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Wie weit kann man noch sinken - was muß und kann ich ( Hunde/Tierfreund ) noch alles schlucken bis ich EXPLODIERE??????????????

Schaut doch unter www.polizei-dortmund.de Gaestebuch haben die auch.

Meldung der Polizei:

20.02.2001, 09.47 Uhr

Dortmund-Nordstadt, Schützenstraße, Grünanlage zur Leibnitzstraße

Schusswaffengebrauch gegen beißenden Staffordshire-Terrier

Am Dienstag, dem 20.02.2001, gegen 09.47 Uhr, wurde die Polizei Dortmund über einen frei laufenden Kampfhund im Bereich einer Grünanlage zwischen Schützenstraße und Leibnizstraße informiert. Nach Angaben des Anrufers war dieser Kampfhund äußerst aggressiv.

Bei Eintreffen der Polizeibeamten hatte sich das Tier bereits in einen kleineren Hund verbissen. Da weitere Gefahren für die Öffentlichkeit nicht auszuschließen waren und keine Möglichkeit bestand, den aggressiven Hund einzufangen, entschlossen sich die Beamten, die Schusswaffe einzusetzen.

Die Grünanlage wurde weiträumig abgesperrt und geräumt, sodass eine Gefährdung für Unbeteiligte durch den Schusswaffengebrauch ausgeschlossen war. Dann gaben die Beamten mehrere Schüsse auf den Kampfhund ab. Das Tier lief danach schwer getroffen in Richtung Schützenstraße und blieb verletzt liegen.

Der angeforderte Tierarzt schläferte den angeschossenen Hund mit zwei Spritzen ein. Das Tier wurde danach dem Veterinäramt zugeführt.

Die Besitzerin des kleinen Hundes, eine 60-jährige Dortmunderin, erlitt bei deisem Zwischenfall einen Kreislaufzusammenbruch und musste in einem RTW behandelt werden. Ihr Hund wurde durch den Tierarzt noch vor Ort untersucht. Hierbei konnten jedoch keine schwerwiegenden Verletzungen festgestellt werden.

Der Hundehalter war bei dem Vorfall nicht zugegen, sodass weitere Ermittlungen bezüglich der Eigentumsverhältnisse und Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Ordnungsbehörden und Polizei erforderlich werden. Der Staffordshire-Terrier hatte jedoch einen Markierungsship eingepflanzt, sodass sich hieraus Anhaltspunkte auf den Halter ergeben.

Nach Angaben der Stadt Dortmund können gegen den Hundebesitzer Maßnahmen getroffen werden, die von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige bis zum Verbot des Führens von Hunden führen können.


Hundehalter nicht zu ermitteln Chip wirkungslos?
"Die Ermittlungen von Polizei und Ordnungsamt . . . dauern an", erklärte die Stadt einen Tag nachdem Einsatzkräfte in der Nordstadt einen Kampfhund erschossen hatten.

Mit anderen Worten: Der Halter des Hundes ist den Behörden noch nicht bekannt, obwohl dem Tier ein Chip mit einer Registrierungsnummer eingesetzt worden ist. Der Halter des getöteten Hundes soll das Tier vorher angeblich verkauft haben. Nur an wen, das wusste gestern niemand. Die Chip-Daten des Tieres seien, so die Stadt, "nicht aktuell".

Als "zahnlos" erwies sich gestern auch die neue Landeshundeverordnung: "Seitens eines Halters besteht weder die Verpflichtung, die Daten bei einer Tierregistrierung speichern zu lassen noch diese ständig zu aktualisieren", erklärte die Stadt gestern um 16.54 - und war dann für weitere Fragen nicht mehr zu erreichen.

Durchaus interessant wäre aber zu wissen, welchen Zweck ein Chip erfüllt, wenn der Halter die über die Zahlenkombination zu ermittelnden Daten wie Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Fellfarbe des Hundes nirgends offiziell hinterlegt werden müssen. "Es gibt immer noch kein einheitliches System", kritisierte auch Bernhard Meyer vom Verband für das Deutsche Hundewesen aus aktuellem Anlass.ban



Ruhr Nachrichten - 21. 02. 2001, 22.07 Uhr

 



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