Pressemeldung vom 03.07.2001
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Was ist ein Wesenstest in NRW wert ?
Von Jürgen
Arndt
rhnet /
Lohmar:
Die Beißattacke eines Vierbeiners, der von Amts wegen als
ungefährlich eingestuft wurde, zeigt die trügerische Sicherheit
der "Wesensteste". die von den Personen durchgeführt
werden die sich durch eine Überprüfung im Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in
NRW unterzogen haben. Doch wie trügerisch diese amtlich
bescheinigte Sicherheit sein kann, hat jetzt eine 64-jährige Frau
schmerzlich erfahren müssen wie die NRZ berichtet. Dieser Vorfall
ist kein Einzelfall wie sich bereits jetzt heraus stellt. So sieht
sich die Stadt Essen nach diesem Beißvorfall mit einem
amtlicherseits als "ungefährlich" getesteten Hund nicht
in der Haftung. Da muß man sich Fragen wer hat den Hund auf das
inadäquate Aggressionsverhalten denn überhaupt getestet? Hat
diese fachkundige Person eine ANERKENNUNG (durch das Ministerium für
Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in
NRW) durch Frau Dr. Landeck erhalten? Tendenzen zum inadäquaten
Aggressionsverhalten lassen sich im Vorfeld bereits erkennen, und
somit auch bei einem qualifizierten Wesenstest feststellen. Die
Halterin dagegen muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung
verantworten, obwohl sie nach dieser amtlichen Bescheinigung
darauf hoffen durfte, daß von Ihrem Tier kein inadäquates
Aggressionsverhalten ausgehen wird.
Es drängt
sich die Frage auf, wer hat die Sachverständigen geprüft, die
die sog.Sachverständigen geprüft haben, die heute Wesensteste
durchführen können auf ministeriellen Geheiß hin. Das viele der
sog.Sachverständigen nicht qualifiziert sind, inadäquates
Aggressionsverhalten zu erkennen, belegen eine Vielzahl von
Videoaufzeichnungen. Insbesondere bei Tieren mit reduziertem
Ausdrucksverhalten versagen die meisten völlig. Man sollte sich
darüber im klaren sein das die Halter von Hunden, durch eine
Landeshundeverordnung unter Androhung eines Bußgeldes ihrem Tier
Leiden zu führen müssen in Form durch das generelle Tragen eines
Maulkorbs oder dem generellen Leinenzwang. Und durch gut Glück,
diese wieder vom Leiden befreit werden können, wenn sie sich
durch unqualifizierte Personen einer Wesensprozedur unterziehen müssen.
Die Anforderungen an die Personen die Wesensteste durchführen
sind enorm, da reicht das Wissen einer Hundeschule oder eines VDH´s-Vereines
bei weitem nicht aus.
Die Krux liegt wie immer im Detail!
Mit dieser
Verordnung werden die Ordnungsbehörden und Veterinärämter im
Zuge der Umsetzung der LHV-NRW dazu verpflichtet, ihren Bürgern
zuzumuten das sie gegen die §§ 1 und 2 des Bundes
Tierschutzgesetzes (Tierhalternorm) verstoßen. Durch eine nicht
artgerechte Haltung (hier durch den generellen Maulkorbzwang und
Leinenzwang). Dieses ist eine Aufforderung zur einer strafbaren
Handlung. Keinem Bürger ist zuzumuten das er sich strafbar macht.
Sind doch gerade die Ordnungsbehörden und Veterinärämter
verpflichtet als Vollstreckungsbehörde dem Tierschutzgesetz
Rechnung zu tragen. Schon alleine an diesem Zustand kann man
erkennen das die Verfasser dieser LHV-NRW absolut überfordert
waren. Dieses ist umso schlimmer da Fachexperten für hundliches
Ausdrucksverhalten gar nicht angehört wurden. Diese stabile
Resistenz, Fachkompetenz überhaupt anzuerkennen, zeigt sich daran
das Fachexperten für hundliches Ausdrucksverhalten, wenn sie
Wesensteste in NRW durchführen keine autonome Anerkennung durch
das Ministerium erhalten. Stattdessen verlangt Frau Dr. Landeck (MUNLV)
das diese Experten sich einem unqualifiziertem Test über sich
ergehen lassen müssen, wenn ihre Verhaltensteste anerkannt werden
sollen. Dieses ist bemerkenswert.
Einige der
Fachexperten weigern sich, solch eine Prozedur über sich ergehen
zu lassen, würden sie damit doch diesen unzureichenden Test
anerkennen. Die Glaubwürdigkeit wäre dahin.