Interview Höhn: Keine Rasse wird diskriminiert Frau Höhn, würden Sie die Landes-Hundeverordnung (LHV) heute noch einmal in dieser Form erlassen? Bärbel Höhn: Ja, von Prinzip her hat sie sich bewährt. Wir haben mehr Schutz der Menschen erreicht - im vorigen Jahr hatten wir noch den tödlichen Beißunfall in Gladbeck, in diesem Jahr keinen. Schlecht ist allerdings, dass es so viele unterschiedliche Verordnungen in den einzelnen Ländern gibt. Im Herbst werden die Länder Vorschläge für eine Harmonisierung vorlegen. Ficht es Sie als Grüne an, wenn Ihnen vorgeworfen wird, Bürger-und Grundrechte wie Datenschutz und Unverletzlichkeit der Wohnung zu opfern? Höhn: Letzteres betrifft wohl eher das neue "Bundesgesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde". Beim Datenschutz geht es vor allem um die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, das NRW verlangt. Das brauchen Sie für viele Dinge, etwa, um den Führerschein zu machen. Dazu gibt es auch keine Gesetze, sondern nur Verordnungen. Die Rechtsauffassung im Innen- und Umweltministerium, dass dies verlangt werden kann, hat sich bestätigt. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben die Gerichte Hundeverordnungen teilweise gekippt, weil die Rasselisten als rechtswidrig erkannt wurden. Glauben Sie, dass Ihre Verordnung vor Gericht Bestand hätte, wenn in NRW ein Normenkontrollverfahren möglich wäre? Höhn: Ja, denn bei uns werden keine einzelnen Hunderassen diskriminiert. Es werden lediglich Rassen genannt, die auf Grund von Kraft und Größe von Haltern missbraucht werden könnten und nur in die Hände von Könnern gehören. Jeder hat die Möglichkeit, in Tests die Ungefährlichkeit seines Hundes nachzuweisen und von den Auflagen entbunden zu werden. Es gab Gerichtsverfahren in NRW, und in allen hatte die Verordnung Bestand. Viel Kritik gibt es an Umfang und Zusammenstellung der Liste 2. Es hat für Irritationen gesorgt, dass Sie die Fachleute, die Sie beraten haben, nicht genannt haben. Können Sie die Auskunft heute geben? Höhn: Ich habe dies mehrfach getan. Es wurde Fachliteratur zu Rate gezogen und die Fachleute in meinem Ministerium sowie Fachleute aus anderen Verwaltungen. Außerdem wurden Gutachten eingeholt. Von wem? Höhn: Zum Beispiel von Dorit Feddersen-Petersen (eine Hundepsychologin, d. Red.). Wenn sie ihr Gutachten dann später selber korrigiert, ist das ihr Problem. Von den Gegnern der LHV ist mit massiven Drohungen gearbeitet worden. Ich habe noch nie eine derart aggressive Auseinandersetzung erlebt. Ich finde es daher ganz richtig, Hundehaltern, die so aggressiv auftreten, gewisse Auflagen zu machen, sie in berechtigte Schranken zu verweisen. Warum steht der Deutsche Schäferhund nicht auf der Liste? Höhn: Wie der Name schon sagt, ist diese Rasse hier bekannt, etabliert und sozialisiert, im Gegensatz zu vielen anderen Rassen auf der Liste. Außerdem hat der Schäferhund auch Auflagen. Ein Gerichtsurteil bestätigt deshalb das gewählte Vorgehen. Die Tierheime sind mit Listenhunden überbelegt, die nicht mehr vermittelbar sind. Wird hier ein politisches Problem auf den ehrenamtlichen Tierschutz abgewälzt? Höhn: Man sollte hier ein Programm auflegen, das ist aber nicht Landessache. Die Kommunen haben teilweise die Hundesteuern drastisch erhöht, von diesem Geld sollte den Tierschutzvereinen etwas zugute kommen. Sie selbst haben den Tierheimen vor einem Jahr finanzielle Hilfe zugesagt. Wann kommt die? Höhn: Wir haben einen kleineren Betrag zur Verfügung gestellt - 100 000 Mark. Ich habe im Kabinett vorgeschlagen, eine beträchtliche Summe einzusetzen. Dies ist aber abgelehnt worden, eben weil es Sache der Kommunen ist und nicht des Landes. Mit Bärbel Höhn sprach Jutta Vossieg
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