AHO Aktuell - Informationen zur Tiergesundheit

Gefährliche Hunde: Empfehlungen der Arbeitsgruppe BVET der Schweiz (10.01.2001)

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Nach den tragischen Zwischenfälle mit Hunden im vergangenen Jahr
wurden harmonisierte Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg
gefordert. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für
Veterinärwesen BVET (Schweiz) hat nun den Kantonen entsprechende
Empfehlungen zur Stellungnahme unterbreitet. Im Zentrum stehen
wirkungsorientierte Massnahmen gegen verhaltensauffällige Hunde.
Einschränkungen, welche nur bestimmte Rassen betreffen sowie den
allgemeinen Leinen- oder Maulkorbzwang lehnt die Arbeitsgruppe aus
wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab.

Nach den tragischen Zwischenfälle mit Hunden im vergangenen Jahr wurden
harmonisierte Vorschriften über die Kantonsgrenzen hinweg gefordert. Eine
Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Veterinärwesen BVET
hat nun den Kantonen entsprechende Empfehlungen zur Stellungnahme
unterbreitet. Im Zentrum stehen wirkungsorientierte Massnahmen gegen
verhaltensauffällige Hunde. Einschränkungen, welche nur bestimmte Rassen
betreffen sowie den allgemeinen Leinen- oder Maulkorbzwang lehnt die
Arbeitsgruppe aus wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ab. Der
Personenschutz - und dies schliesst den Schutz vor gefährlichen Hunden ein -
ist gemäss Bundesverfassung Sache der Kantone. Die Arbeitsgruppe setzte
sich deshalb zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern kantonaler
Veterinärämter, der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren
sowie der Bundesämter für Justiz und für Veterinärwesen (BVET). Das Ziel
der Empfehlungen ist die wirksame Verminderung der Beissunfälle. Die
Kantone wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis Ende Februar abzugeben.

Aus Sicht der Arbeitsgruppe müssen sich wirkungsorientierte Massnahmen
gegen verhaltensauffällige Hunde richten. Das Erstellen von Listen
gefährlicher Hunde bzw. Rassen lehnt die Arbeitsgruppe ab: Weder
wissenschaftlich noch rechtlich seien sie zu begründen, noch lassen
sich - wie Beispiele aus anderen Ländern belegen - darauf basierende
Massnahmen befriedigend vollziehen. Ebenfalls nicht unter den Vorschlägen
für Schutzmassnahmen aufgeführt, sind der allgemeine Leinen- bzw.
Maulkorbzwang, deren Wirksamkeit bezweifelt, in gewissen Fällen sogar als
aggressionsfördernd beurteilt wird.

Eine wichtige Voraussetzung ist die Identifikation der Hunde. Sie bildet
die Basis für eine zuverlässige Rückverfolgbarkeit bei einem Zwischenfall
oder zur Abklärung der Vorgeschichte eines Hundes sowie eine verstärkte
Informationstätigkeit bei allen Betroffenen und der Öffentlichkeit. Damit
die Zahl der Beissunfälle wirksam vermindert werden kann, müssen
Vorbeugung, Kontrolle und Repression ausgewogen eingesetzt werden. Dies
erfordert eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden. Zusätzlich
sind epidemiologische und weitere wissenschaftliche Studien notwendig.
Aber, selbst die beste Anwendung der besten Gesetzgebung wird, so die
Arbeitsgruppe, nur enttäuschende Wirkung zeigen, wenn Hundehalter und
Hundehalterinnen ihrer Aufgabe nicht bewusst und gewachsen sind oder
ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.

Wie bereits in der Medienmitteilung des BVET vom 22. November 2000
angekündigt, erarbeitet die Arbeitsgruppe zur Zeit auch Vorschläge für
eine Änderung des Tierseuchengesetzes, die es ermöglichen soll, Hunde
besser zu kennzeichnen und zentral in einer Datenbank zu registrieren.
Dazu muss das Gesetz mit der Zielsetzung des Personenschutzes ergänzt
werden. Die Botschaft für diese Gesetzesänderung soll bis spätestens
Ende April 2001 vorgelegt
werden.

Bern, den 9. Januar 2001


Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Colette Pillonel, Dr.med.vet., Bereich Kommunikation 031 322 22 99

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe und das Argumentarium können auf der
Website des BVET abgerufen werden:
Im Focus / Gefährliche Hunde / Rechtliche Situation [1]

Links
 [1] http://www.bvet.admin.ch

 

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