Zahl gefährlicher "Mieter" steigt
 
Ins Tierheim ziehen immer mehr herrenlose Kampfhunde ein - Ratlosigkeit greift um sich!


Von unserem Redaktionsmitglied Marlis Guth

Neubrandenburg. 

Erste unliebsame Auswirkungen der Landeshundehalterverordnung haben das Tierheim erreicht. In den vergangenen Wochen landeten in der Bergstraße zehn herrenlose Vertreter oder Kreuzungen der zwölf als gefährlich eingestuften Hunderassen. Ein "großes und größer werdendes Problem" sieht Dr. Herbert Hommel, Vorsitzender des Tierschutzvereins, damit auf das Heim zukommen, das sein Verein im Auftrag der Stadt betreibt.
15 Hundezwinger
gibt es dort und drei Mitarbeiter, die von einer ganzen Schar ehrenamtlicher Helfer unterstützt werden. "Konflikte ergeben sich unter anderem dadurch, dass diese Tiere meist nicht mit anderen zusammen untergebracht werden können", erläutert Hommel und führt ein Beispiel an: "Bisher konnten wir die Hunde in zwei, drei Gruppen frei auf dem Gelände laufen lassen, nun brauchen wir acht." Damit verkürze sich natürlich auch die Auslaufzeit.
Daher beantragte der Verein für sieben seiner Mitglieder eine Genehmigung zum Führen gefährlicher Hunde. Nach Bestehen der Sachkundeprüfung - heute will die Stadt den ersten theoretischen Test abnehmen - wären die Tierfreunde berechtigt, die Tiere auszuführen.

Steuer-Entwurf liegt vor

Ratlosigkeit macht sich im Tierheim breit angesichts der Vermutung, dass die gefährlichen Mieter auf lange Sicht im Hause bleiben dürften. "Das Tierschutzgesetz verbietet, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten", erklärt Herbert Hommel. Einschläfern komme also als Ausweg nicht in Betracht. Aus Sicht des Veterinärs besteht bei den vielen hohen Hürden zur Haltung von Kampfhunden jedoch auch keine Chance, die Tiere an neue Besitzer zu vermitteln.
Im Gegenteil - der Vereinschef fürchtet, dass schon bald weitere ausgesetzte Hunde eintreffen werden: "Wenn nämlich die ersten Halter durch die Prüfung fallen oder kein polizeiliches Führungszeugnis erhalten." Die geplante Einführung einer Kampfhundesteuer werde ein Übriges beitragen.
Den Entwurf der neuen Steuersatzung wolle die Kämmerei am Donnerstag im Hauptausschuss vorstellen, kündigte Hartmut Muff, Finanzchef des Rathauses, auf NZ-Nachfrage an. "Wir schlagen des Fünffache der üblichen Sätze vor, bei 120 Mark für den ersten Hund würde das 600 Mark für den ersten Kampfhund bedeuten." Damit nutze Neubrandenburg den Ermessensspielraum der Kommunen noch nicht voll aus, betonte der Kämmerer und verwies auf vorliegende Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes: "Demnach wäre auch das Achtfache der Regelsätze möglich."
Auch mit der städtischen Hundeverordnung ist keine Lösung des Problems in Sicht. Wie Ordnungsamtschef Peter Börs
klarstellte, regelt das Papier, das derzeit im Schweriner Innenministerium zur Stellungnahme liegt, den Umgang mit Hunden und Hundekot in der Stadt, schreibt beispielsweise Leinenzwang in bestimmten Gebieten oder Hundeverbot auf Spielplätzen vor. Peter Börs teilt gegenwärtig die Besorgnis von Dr. Herbert Hommel, der nur eine Chance sieht: "Man müsste die Landesverordnung ändern und die Einschränkung zum Halten und Führen nur auf solche Hunde begrenzen, die einmal auffällig geworden sind."

 

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