„Gefahrtier-Verordnung“ in Niedersachsen

dpa/lni Hannover. Die seit Juli vergangenen Jahres geltende „Gefahrtier-Verordnung“ (GefTVO) in Niedersachsen verbietet grundsätzlich die Haltung, Zucht und Vermehrung von Kampfhunden. Davon betroffen sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbull Terrier sowie alle Kreuzungen mit diesen Rassen.

Besitzer solcher Tiere müssen eine schriftliche Ausnahmegenehmigung vorweisen, wenn sie ihren Hund behalten wollen. Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis 10000 Mark (5112 Euro) geahndet werden. Seit April diesen Jahres gilt das Halten dieser Hunde ohne Genehmigung als Straftatbestand. Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sind möglich.

Städte und Landkreise erteilen die Ausnahmegenehmigung nur, wenn der Hund seine „Fähigkeit zu sozialem Verhalten“ bei einem so genannten Wesenstest bewiesen hat. Der Halter muss außerdem ein Führungszeugnis vorlegen und Sachkunde nachweisen. Selbst wenn der Kampfhund den Wesenstest besteht, darf er sich nicht fortpflanzen und wird sterilisiert. Ist ein „außergewöhnliches Aggressionspotenzial“ zu erkennen, wird der Hund getötet.

Die Kosten für Test, Sterilisation oder Tötung trägt der Tierhalter. Auch für Hunde anderer Rassen - zum Beispiel Rottweiler und Dobermann - gilt nach der GefTVO ein Maulkorb- und Leinenzwang.

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hatte die Kampfhundeverordnung im Mai für teilweise nichtig erklärt. Demnach müssen Hunde, die den Wesenstest nicht bestanden haben, nicht mehr automatisch getötet werden. Maulkorb und Leine seien ausreichend.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nordwest Zeitung Politik 12.7.Gefahrtier-Verordnung" in Niedersachsen

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