Wesenstest

Pressemeldung vom 03.07.2001

 

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Was ist ein Wesenstest in NRW wert ?

 

Von Jürgen Arndt

 

rhnet / Lohmar: 

Die Beißattacke eines Vierbeiners, der von Amts wegen als ungefährlich eingestuft wurde, zeigt die trügerische Sicherheit der "Wesensteste". die von den Personen durchgeführt werden die sich durch eine Überprüfung im Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW unterzogen haben. Doch wie trügerisch diese amtlich bescheinigte Sicherheit sein kann, hat jetzt eine 64-jährige Frau schmerzlich erfahren müssen wie die NRZ berichtet. Dieser Vorfall ist kein Einzelfall wie sich bereits jetzt heraus stellt. So sieht sich die Stadt Essen nach diesem Beißvorfall mit einem amtlicherseits als "ungefährlich" getesteten Hund nicht in der Haftung. Da muß man sich Fragen wer hat den Hund auf das inadäquate Aggressionsverhalten denn überhaupt getestet? Hat diese fachkundige Person eine ANERKENNUNG (durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in NRW) durch Frau Dr. Landeck erhalten? Tendenzen zum inadäquaten Aggressionsverhalten lassen sich im Vorfeld bereits erkennen, und somit auch bei einem qualifizierten Wesenstest feststellen. Die Halterin dagegen muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten, obwohl sie nach dieser amtlichen Bescheinigung darauf hoffen durfte, daß von Ihrem Tier kein inadäquates Aggressionsverhalten ausgehen wird.

  Es drängt sich die Frage auf, wer hat die Sachverständigen geprüft, die die sog.Sachverständigen geprüft haben, die heute Wesensteste durchführen können auf ministeriellen Geheiß hin. Das viele der sog.Sachverständigen nicht qualifiziert sind, inadäquates Aggressionsverhalten zu erkennen, belegen eine Vielzahl von Videoaufzeichnungen. Insbesondere bei Tieren mit reduziertem Ausdrucksverhalten versagen die meisten völlig. Man sollte sich darüber im klaren sein das die Halter von Hunden, durch eine Landeshundeverordnung unter Androhung eines Bußgeldes ihrem Tier Leiden zu führen müssen in Form durch das generelle Tragen eines Maulkorbs oder dem generellen Leinenzwang. Und durch gut Glück, diese wieder vom Leiden befreit werden können, wenn sie sich durch unqualifizierte Personen einer Wesensprozedur unterziehen müssen. Die Anforderungen an die Personen die Wesensteste durchführen sind enorm, da reicht das Wissen einer Hundeschule oder eines VDH´s-Vereines bei weitem nicht aus.

  Die Krux liegt wie immer im Detail!

Mit dieser Verordnung werden die Ordnungsbehörden und Veterinärämter im Zuge der Umsetzung der LHV-NRW dazu verpflichtet, ihren Bürgern zuzumuten das sie gegen die §§ 1 und 2 des Bundes Tierschutzgesetzes (Tierhalternorm) verstoßen. Durch eine nicht artgerechte Haltung (hier durch den generellen Maulkorbzwang und Leinenzwang). Dieses ist eine Aufforderung zur einer strafbaren Handlung. Keinem Bürger ist zuzumuten das er sich strafbar macht. Sind doch gerade die Ordnungsbehörden und Veterinärämter verpflichtet als Vollstreckungsbehörde dem Tierschutzgesetz Rechnung zu tragen. Schon alleine an diesem Zustand kann man erkennen das die Verfasser dieser LHV-NRW absolut überfordert waren. Dieses ist umso schlimmer da Fachexperten für hundliches Ausdrucksverhalten gar nicht angehört wurden. Diese stabile Resistenz, Fachkompetenz überhaupt anzuerkennen, zeigt sich daran das Fachexperten für hundliches Ausdrucksverhalten, wenn sie Wesensteste in NRW durchführen keine autonome Anerkennung durch das Ministerium erhalten. Stattdessen verlangt Frau Dr. Landeck (MUNLV) das diese Experten sich einem unqualifiziertem Test über sich ergehen lassen müssen, wenn ihre Verhaltensteste anerkannt werden sollen. Dieses ist bemerkenswert.

Einige der Fachexperten weigern sich, solch eine Prozedur über sich ergehen zu lassen, würden sie damit doch diesen unzureichenden Test anerkennen. Die Glaubwürdigkeit wäre dahin.

 

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