Besserer Schutz vor gefährlichen Hunden
Landtag verabschiedet neues Hundegesetz
Gefährliche und große Hunde müssen künftig mit einem
fälschungssicheren Mikrochip gekennzeichnet sein. Das sieht das
neue 'Hundegesetz' vor, dass der Landtag am Mittwoch (18.12.02)
verabschiedet hat. Für die Haltung bestimmter Hunde
gelten außerdem in Zukunft verschärfte Bedingungen.
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Das neue Hundegesetz ist
umstritten |
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Nach dem neuen Landeshundegesetz werden die Daten aller großen
und gefährlichen Hunde in einem zentralen Register erfasst.
Verletzt ein Hund einen Menschen, kann der Halter damit künftig
schnell ermittelt werden. Eine Haftpflichtversicherung über
mindestens 500.000 Euro, die jeder Halter von großen oder
gefährlichen Hunden abschließen muss, soll garantieren, dass im
Falle eines Falles auch wirklich gezahlt wird. Die Regelungen
treten am 1. Januar in Kraft.
Rasselisten, Größe und Gewicht entscheiden
Welcher Hund ist aber nun tatsächlich gefährlich und welcher
nicht? Diese Frage versucht das Hundegesetz mit so genannten
Rasselisten zu beantworten. Als besonders gefährlich eingestuft
werden danach nur noch 14 statt bislang 42 Rassen. Zur Rasseliste
I, für die bundesweit ein Zucht- und Einfuhrverbot gilt, gehören
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire
Bullterrier sowie deren Kreuzungen. Wer ein solches Tier besitzt,
darf es nur mit einer speziellen Erlaubnis der Behörden behalten.
Ähnliche Regelungen gelten für Tiere der Rasseliste II, wie
etwa Rottweiler oder Mastino Napoletano. Auch sie dürfen nur unter
speziellen Auflagen gehalten werden, ihre Zucht ist aber weiterhin
erlaubt. Neben der Rasse spielen aber künftig auch Größe und
Gewicht eine Rolle. Wer einen Hund besitzt, der größer als 40
Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo ist, muss das Tier anmelden.
Außerdem muss er nachweisen, dass er in der Lage ist, das Tier zu
halten. Dafür reicht es allerdings schon aus, wenn man das Tier
seit mehr als drei Jahren besitzt und es bislang keine
Zwischenfälle gab.
Kritik von Opposition und Verbänden
Die Entscheidung im Landtag zieht einen vorläufigen
Schlussstrich unter einen jahrelangen Streit zwischen Regierung,
Opposition und Interessenverbänden. Mit dem neuen Hundegesetz
lassen sich gefährliche Beiß-Attacken nicht verhindern, so eine
häufig geäußerte Kritik. Ob ein Hund gefährlich sei oder nicht,
hänge vom einzelnen Tier ab und nicht von Rasse, Gewicht oder
Größe, argumentieren etwa CDU und FDP. Ähnlich sieht das auch das
'Aktionsbündnis gegen das geplante Landeshundegesetz NRW', in dem
sich fünf Verbände zusammengeschlossen haben. "Die
Ordnungsbehörden sollten lieber das durchführen, was sie schon
heute dürften: den ersten Hinweisen auf Auffälligkeiten
nachgehen", so Dieter Hupe vom Landesjagdverband NRW, der dem
Bündnis angehört. Rasselisten oder Größen-Klassifizierungen würden
nichts bringen, betonte er im Gespräch mit
wdr.de.
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