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Wie weit kann man noch sinken - was muß und kann ich ( Hunde/Tierfreund ) noch alles schlucken bis ich EXPLODIERE?????????????? |
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Schaut
doch unter www.polizei-dortmund.de
Gaestebuch haben die auch. Meldung
der Polizei: 20.02.2001,
09.47 Uhr Dortmund-Nordstadt,
Schützenstraße, Grünanlage zur Leibnitzstraße Schusswaffengebrauch
gegen beißenden Staffordshire-Terrier Am Dienstag, dem
20.02.2001, gegen 09.47 Uhr, wurde die Polizei
Dortmund über einen frei laufenden Kampfhund im Bereich einer
Grünanlage zwischen Schützenstraße und Leibnizstraße
informiert. Nach Angaben des Anrufers war dieser Kampfhund äußerst
aggressiv. Bei Eintreffen
der Polizeibeamten hatte sich das Tier bereits in einen
kleineren Hund verbissen. Da weitere Gefahren für die Öffentlichkeit
nicht auszuschließen waren und keine Möglichkeit bestand,
den aggressiven Hund einzufangen, entschlossen sich die
Beamten, die Schusswaffe einzusetzen. Die Grünanlage
wurde weiträumig abgesperrt und geräumt, sodass eine Gefährdung
für Unbeteiligte durch den Schusswaffengebrauch
ausgeschlossen war. Dann gaben die Beamten mehrere Schüsse
auf den Kampfhund ab. Das Tier lief danach schwer getroffen in
Richtung Schützenstraße und blieb verletzt liegen. Der angeforderte
Tierarzt schläferte den angeschossenen Hund mit zwei Spritzen
ein. Das Tier wurde danach dem Veterinäramt zugeführt. Die Besitzerin
des kleinen Hundes, eine 60-jährige Dortmunderin, erlitt bei
deisem Zwischenfall einen Kreislaufzusammenbruch und musste in
einem RTW behandelt werden. Ihr Hund wurde durch den Tierarzt
noch vor Ort untersucht. Hierbei konnten jedoch keine
schwerwiegenden Verletzungen festgestellt werden. Der Hundehalter
war bei dem Vorfall nicht zugegen, sodass weitere Ermittlungen
bezüglich der Eigentumsverhältnisse und Verletzung der
Aufsichtspflicht durch die Ordnungsbehörden und Polizei
erforderlich werden. Der Staffordshire-Terrier hatte jedoch
einen Markierungsship eingepflanzt, sodass sich hieraus
Anhaltspunkte auf den Halter ergeben. Nach Angaben der
Stadt Dortmund können gegen den Hundebesitzer Maßnahmen
getroffen werden, die von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige
bis zum Verbot des Führens von Hunden führen können. Mit anderen Worten: Der
Halter des Hundes ist den Behörden noch nicht bekannt, obwohl
dem Tier ein Chip mit einer Registrierungsnummer eingesetzt
worden ist. Der Halter des getöteten Hundes soll das Tier
vorher angeblich verkauft haben. Nur an wen, das wusste
gestern niemand. Die Chip-Daten des Tieres seien, so die
Stadt, "nicht aktuell".
Als "zahnlos"
erwies sich gestern auch die neue Landeshundeverordnung:
"Seitens eines Halters besteht weder die Verpflichtung,
die Daten bei einer Tierregistrierung speichern zu lassen noch
diese ständig zu aktualisieren", erklärte die Stadt
gestern um 16.54 - und war dann für weitere Fragen nicht mehr
zu erreichen.
Durchaus interessant wäre
aber zu wissen, welchen Zweck ein Chip erfüllt, wenn der
Halter die über die Zahlenkombination zu ermittelnden Daten
wie Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum und Fellfarbe des
Hundes nirgends offiziell hinterlegt werden müssen. "Es
gibt immer noch kein einheitliches System", kritisierte
auch Bernhard Meyer vom Verband für das Deutsche Hundewesen
aus aktuellem Anlass.ban
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