Datenschutz: Hundezählung war unzulässig


Die Hundezählung, die die Stadt im vergangenen Jahr durchführen ließ, war nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW unzulässig.

Das geht aus Schreiben hervor, die jetzt sowohl der Stadt vorliegen als auch dem Eickeler Holger Majchrzak, der die Landesbehörde eingeschaltet hatte (die WAZ berichtete). Majchrzak war der Ansicht, dass alle Fragen, die sich auf Rasse, Größe, Farbe und Geschlecht der im Haushalt lebenden Hunde bezogen, nicht zulässig waren. Denn die Zählung fand nur statt, um nicht beim Steueramt gemeldete Hunde ausfindig zu machen - und für die Erhebung von Steuern, so Majchrzak, sei einzig ausschlaggebend, ob ein Hund gehalten wird oder nicht.

Die Datenschutzbeauftragte kam zur gleichen Ansicht und forderte die Stadt auf, die Daten zu löschen bzw. so anonym zu gestalten, dass keine Bezüge zwischen Personen und Daten hergestellt werden können.

Die Verwaltung will nun noch einmal die Rechtslage prüfen. "Wenn an der Auffassung der Datenschutzbeauftragten nichts zu rütteln ist, werden wir die Angaben natürlich löschen", erklärt Jutta Daniel, Leiterin des Presseamtes. Finanzieller Schaden sei der Stadt nicht entstanden: Etwa 1 500 unangemeldete Hunde wurden aufgespürt, für die nun etwa 200 000 DM an Steuern pro Jahr zu zahlen sind. Die Kosten für die Befragung, so Daniel, seien gleich gewesen - mit oder ohne Zusatzdaten. Hei

 

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