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(Aktuelle Information des Ministeriums)

Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
 9.7.2002

 Kabinett will "Hundegesetz"
Bartels: Schutz der Bevölkerung hat absolute Priorität

 HANNOVER. In seiner heutigen Sitzung stimmte das Kabinett dem Vorschlag von Landwirtschaftsminister Uwe Bartels zu, die wesentlichen Inhalte der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung in einem Landesgesetz zu regeln.

Der Minister erhielt den Auftrag eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die das durch die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau der Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden aufrecht erhält. Damit werde dem Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) gefolgt, das in seiner Eilentscheidung vom 03.07.2002 im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Landesgesetz statt einer Verordnung gefordert hat.

Diese Entscheidung hatte allgemein überrascht, da das OVG Lüneburg ausdrücklich in seiner Entscheidung vom Mai 2001 darauf hingewiesen hatte, dass es die Verordnungs-Generalklausel des Niedersächsischen
Gefahrtierabwehrgesetzes als tragfähige Ermächtigungsgrundlage ansehe und eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich halte. 13 weitere Bundesländer sahen dieses bisher genauso und hatten vergleichbare Gefahrtier-Verordnungen aufgestellt.

Bartels: "Der Schutz der Bevölkerung hat für uns absolute Priorität". Er rechne mit dem Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes noch in diesem Jahr, fügte er hinzu.

 

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