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Abschrift Schreiben von Ute Vogt, MdR Deutscher Bundestag vom 08.08.01

Sehr geehrter Herr xxxx, 

vielen Dank für Ihr ausführliches Schreiben zur Novellierung des Waffenrechts. 

In der Verschärfung des Waffenrechts sehe ich allerdings keinen Verfassungsverstoß und ich finde auch den Vorwurf, der Entwurf der Novelle sei von einer Selbstherrlichkeit geprägt, wie man sie nur von Gesetzen aus dunkelster deutscher Vergangenheit kenne, nicht gerechtfertigt. Sicherlich ist die Passage, die Sie zitieren, nicht besonders glücklich formuliert. 

Aber diese Passage bezieht sich lediglich auf die Erläuterung des Gesetzentwurfs und ist damit nicht Teil des Gesetzentwurfs. Das Recht von Sport- und Jagdgeschützen, ihren Sport weiter ausüben zu können, bleibt unangetastet, wenngleich es tatsächlich hinsichtlich einiger Voraussetzungen verschärft wird. Auch haben Sie Recht, dass der Grundsatz "so wenig Waffen wie möglich ins Volk" nicht vom Bundesverwaltungsgericht oder der Rechtsprechung geprägt wurde, er wurde nur durch sie bestätigt.

 Es ist ein politischer Grundsatz, den ich sinnvoll finde und teile. Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Personen und an die Anerkennung eines Bedürfnisses für den Umgang mit erlaubnispflichtigen Waffen oder Munition zu stellen, halte ich nicht für falsch. 

Gerade beim Erwerb von Waffen durch Sportschützen geht der Entwurf im Übrigen davon aus, dass bei diesen ein Mißbrauch äußerst selten ist. Ein Bedarfsgrund wird damit auch weiterhin bejaht. Auch bei den Neuregelungen im Anerkenntnisverfahren für Schießsportverbände vermag ich nicht erkennen, dass Ihre Rechte oder die der Verbände und Sport- und Jagdschützen unzulässig oder in untragbarer Weise eingeschränkt werden würden. Schließlich findet die Diskussion um Wurfsterne und gefährliche Messer jetzt ihren Niederschlag im Waffengesetz, sie werden verboten - meines Erachtens ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme. Was ich übrigens auch nicht teile, ist der ständige Vergleich und die ständige Diskussion um das Waffenrecht in den USA. Waffen sind nicht per se böse, als Sachen können sie das auch nicht sein. 

Aber Sie werden mir wohl zustimmen, dass Waffen immer dann, wenn sie zum Einsatz kommen ganz erhebliche Schäden anrichten können. Zentral ist somit die Frage, wo Waffen zur Anwendung kommen sollen und dürfen. Für mich ist nicht wichtig, wie die Kriminalitätsrate in amerikanischen Bundesstaaten mit sehr liberalem und nur liberalem Waffengesetz ist, für mich ist allein wichtig, was wir hier in der Bundesrepublik wollen. Ich sage Ihnen ganz offen: Ich will, dass möglichst wenig Waffen kursieren und in privaten Besitz sind. Sport- und Jagdschützen haben sicherlich ein Recht darauf, ihren Sport auszuüben. Dazu müssen sie aber nicht, und ich übertreibe jetzt bewußt, ein Waffenarsenal zu Hause haben. 

Sie haben allerdings in einem Punkt recht: Das Problem sind weniger die Waffen, die in legalem Besitz sind, sondern diejenigen, die in illegalen Besitz sind. Um das einzuschränken, ist eine Verschärfung des Waffenrechts alleine nicht erfolgversprechend. Aber Sie wissen, unter welcher Härte illegale Waffenbesitzer zu leiden haben, insbesondere wenn sie die Waffen benutzen. Daher dient die Verschärfung des Waffenrechts auch nicht primär dem Zweck der Kriminalitätsbekämpfung. Ich weiß sicherlich, dass Ihnen die Position nicht gefallen wird. Aber ich erhalte immer dann, wenn eine gesetzliches Bestimmung verschärft wird, zahlreiche Zuschriften von Interessenverbänden, die sich genau gegen diese Verschärfungen wenden. 

Als Beispiel möchte ich die verschiedenen Hundeverbände anführen, als es zur Kampfhundeverordnung kam (obwohl ich das sachliche nicht mit Waffen vergleichen möchte). 

Sobald die Züchtung und der Besitz von verschiedenen Hunderassen verboten oder mit starken Auflagen abhängig gemacht wurde, schrieben mir viele Verbände, die sich dafür einsetzen, das genau diese Hunde völlig ungefährlich und die Hundehalter das eigentliche Problem seien. 

Das mag stimmen, aber wir haben bei dieser Verordnung eben nicht ausschließlich die Gutachten mehrerer Hundeexperten zu beurteilen, sondern Aufgabe der Politik ist es, die Freiheit des Einzelnen und das Wohl der Allgemeinheit gegeneinander abzuwägen. 

Diese Aufgabe betrifft die Neufassung des Waffenrechts in gleicher Weise, und ich denke, die Abwägung ist mit dem Entwurf der Novelle gelungen. 

Viele Grüße >>>unterschrieben von Ute Vogt, Mdb<<<

Das Original findet Ihr hier: http://www.waffen-online.de/download/StellungnahmeFrauVogtMdB.pdf

Also ich finde einige Briefchen hätte die Dame doch verdient! Oder??????????

 




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