Hundegesetz kommt nur in Mini-Version
Mikrochips sollen laut neuem Tierhaltegesetz verpflichtend in alle Hunde implantiert werden. Rasseverbot und Hundeführerschein kommen nicht, dafür Halteverbote für Gewalttäter.

 

WIEN (bau). Als großer Wurf zum Schutz der Bevölkerung wurde es im Februar gepriesen und zur Begutachtung ausgeschickt. Jetzt dürfte das "Hundegesetz" maximal in einer Mini-Version kommen. Das Verbot gewisser, als Kampfhunde bekannter Rassen, genauso wie der Hundeführerschein, dürfte, obwohl im aktuellen Gesetzesvorschlag noch enthalten, nun doch nicht kommen. Die Beißkorbpflicht ab einer Hunde-Größe von 30 Zentimetern kommt laut Büro des zuständigen Umweltstadtrats Fritz Svihalek (SP) ebenfalls "sicher nicht". Fix ist laut Magistrat nur, daß verurteilte Gewalttäter in Zukunft nicht mehr alle Hunderassen beliebig halten dürfen.
Was auch fix kommen dürfte, ist das verpflichtende Kennzeichnen von Hunden mit implantierten Mikrochips, das sogenannte "chippen". Dem Hund wird dabei mit einer Art Spritze ein Chip in den Hals implantiert. Darauf soll gespeichert werden, wem der Hund gehört, sowie einige Daten zur Krankengeschichte. Dadurch sind ausgesetzte Hunde identifizierbar, der Halter kann für eventuelle Schäden, die der Hund anrichtet, zur Verantwortung gezogen werden. Der Chip muß von einem Tierarzt implantiert werden.

Chip statt Hundemarke

Welpen sollen bis zum dritten Monat noch beim Züchter gechipt werden. Die Halter aller älteren Hunde müssen innerhalb eines Jahres ihre Hunde nachchipen lassen. Das kostet etwa 600 Schilling (43,6 Euro). In einigen Jahren, so der Plan der Stadt, könnte der Chip auch die Hundemarke ersetzen. Wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, ist indes noch unklar.

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