Bleiben doch die Rasse-Listen?




Ein Gesetz soll die NRW-Hundeverordnung ablösen. Doch es gibt Zweifel, dass es dadurch wirklich zu einer besseren Lösung kommt.

Köln - Eine „Teilohrfeige“ habe NRW-Innenminister Behrens seiner Kollegin aus dem Umweltressort verpasst, frohlockt FDP-Vizefraktionschef Stefan Grüll. Weil Bärbel Höhn ihre Hundeverordnung nicht habe ändern wollen, soll es nun ein Gesetz geben. Damit wird gleichzeitig der Gesichtsverlust für die grüne Ministerin in Grenzen gehalten und eine untragbare Situation im Lande entschärft.

Zur Erinnerung: In NRW gibt es für die Haltung von 42 Hunderassen scharfe Auflagen, auch die Besitzer anderer größerer Hunde müssen sich diversen Regeln unterwerfen. Diese sind erheblich weitgehender als die Verordnungen zum Schutz vor gefährlichen Hunden in anderen Bundesländern. Im Gespräch ist nun ein „Abspecken“ der Rasselisten auf vier Rassen in Kategorie I und acht bis zehn in Kategorie II - vermutlich jene, die aus Liste I verschwinden, also die Molosser-Typen, sowie Rottweiler.

Die Gegner der Verordnung freuen sich zwar, dass in die Sache wieder Bewegung kommt, bedauern aber, dass nicht generell von Rasselisten abgerückt wird, etwa zu Gunsten von Sachkundeprüfungen für alle Hundehalter. Hundefachleute haben mehrfach eindringlich

dargelegt, dass die Gefährlichkeit einzelner Hunde nicht an ihrer Ras- sezugehörigkeit festzumachen ist, sondern nur individuell überprüft werden kann. Offenbar wollen nach Thüringen, das nie Rasselisten hatte, auch Sachsen und Rheinland-Pfalz davon abrücken.

Stefan Grüll befürchtet jedoch, dass in NRW die Rasselisten in Gesetzesform ein für alle mal zementiert werden könnten: „Bisher konnte man wenigstens formaljuristisch gegen die Verordnung argumentieren.“ Er setzt nun darauf, dass im neuen Gesetzesverfahren Experten-Anhörungen stattfinden, die zu einem sachgerechteren Ergebnis führen. Diese Hoffnung ist unter den betroffenen Hundehaltern begrenzt. Dem Höhn-Ministerium wirft man vor, renommierte Fachleute zu ignorieren, etwa die Diensthunde-Beauftragten der Länderpolizeien, die sich in einer Resolution vehement gegen die generelle Brandmarkung von Hunden bestimmter Rassen als gesteigert aggressiv gewendet hatten.

Mit dem Zeitpunkt der Ablösung der Verordnung kommt NRW einem bürokratischen Desaster zuvor: Zum 1. Januar 2002 müssen alle Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo sind, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um ihre Hunde weiter¦halten zu dürfen. Dies sind nach Schätzungen 300 000 Bürger. Abgesehen vom Zusammenbruch der überlasteten Ämter dürfte auf die Tierheime eine neue Welle eingezogener Hunde zukommen: Schon eine Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille zählt als Straftat, die Haltungsgenehmigung für den Hund wird nicht erteilt.


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