CfM jemals ein ordnungsgemäßer Eingang der DM 6.740,- vom
Spendenkonto nachgewiesen werden kann?
Dürfen wir auch höflich andeuten, dass die Spenden niemals für
das Ziekow-Gutachten Verwendung fanden, wie auch die
Staatsanwaltschaft Bochum feststellt?
Dürfen wir höflichst darauf hinweisen, dass dies im Widerspruch
zur
Aussage von Frau Gisela Kämpfer gegenüber den betroffenen
Spendern steht?
Unser Dank gilt weiterhin Dr. Stefan Grüll, den wir als absolut
integeren und kompetenten Verfechter unserer Sache und darüber
hinaus als guten Freund kennen- und schätzengelernt haben.
Ausdrücklich möchten wir uns für die Umsicht und Diskretion
bedanken, mit der Dr. Grüll das nun vorliegende Rechtsgutachten
behandelt und es eben nicht zu einem publicityträchtigen,
möglicherweise aber für unsere Sache eher schädlichen
Schnellschuss missbraucht hat. Seine Bedenken, die er uns sofort
nach Vorliegen des Gutachtens mitteilte, wurden und werden von
uns geteilt, die daraus resultierende Zurückhaltung im Umgang
mit demselben in vollem Umfang von uns mit getragen.
Welche Bedenken?
Was bzw. wessen Interessen sprechen so stark gegen eine
Veröffentlichung des Gutachtens, dass man sich sogar an dessen
Autor versündigt?
Klartext:
Was steht wirklich über die Klageaussichten der FDP in dem
Gutachten?
Ist das Ergebnis, dass die FDP nicht gegen die LHV NRW klagen
kann, oder geringe bzw. keine Erfolgsaussichten hat?
ODER
Ist das Ergebnis, dass die FDP eine Klage gegen die LHV mit
ziemlicher Sicherheit gewinnen würde?
Warum hat sie dann nicht geklagt?
Weil sie damit politische Deals und die Interessen von
Lobbyisten verletzen würde?
Was für Interessen könnten das sein?
Steht womöglich im Gutachten, dass alle Sanktionen der
Hundeverordnungen rechtlich nichtig sind, insbesondere die das
Eigentum betreffenden, woraus Schadensersatzansprüche in
exorbitanten Höhen resultieren können?
Finden sich womöglich in diesem Gutachten 2 Studien
tierärztlicher Hochschulen, die ungeahnte neue Erkenntnisse über
die Futtermittelindustrie beinhalten?
Über den Zusammenhang zwischen Futterinhaltsstoffen und
Erkrankungen, sowohl im Heimtier- als auch im Nutztierbereich?
Wir erwarten eine Antwort.
Wir erwarten die vollständige und unverzügliche Veröffentlichung
des authentischen Gutachtens in einer vom Autor selbst
autorisierten Form.
Und wehe es fehlt eine Seite.
Denn wir haben dieses Gutachten bezahlt.
An erster Stelle gilt unser Dank jedoch
unserem Vorstandsmitglied Andrea Koch, die bereits vor
Inkrafttreten der Landeshundeverordnung im Juni 2000 an
vorderster Front gegen jede rassenorientierte Hundeverordnungs-
bzw. -gesetzgebung gekämpft hat. Ihrer Kontaktvermittlung
zwischen den beiden Auftraggebern und der Kontaktvermittlung zum
Gutachter war es zu verdanken, dass das nun vorliegende
Gutachten von Dr. Stefan Grüll und Gisela Kämpfer überhaupt in
Auftrag gegeben werden konnte.
Frau Koch als
Kontaktvermittlerin?
Frau Koch als Initiatorin?
Frau Koch, die von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch für eine
"Sachbearbeiterin der Partei" gehalten wurde?
Wir gestatten uns ein silberhelles Bühnenlachen.
Wer versucht denn hier Esel als Rennpferde zu verkleiden?
Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser
Stelle außerdem erwähnt, dass Andrea Koch durch Spendesammlungen
und anderen persönlichen Einsatz auch das bei dem Speyrer
Öffentlichkeitsrechtler Prof. Dr. Jan Ziekow in Auftrag gegebene
Gutachten maßgeblich mitinitiierte.
Vor allen Dingen durch
Spendensammlungen, siehe dazu auch die Verfügung der
Staatsanwaltschaft Bochum,
Teil 1 und
Teil 2.
Für den Vorstand DominoDogs:
Harald Wiegand
Schämen Sie Sich Ihrer Lügen
nicht, Herr Wiegand?
Herr Wiegand, ist es ein Zufall,
dass Sie für die WAZ arbeiten, und sich im Kuratorium der
VDH-eigenen Gesellschaft
zur Förderung kynologischer Forschung e.V. (GFK) auch
Erich Schumann, der geschäftsführende Gesellschafter der
WAZ-Mediengruppe, findet.?
PS:
Wer das Gutachten aufmerksam und in all seinen Einzelheiten
liest, wird die Zurückhaltung verstehen können, die sich die
Auftraggeber beim Umgang mit diesem Gutachten in der
Öffentlichkeit auferlegten.
Wer die Verfügung der
Staatsanwaltschaft Bochum, die Mail von Herrn Prof. Dr.
Ronellenfitsch und die
Aussagen der betroffenen Spender gelesen hat, wird diese
Zurückhaltung umso besser verstehen.
Desweiteren gilt:
Alle Dokumente, Gutachten, Expertisen etc., die DominoDogs zur
freien Verfügungen stehen, werden selbstverständlich an alle
interessierten Dritten weitergegeben. |