- FDP

 

Dr. Stefan Grüll und die Finanzierung des Ronellenfitschgutachtens
- CHRONOLOGISCHE KURZDARSTELLUNG -
(Telegrammstil)

Die Links beziehen sich jeweils auf die im Text genannten Dokumente

- September 2000 -
Frau Andrea Koch (Herne) ruft zu Spenden für ein verfassungsrechtliches Gutachten über die LHV NRW auf. Dieses Gutachten werde dann allen Interessierten zur Verfügung gestellt. Das Spendenkonto betreue RA Achim Konnegen.
Spendenkonto 243042601 BLZ 43060129, Volksbank Bochum.
Auf dieses Konto wurde dann von vielen Spendern gespendet, Überweisungsbeleg auf dieses Konto liegt uns (und Prof. Dr. Ronellenfitsch) vor.

- Januar 2001-
Frau Andrea Koch wird seitens der Spender um Rückgabe des Geldes gebeten, da ja kein Gutachten gekauft worden sei.

Frau Koch antwortete, das Gutachten sei mittlerweile durch den Club für Molosser e.V. in Auftrag gegeben worden, sie würde das Gutachten zusenden.
In Folge sandte Frau Koch vielen Personen das Gutachten " Rechtsgutachten zur Frage der in den sog. Gefahrhundeverordnungen der Länder enthaltenen Rasselisten, erstattet für den Club für Molosser e.V. von Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow, Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer" per Post. Es befasst sich nicht mit der LHV NRW, sondern mit Hundeverordnungen allgemein.

- März/April 2001 -
Am 21. März 2001 fragte man bei Frau Koch an, ob die von ihr gesammelten Spenden an den Club für Molosser e.V. gegangen waren und zur Bezahlung des o.a. Gutachtens gedient hatten, da man dann gerne den Präsidenten des Clubs, Herrn Peter Schön, um eine Spendenquittung für das Finanzamt bitten wolle. 

 Frau Koch antwortete , daß nicht der Club für Molosser e.V. dieses Gutachten bezahlt habe, sondern eine anonyme Spenderin. Diese habe die von Frau Koch gesammelten Spenden nicht annehmen wollen und Frau Koch und anderen das von ihr gesammelte Geld wieder für andere Zwecke zur Verfügung gestellt.
Dies betrachten Spender als zweckwidrige Verwendung ihrer Spenden.

Frau Koch benannte die anonyme Spenderin telefonisch und in E-mails als Frau Gisela Kämpfer, Geschäftsstellenleiterin des Clubs für Molosser e.V. und u.W. Mitglied der FDP Netphen/ Kreis Siegen.

Frau Koch veröffentlicht im Internet die Information, das ursprünglich von der IG Mensch und Hund (Organisation, in der auch Alexandra Oetker vom Liberalen Netzwerk beheimatet ist) avisierte Gutachten sei nun da, nachdem der Club für Molosser e.V. mit finanzieller Unterstützung einer Spenderin die Initiative ergriffen habe. Die aktiven Mitglieder  und Rechtsanwalt Konnegen hätten nun in Absprache mit der Spenderin beschlossen, dieser die Spenden zu überweisen.


- Juli 2001 -
Am 06.07.2002 gibt Grüll dem Kölner Stadtanzeiger ein Interview.
Zitat:
"Auch der Tübinger Rechtsprofessor Michael Ronellenfidsch stellt, wie Grüll berichtet, in einem Gutachten für die FDP-Landtagsfraktion fest, dass die Hundeverordnung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspreche und damit verfassungswidrig sei."
Aufgrund der o.a. widersprüchlichen Aussagen von Frau Koch fordert man von Frau Koch einen buchhalterisch und betriebswirtschaftlich korrekten Nachweis über den Verbleib und die zweckkonforme Verwendung der Spenden mit Fristsetzung an.

Frau Koch rief mehrere Personen an, teilweise mehrfachst, denen sie erzählte, sie habe die Spenden zur Finanzierung eines Kurzgutachtens des Juristen Herr Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch verwendet. Dieses Gutachten werde Herr Dr. Stefan Grüll (MdL FDP) nach der Sommerpause 2001 in einem Ausschuß des Landtages NRW verwenden.
Frau Koch belegt dies mit der Rechnung für das Gutachten und der Überweisung für das Gutachten, die sie an einen Spender faxt.
Rechnung
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/adlh_ddd_gbf/andrea1.jpg

Überweisung

http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/adlh_ddd_gbf/andrea2.jpg
Es handelt sich in der Tat um das Spendenkonto 243042601 BLZ 43060129, Volksbank Bochum.
Als Inhaber ist Frau Andrea Koch angegeben.
Sowohl Dr. Stefan Grüll (FDP NRW und Rechnungsadressat des Ronellenfitsch-Gutachtens) als auch Gudrun Kopp (Bundes-FDP) wurden nachweislich bereits am 22.07.2001 informiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Es erfolgte keine Antwort.

- August 2001 -
Der VDH (Verband für das deutsche Hundewesen e.V.) bezeichnet sich im Internet als alleinigen Auftraggeber von Prof. Dr. Ziekow.
Demnach müßte der Verband auch das Gutachten bezahlt haben.
Spender stellen Strafanzeige gegen Frau Andrea Koch wegen Verdacht auf Untreue und Betrug.
Frau Koch und Frau Kämpfer stellen über ihren Anwalt Florian Gießler (Essen)Unterlassensforderungen an die Spender, die von Frau Kopp (Bielefeld) und Herrn Grüll eine Stellungnahme angefordert haben, bezugnehmend auf eben diese Anforderung. Demnach haben Frau Kopp und Herr Grüll, statt zu antworten, die beiden Damen informiert.

- September 2001 -
Die Unterlassenserklärungen der Damen Koch und Kämpfer werden seitens der Spender nicht akzeptiert.
Die Staatsanwaltschaft Bochum antwortet.

Verfügung der Staatsanwaltschaft Bochum
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/adlh_ddd_gbf/andrea3.jpg
und
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/adlh_ddd_gbf/andrea4.jpg
Die Spender schalten selbst einen Anwalt ein, welcher von Frau Koch weiterhin den Verwendungsnachweis für die Spenden verlangt
Nach Einschaltung eines Anwalts
 ließ sich dann am 27.09.2001 auch Frau Koch, die nicht wußte, dass die Angelegenheit bereits der Staatsanwaltschaft Bochum übergeben worden war, dazu herab, einen Beleg über die Spendenverwendung herauszugeben:
angeblicher Verwendungsnachweis
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/adlh_ddd_gbf/andrea5.jpg
 

Diese Quittung ist auf den 15.03.2001 datiert. Ob dieses Geld jemals Eingang in die Finanzen oder ob diese Quittung jemals Eingang in die buchhalterischen Unterlagen des Clubs für Molosser e.V. gefunden haben, ist nicht bekannt.
Auch diese Quittung liegt der Staatsanwaltschaft Bochum vor.
U.a. wegen dieser und anderer Spenden wird beim Club für Molosser e.V. eine Kassenprüfung und Prüfung der Spendenverwendung eingeleitet. Diese ist bis heute u.W. nicht abgeschlossen, ein Vorstandsmitglied hat allerdings bereits sein Amt niedergelegt.
Man wartet auf die Veröffentlichung des Gutachtens.

- Dezember 2001-
Frau Kopp werden sämtliche Belege zugesandt.
Es erfolgt keine Antwort.
Das Gutachten wird weiter zurückgehalten.

- März 2002 -
Grüll wird seitens der Spender u.a. unter Druck gesetzt, das Ronellenfitschgutachten zu veröffentlichen, damit es für die Klagen gegen die LHV NRW verwendet werden kann, oder zumindest in der Anhörung im Landtag zum Landeshundegesetz am 19.4. Berücksichtigung findet.
Daraufhin veröffentlicht Grüll am 11.03.2002 das angebliche Ronellenfitsch-Gutachten auf den Internetseiten des Vereins Dominodogs, zu dessen Gründungsmitgliedern sowohl Frau Kämpfer als auch Frau Koch gehören als auch deren Anwalt Florian Gießler (Essen).
Er erklärt in einem Begleittext, er habe das Gutachten vor der Anhörung im Landtag nicht veröffentlicht, weil es "nicht dienlich" sei.
Das Dominodogs-Vorstandsmitglied Harald Wiegand (Alexandra Oetker-Mitstreiter in der IG Mensch und Hund, Oetker wiederum gehört zum Liberalen Netzwerk und nach Bielefeld, wo auch das Bankhaus Lampe ist) erklärt in einem Begleittext, Frau Gisela Kämpfer habe das Ronellenfitschgutachten vollständig bezahlt.
(Texte wurden mittlerweile gelöscht, jedoch von uns gesichert und sind im Internet weiter abrufbar).

- April 2002-
Die von Grüll veröffentlichte Gutachtenversion hat unzählige Tippfehler und eine inkongruente Gliederung. Auf dem Deckblatt fehlt die Information, für wen das Gutachten erstattet wurde.
Anwälte fragen in der Fakultät des Prof. Ronellenfitsch telefonisch an, dort reagiert man allergisch und sagt, die Gutachtenversion sei nicht authorisiert.
Prof. Ronellenfitsch bestätigt in Folge mehreren Anfragern, dass er das Gutachten für die FDP NRW erstattet habe, dass aber die von Grüll veröffentlichte Version nicht mit seinem Gutachten identisch sei.
Frau Andrea Koch habe er für eine Sachbearbeiterin der Partei gehalten.
Ist es bei der FDP NRW üblich, dass vermeintliche Sachbearbeiter der Partei Rechnungen, die an die Partei gestellt werden, von ihren Privatkonten bezahlen?
Schreiben von Prof. Ronellenfitsch:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/ronellenfitsch_faelschung.jpg 
Spender, Tiershcützer und ua. eine Stadtratskandidatin der FDP Bayern fordern von Solms, Kopp, Möllemann und Grüll erstens die sofortige Veröffentlichung des Original-Ronellenfitsch-Gutachtens (sonst entsprechende Strafanzeigen, Information von Parlament und Steuerbehörden), zweitens eine Stellungnahme zur Finanzierung und Zurückhaltung des Gutachtens.
Am 27.04. veröffentlicht Grüll das Originalgutachten von Prof. Ronellenfitsch auf seiner eigenen Homepage. Es hat keine Tippfehler, und das (neue) deckblatt nennt als Auftraggeber
"Dr. Stefan Grüll, FDP-Fraktion des Landtages Nordrhein-Westfalen", während die Rechnung vom Juli 2001 jedoch an die Fraktion der FDP NRW gerichtet ist.
Rechnung:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/fakten/adlh_ddd_gbf/andrea1.jpg
Grüll behauptet öffentlich, ihm liege eine schriftliche Erklärung der Person vor, die das Gutachten vollständig und unmittelbar aus eignen Mitteln bezahlt hat.
Warum er keinen Spendernamen nennt, obwohl Harald Wiegand im März bereits Gisela Kämpfer als Spenderin des Geldes für das Gutachten öffentlich benannt hat, ist unverständlich.
War es nicht Kämpfer?
(War es Möllemann?)
Grüll droht denen, die den Sachverhalt im Internet darstellen, mit rechtlichen Schritten.
Diese angedrohten Schritte erfolgen nie und gegen niemanden.

- Mai 2002 -
Der SPIEGEL veröffentlicht einen Artikel über die Affäre. Grüll behauptet, das Gutachten als Abgeordneter in Auftrag gegeben haben und sieht keinen Verstoß gegen das Fraktionsgesetz.
Möllemann gibt eine Ehrenerklärung für Grüll ab, es sei alles ordnungsgemäß gelaufen.
Die NRW-Grünen wollen den Ältestenrat des Parlaments anrufen, weil eine Privatperson und Hundefreundin das Papier mit 8120,-DM finanziert hat.Sie hegen den Verdacht, es handele sich um eine unzulässige Spende an die Fraktion.

- Juli 2002 -
Prof Ronellenfitsch bestätigt Spendern, dass er der Meinung war, das Gutachten für die Landtagsfraktion der FDP NRW erstattet zu haben. Er habe allerdings immer nur in Kontakt zu Grüll gestanden. Grüll ist Vorstandmitglied der FDP NRW und Fraktionsvize.

- August 2002 -
Spender erstatten Strafanzeige gegen Grüll und Möllemann (da dieser die Ehrenerklärung für Grüll abgab) sowie alle weiteren möglicherweise involvierten Personen bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen des Verdachts auf Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Korruption, Verstoß gegen das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages NRW (Abgeordnetengesetz - AbgG NW § 24), Verstoß gegen das Parteiengesetz, Verdacht auf Steuerhinterziehung sowie Beihilfe und Vorspiegelung falscher Tatsachen.
Sämtliche Unterlagen sowie das Grüll-Möllemann-Liberales Netzwerk-Hundevereine-VDH-Netzwerk werden nach bestem Wissen und Gewissen dargelegt.

- Oktober 2002 -
Der SPIEGEL veröffentlicht einen Artikel, wonach zahlreiche Einzahlungen auf das Flyerkonto Möllemann mit falscher Umlautschreibweise vorgenommen wurden.
Auch die Überweisung für das Ronellenfitschgutachten weist die Schreibweise "Grüll" statt "Gruell" auf und führt zum Bankauszugsdruck "Gr?ll".
 
 
Offene Fragen, auf die wir eine Antwort seitens der FDP NRW erwarten:

1. Wer ist Auftraggeber für das Ronellenfitschgutachten - die FDP NRW oder das Vorstandsmitglied der FDP NRW und der damalige Fraktionsvize Stefan Grüll?

2. Wer hat das Ronellenfitschgutachten bezahlt?
Bzw., mit wessen Spende oder Spenden wurde das Gutachten bezahlt?
Die Spender, die im Jahr 2000 auf das Konto 243042601 BLZ 43060129, Volksbank Bochum überwiesen?
Frau Gisela Kämpfer?
Möllemann?
Die Firma Web Tec?

3. Bei der Bezahlung des Gutachtens handelt es sich in jedem Fall um eine Spende, ob nun an die FDP NRW oder an das Vorstandsmitglied der FDP NRW und den damalige Fraktionsvize Stefan Grüll.
Wurde diese Spende ordnungsgemäß und dem Parteigesetz entsprechend verbucht und ausgewiesen?

4. Warum wurde das Konto der Andrea Koch als "Zwischenkonto" benutzt? Wurde das Geld zur Bezahlung auf dieses Konto bar eingezahlt oder überweisen, und von wem, und warum?

Ein Schaubild sowie die wichtigsten Belege zu den Vorgängen finden Sie hier:
...Schaubildseite


Fast alle Quellen und Infos finden sich als Gesamtdarstellung hier:
http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/FDP_Uebersichtseite.htm


Strafanzeige gegen Grüll, Möllemann, Kämpfer, VDH und FDP

Gegen
Dr. Stefan Grüll (damaliger Fraktionsvize und aktuelle Vorstandsmitglied der FDP NRW)

und
Jürgen W. Möllemann (damaliger Fraktions- und Parteivorsitzender der FDP NRW)
sowie ggf. weitere involvierte Personen (Gisela Kämpfer, VDH-Verband für das Deutsche Hundewesen e.V., dessen Funktionäre, weitere FDP-Bundesfraktionsmitglieder mit Kenntnis der Vorgänge etc.)
und vorsorglich auch gegen Unbekannt
wurde
wegen allen rechtlichen Gründen, insbesondere wegen:
Verdacht auf Untreue, Betrug, Urkundenfälschung, Korruption, Verstoß gegen das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen, Verstoß gegen das Parteiengesetz und Verdacht auf Steuerhinterziehung sowie Beihilfe und Vorspiegelung falscher Tatsachen
Strafanzeige erstattet.


Die Strafanzeige finden Sie hier:
...Strafanzeige

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