Hessisches
Ministerium des Innern und für Sport. +++ Pressemitteilung +++ 25. Juli 2001 +++ Forderung der Landestierschutzbeauftragten nach Hundeführerschein für alle Hunderassen ist praxisfremd Wiesbaden. - Innenminister Volker Bouffier hat die Forderung der Landestierschutzbeauftragten Madeleine Martin nach Einführung eines Hundeführerscheins für alle Hunderassen zurückgewiesen. "Das ist eine Forderung ohne jede praktische Kenntnis und geht völlig an der Realität vorbei", sagte Bouffier. Er wandte sich energisch gegen eine generelle Kriminalisierung aller Hundehalter. "Das Problem ist nicht der Halter eines Yorkshire-Terriers oder die Oma mit ihrem Pudel, das Problem sind einige Hunderassen und bestimmte kriminelle Personengruppen. Das darf man nicht über einen Kamm scheren, doch mit einem Hundeführerschein würde genau dies passieren", stellte Bouffier klar. Als im "höchsten Maße ignorant" bezeichnete Innenminister Bouffier die Aussage der Landestierschutzbeauftragten, wonach die von ihm initiierte Kampfhundeverordnung "eher geschadet" habe. "Da muss man schon ganz fest die Augen vor der Realität verschließen, um zu so einer Einschätzung zu gelangen. Aufgrund der Verordnung konnten in Hessen bisher über 400 gefährliche Hunde dauerhaft aus dem Verkehr gezogen werden. Keiner dieser Hunde stellt mehr eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger oder andere Tiere dar. Das ist ein voller Erfolg", betonte Bouffier. Der Minister betonte, dass aber auch ganz praktische Gründe gegen einen "Hundeführerschein" sprechen. Ein solcher Führerschein hätte zur Folge, dass das betreffende Tier dann auch nur noch von dem Führerscheininhaber ausgeführt werden dürfe. "Was passiert eigentlich mit dem Tier, wenn diese Person verhindert ist, etwa weil sie im Krankenhaus ist oder weil eine dringende Geschäftsreise ansteht,?", fragte Bouffier und weiter: "Ein Tier kann nicht einfach mal so wie ein Auto drei Wochen abgestellt werden." Im übrigen habe bisher noch niemand die Frage beantwortet, welche Folgen es haben soll, wenn eine Person einen Hund ausführt, obwohl sie keinen "Hundeführerschein" habe. "Wird diese Person dann festgenommen, ein Strafverfahren analog zum Fahren ohne Führerschein im Straßenverkehr eröffnet, der Hund beschlagnahmt? Das ist doch einfach absurd. Vorschriften, die niemand sanktionieren kann, sind unsinnig", so Bouffier. Die Einführung eines "Hundeführerscheins" würde zudem eine riesige Bürokratiewelle lostreten und eine enorme Belastung für die Kommunen darstellen, hob Bouffier hervor. "Die Kommunen wären gezwungen, eigens hierfür Personal einzustellen, ja womöglich sogar ein neues Amt zu schaffen. Das ist in Zeiten von Verwaltungsvereinfachung, mehr Effizienz und einer besseren Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung einfach nicht von dieser Welt", sagte Bouffier. Innenminister Bouffier forderte die Landestierschutz-beauftragte abschließend auf, sich konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen. "Unrealistische Forderungen helfen weder dem Tierschutz noch werden sie den berechtigen Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach Schutz und Sicherheit vor gefährlichen Hunden gerecht", sagte Bouffier. |