Mikrochips
sollen laut neuem Tierhaltegesetz verpflichtend in alle
Hunde implantiert werden. Rasseverbot und Hundeführerschein
kommen nicht, dafür Halteverbote für Gewalttäter.
WIEN (bau). Als großer Wurf zum Schutz der Bevölkerung
wurde es im Februar gepriesen und zur Begutachtung
ausgeschickt. Jetzt dürfte das "Hundegesetz"
maximal in einer Mini-Version kommen. Das Verbot gewisser,
als Kampfhunde bekannter Rassen, genauso wie der Hundeführerschein,
dürfte, obwohl im aktuellen Gesetzesvorschlag noch
enthalten, nun doch nicht kommen. Die Beißkorbpflicht ab
einer Hunde-Größe von 30 Zentimetern kommt laut Büro
des zuständigen Umweltstadtrats Fritz Svihalek (SP)
ebenfalls "sicher nicht". Fix ist laut Magistrat
nur, daß verurteilte Gewalttäter in Zukunft nicht mehr
alle Hunderassen beliebig halten dürfen.
Was auch fix kommen dürfte, ist das verpflichtende
Kennzeichnen von Hunden mit implantierten Mikrochips, das
sogenannte "chippen". Dem Hund wird dabei mit
einer Art Spritze ein Chip in den Hals implantiert. Darauf
soll gespeichert werden, wem der Hund gehört, sowie
einige Daten zur Krankengeschichte. Dadurch sind
ausgesetzte Hunde identifizierbar, der Halter kann für
eventuelle Schäden, die der Hund anrichtet, zur
Verantwortung gezogen werden. Der Chip muß von einem
Tierarzt implantiert werden.
Chip statt Hundemarke
Welpen sollen bis zum dritten Monat noch beim Züchter
gechipt werden. Die Halter aller älteren Hunde müssen
innerhalb eines Jahres ihre Hunde nachchipen lassen. Das
kostet etwa 600 Schilling (43,6 Euro). In einigen Jahren,
so der Plan der Stadt, könnte der Chip auch die
Hundemarke ersetzen. Wann die Gesetzesänderung in Kraft
tritt, ist indes noch unklar.
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