- FDP

 

Der Spiegel Nr. 20 / 13.05.2002, Printausgabe, S. 19:

"PEINLICHE AKTION

In unschönes Licht rückt eine kleine Finanztransaktion einen Topmann der NRW-Liberalen:
Stefan Grüll, FDP Fraktionsvize, hatte vehement gegen strengere Auflagen für Besitzer von Kampfhunden gekämpft und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dummerweise befürwortete der Gutachter das schärfere Vorgehen.
Das fand Grüll "nicht gerade dienlich" und nahm das Papier unter Verschluß.
Bald kursierten Verschwörungstheorien über die Heimlichtuerei, woraufhin sich Grüll nach 10 Monaten entschloß, das Gutachten doch noch zu veröffentlichen.
Die NRW-Grünen wollen nun den Ältestenrat des Parlaments anrufen, weil eine Privatperson und Hundefreundin das Papier mit 8120,-DM finanziert hat.Sie hegen den Verdacht, es handele sich um eine unzulässige Spende an die Fraktion.
Grüll dagegen will das Gutachten als Abgeordneter in Auftrag gegeben haben und sieht keinen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz.
Dennoch ist die Aufregung groß, selbst NRW-Parteichef Jürgen Möllemann sah sich zu einer Ehrenerklärung für Grüll genötigt - alles sei ordnungsgemäß gelaufen.
Grüll dagegen will das Gutachten als Abgeordneter in Auftrag gegeben haben und sieht keinen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz."

Anmerkungen:

Deshalb ist die Rechnung für das Gutachten auch
"an die FDP Fraktion des Landtages Nordrhein-Westfalen" gerichtet.

Deshalb steht auf dem
Überweisungsträger als Betreff:
"Kurzgutachten HundeVO NRW FDP NRW Dr. Stefan Grüll"  

Deshalb schrieb Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch an
Frau Steffens:
"Ich stand bisher nur in Kontakt mit der FDP-NRW, der ich meine Rechnung stellte und von der ich bezahlt wurde.
Frau Koch hielt ich für eine Sachbearbeiterin dieser Partei."
"Für eine Partei glaubte ich, eine neutrale Stellungnahme abgeben zu dürfen."
 

Deshalb schrieb Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch in seinem Fax an Herrn Weber:
"Sehr geehrter Herr Weber, mein Gutachten wurde der FDP-Fraktion erstattet."

Lediglich das Deckblatt der durch Dr. Grüll veröffentlichten zweiten Version des Gutachtens nennt als Auftraggeber:
"Dr. Stefan Grüll, FDP-Fraktion des Landtages Nordrhein-Westfalen" 

Und diese Gutachten-Version ist nicht die
laut Auskunft von Herrn Prof. Dr. Ronellenfitsch unterschriebene Originalversion.

Womit die Fragen vom 27.04.2002 wohl beantwortet wären.


Und nun noch ein Hinweis an die Spiegel-Redaktion:

Auf den ersten Blick mag es so aussehen, als ob Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch ein schärferes Vorgehen befürwortet.
Wenn man aber einen Gedanken konsequent zu Ende denken kann, was Dr. Grüll anscheinend seit
September 2000  nicht gelingt, kann man aus dem Gutachten nur eine logische Schlußfolgerung ziehen:

Verfassungskonforme Rasselisten sind grundsätzlich nicht praktikabel und volkswirtschaftlich nicht tragbar.

Oder möchte jemand den Personalbestand der Ordnungsämter um 150 % aufstocken?
 

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