"Bestand am liebsten eliminieren"
 
BAD DÜRKHEIM: Ab nächstem Jahr Sondersteuer für gefährliche Hunde
 
Im Dürkheimer Stadtgebiet sind derzeit 33 Hunde gemeldet, die nach den neuesten einschlägigen Verordnungen als gefährlich eingestuft werden. Für diese allgemein als Kampfhunde bezeichneten Tiere müssen ihre Besitzer ab dem kommenden Jahr erstmals eine erhöhte Hundesteuer von 612 Euro zahlen (wir berichteten bereits kurz am Mittwoch).
 
Die so genannte Kampfhunde-Steuer wurde in die Neufassung der entsprechenden städtischen Satzung aufgenommen, die vom Stadtrat bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, allesamt aus Reihen der CDU, verabschiedet wurde. Sie entspricht weitestgehend einer Mustersatzung, die der Gemeinde- und Städtebund erst Mitte Oktober herausgegeben hat und in die nach den Worten von Bürgermeister Wolfgang Lutz die neueste Rechtssprechung zu "gefährlichen Hunden" eingeflossen sei. Lutz machte dabei kein Hehl aus der Zielsetzung dieser Satzung, die den Intentionen der Stadt entspricht: "Den Bestand an gefährlichen Hunden zu reduzieren, am liebsten zu eliminieren". Die Satzung listet insgesamt elf Hunderassen auf, für die der erhöhte Beitrag von 612 Euro zu bezahlen ist. Er kann auf die Hälfte gekürzt werden, wenn der Hundebesitzer per tierärztlichem Gutachten nachweisen kann, dass von seinem Tier keine Gefahr ausgeht.
Diese Ermäßigung erschien Gerd Ester und Klaus Mesel zu wenig, wenn ein Tier laut Gutachten nicht gefährlich (und womöglich noch kastriert) sei. Auch von einem Rottweiler oder Schäferhund gehe ein gewisses Gefahrenpotential aus, so Mesel. Sollten andere Hunde als die der genannten Rassen als gefährlich eingestuft werden, machte der Bürgermeister deutlich, sei auch für die höhere Steuer zu zahlen. Lutz sprach von einer "klassischen Steuerungsfunktion", die die Mustersatzung verfolge.
Auf die Auflagen der einschlägigen Landesverordnung, die für Hunde bestimmter Rassen unter anderem Maulkorbzwang vorsieht, hat ein Gutachten keine Auswirkung, so stellte Lutz auf Anfrage von Jürgen Ries (Grüne) klar. Laut Gesetzgeber seien bestimmte Rassen per se gefährlich und müssten Maulkorb tragen. "Bei uns geht es nur um die Besteuerung; hier sind Ausnahmen beziehungsweise Ermäßigung möglich".
Christl Bastian monierte, dass in der neuen Ortssatzung die Ermäßigung für Jagd- sowie für Melde- und Schutzhunde wegfalle. Laut Sitzungsvorlage betrifft dies 39 Hunde (3,6 Prozent) innerhalb der Stadt. Ein meist kostspieliges Hobby solle nicht steuerbegünstigt werden, hieß es darin zu Jagdhunden. Wachhunde würden oft zu anderen Zwecken gehalten, warf Lutz ein, räumte aber ein, dass sie bei ganz speziellem Verwendungszweck weiter privilegiert werden könnten.
CDU-Fraktionschef Reinhard Stölzel sah in der Satzung drei Zielrichtungen vereinigt: das Recht des Bürgers auf Hundebesitz, eine gewisse Ordnung in der Stadt durch Regulation sowie den Schutz der Bevölkerung. Und mit den Mustersatzungen des Gemeinde- und Städtebundes sei man in der Vergangenheit immer gut gefahren, unterstrich sein SPD-Kollege Dieter Raudszus. (psp)

 

RON - RHEINPFALZ ONLINE, Freitag, 21. Dez , 03:45 Uhr
 

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