Nordeifel
(an-o).
Tatort Belgenbachtal: Die Auswirkungen der geänderten
Hundeverordnung hinterlassen auch in den Wäldern der
Nordeifel immer häufiger ihre Spuren.
Weil Hunde
ab 20 Kilogramm Körpergewicht oder mehr als 40 Zentimeter
Widerrist Größe nach der neuen Regelung innerhalb
geschlossener Ortschaften nicht mehr frei laufen dürfen,
fahren einige Besitzer mit ihren Vierbeinern in Wald,
Wiese und Feld und lassen dort ihre Hunde von der Leine.
Obwohl die meisten Hundebesitzer ihre Tiere auch dort führen,
gibt es immer mehr "schwarze Schafe", die ihre
Hunde nicht im Griff haben und diese dennoch frei laufen
lassen.
So sind im
Bereich des Belgenbachtales mehrfach große frei laufende
Hunde beobachtet worden, die Wild hetzten. "Erst kürzlich
wurde dort ein Rehkitz auf brutale Weise von wildernden
Hunden bei lebendigem Leib zerfleischt", berichtet
Karl-Heinz Kuckelkorn, Pressesprecher der Kreisjägerschaft
Aachen Stadt und Land. In einem Waldstück bei Gressenich
sind in diesem Jahr bereits vier Rehe solchen frei
laufenden Hunden zum Opfer gefallen. "Wahrscheinlich
gibt es eine hohe Dunkelziffer nicht gefundener
Tiere", glaubt Kuckelkorn.
Immer
wieder wenden sich Jäger Rat suchend an die Kreisjägerschaft
Aachen, die deshalb noch einmal auf die rechtliche
Situation nach Inkrafttreten der geänderten
Hundeverordnung aufmerksam macht.
Nicht
nur Kampfhunde
Als gefährliche
Hunde im Sinne der Landeshundeverordnung (LHV NRW) gelten
auch Hunde, die einen Menschen angesprungen haben, oder
die bewiesen haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh,
Katzen und Hunde hetzen oder reißen. Solche Hunde sind
auch in der freien Landschaft an der Leine zu führen und
müssen einen Maulkorb oder eine in der Wirkung ähnliche
Vorrichtung tragen. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift
kann mit einer Geldbuße bis zur Höhe von 2000 Mark
geahndet werden. |