Hundeverordnung: Jetzt treiben sie im Wald ihr Unwesen

Rehkitz bei lebendigem Leib zerfleischt

 

Nordeifel (an-o). Tatort Belgenbachtal: Die Auswirkungen der geänderten Hundeverordnung hinterlassen auch in den Wäldern der Nordeifel immer häufiger ihre Spuren.

Weil Hunde ab 20 Kilogramm Körpergewicht oder mehr als 40 Zentimeter Widerrist Größe nach der neuen Regelung innerhalb geschlossener Ortschaften nicht mehr frei laufen dürfen, fahren einige Besitzer mit ihren Vierbeinern in Wald, Wiese und Feld und lassen dort ihre Hunde von der Leine. Obwohl die meisten Hundebesitzer ihre Tiere auch dort führen, gibt es immer mehr "schwarze Schafe", die ihre Hunde nicht im Griff haben und diese dennoch frei laufen lassen.

So sind im Bereich des Belgenbachtales mehrfach große frei laufende Hunde beobachtet worden, die Wild hetzten. "Erst kürzlich wurde dort ein Rehkitz auf brutale Weise von wildernden Hunden bei lebendigem Leib zerfleischt", berichtet Karl-Heinz Kuckelkorn, Pressesprecher der Kreisjägerschaft Aachen Stadt und Land. In einem Waldstück bei Gressenich sind in diesem Jahr bereits vier Rehe solchen frei laufenden Hunden zum Opfer gefallen. "Wahrscheinlich gibt es eine hohe Dunkelziffer nicht gefundener Tiere", glaubt Kuckelkorn.

Immer wieder wenden sich Jäger Rat suchend an die Kreisjägerschaft Aachen, die deshalb noch einmal auf die rechtliche Situation nach Inkrafttreten der geänderten Hundeverordnung aufmerksam macht.

Nicht nur Kampfhunde

Als gefährliche Hunde im Sinne der Landeshundeverordnung (LHV NRW) gelten auch Hunde, die einen Menschen angesprungen haben, oder die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen und Hunde hetzen oder reißen. Solche Hunde sind auch in der freien Landschaft an der Leine zu führen und müssen einen Maulkorb oder eine in der Wirkung ähnliche Vorrichtung tragen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann mit einer Geldbuße bis zur Höhe von 2000 Mark geahndet werden.
 

 

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