Zahl gefährlicher
"Mieter" steigt
Ins Tierheim ziehen immer mehr
herrenlose Kampfhunde ein - Ratlosigkeit greift um sich!
Von unserem Redaktionsmitglied Marlis Guth
Neubrandenburg.
Erste unliebsame Auswirkungen der
Landeshundehalterverordnung haben das Tierheim erreicht. In den
vergangenen Wochen landeten in der Bergstraße zehn herrenlose
Vertreter oder Kreuzungen der zwölf als gefährlich
eingestuften Hunderassen. Ein "großes und größer
werdendes Problem" sieht Dr. Herbert Hommel, Vorsitzender
des Tierschutzvereins, damit auf das Heim zukommen, das sein
Verein im Auftrag der Stadt betreibt.
15 Hundezwinger
gibt es dort und drei Mitarbeiter, die von einer ganzen Schar
ehrenamtlicher Helfer unterstützt werden. "Konflikte
ergeben sich unter anderem dadurch, dass diese Tiere meist nicht
mit anderen zusammen untergebracht werden können", erläutert
Hommel und führt ein Beispiel an: "Bisher konnten wir die
Hunde in zwei, drei Gruppen frei auf dem Gelände laufen lassen,
nun brauchen wir acht." Damit verkürze sich natürlich
auch die Auslaufzeit.
Daher beantragte der Verein für sieben seiner Mitglieder eine
Genehmigung zum Führen gefährlicher Hunde. Nach Bestehen der
Sachkundeprüfung - heute will die Stadt den ersten
theoretischen Test abnehmen - wären die Tierfreunde berechtigt,
die Tiere auszuführen.
Steuer-Entwurf liegt vor
Ratlosigkeit macht sich im Tierheim
breit angesichts der Vermutung, dass die gefährlichen Mieter auf
lange Sicht im Hause bleiben dürften. "Das Tierschutzgesetz
verbietet, ein Tier ohne vernünftigen Grund zu töten", erklärt
Herbert Hommel. Einschläfern komme also als Ausweg nicht in
Betracht. Aus Sicht des Veterinärs besteht bei den vielen hohen Hürden
zur Haltung von Kampfhunden jedoch auch keine Chance, die Tiere an
neue Besitzer zu vermitteln.
Im Gegenteil - der Vereinschef fürchtet, dass schon bald weitere
ausgesetzte Hunde eintreffen werden: "Wenn nämlich die
ersten Halter durch die Prüfung fallen oder kein polizeiliches Führungszeugnis
erhalten." Die geplante Einführung einer Kampfhundesteuer
werde ein Übriges beitragen.
Den Entwurf der neuen Steuersatzung wolle die Kämmerei am
Donnerstag im Hauptausschuss vorstellen, kündigte Hartmut Muff,
Finanzchef des Rathauses, auf NZ-Nachfrage an. "Wir schlagen
des Fünffache der üblichen Sätze vor, bei 120 Mark für den
ersten Hund würde das 600 Mark für den ersten Kampfhund
bedeuten." Damit nutze Neubrandenburg den Ermessensspielraum
der Kommunen noch nicht voll aus, betonte der Kämmerer und
verwies auf vorliegende Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes:
"Demnach wäre auch das Achtfache der Regelsätze möglich."
Auch mit der städtischen Hundeverordnung ist keine Lösung des
Problems in Sicht. Wie Ordnungsamtschef Peter Börs
klarstellte, regelt das Papier, das derzeit im Schweriner
Innenministerium zur Stellungnahme liegt, den Umgang mit Hunden
und Hundekot in der Stadt, schreibt beispielsweise Leinenzwang in
bestimmten Gebieten oder Hundeverbot auf Spielplätzen vor. Peter
Börs teilt gegenwärtig die Besorgnis von Dr. Herbert Hommel, der
nur eine Chance sieht: "Man müsste die Landesverordnung ändern
und die Einschränkung zum Halten und Führen nur auf solche Hunde
begrenzen, die einmal auffällig geworden sind."
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