Pressemitteilung vom 24.07.2001

FDP-Landtagsfraktion

Hessisches Hundegesetz im Herbst erwartet:

Die FDP hält die Zugehörigkeit zu einer Rasse als alleiniges Kriterium für ungeeignet, um die Gefährlichkeit eines Hundes zu beurteilen Jörg-Uwe Hahn: "Pauschalierende Rasseverbotslisten sind abzulehnen"


Wiesbaden

Mit Blick auf die anstehende Entscheidung des VGH Kassel und dem im Herbst vorzulegenden Hessischen Hundegesetz bekräftigte der Fraktionsvorsitzende der FDP, Jörg-Uwe Hahn, dass die FDP sich mit allem Nachdruck dafür einsetzen wolle, dass die Diskussion um die sogenannten gefährlichen Hunde pragmatisch geführt werde.

"Die FDP hält wenig davon, ordentliche Hundehalterfamilien generell zu diskriminieren, nur weil sie sich den Hund einer bestimmten Rasse halten. Pauschale Rasseverbotslisten lehnen wir deshalb ab", so Hahn.

Die zurzeit gültige Hessische Hundeverordnung sei prinzipiell positiv zu bewerten, habe sie nicht nur einen Überblick über die in Hessen gehaltenen Hunde, sondern auch mit dem sogenannten Wesenstest eine
individuelle Beurteilung des jeweiligen Hundes ermöglicht.

Die bisherigen Urteile in Sachen Gefahrhundeverordnung durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteins und des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes, die ein striktes Haltungs- oder Zuchtverbot ohne Zulassung eines Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit des jeweiligen Hundes für unvereinbar mit höherrangigem Recht sahen, gibt der FDP Anlass zu erwarten, dass es im künftigen hessischen Gesetz keine pauschalierenden Rasseverbotslisten geben wird.

"Für richtig halten wir weiterhin die individuelle Prüfung für Hunde, sprich also dem Wesenstest und der Sachkundeprüfung für den Besitzer.
Ebenfalls für sinnvoll hält die FDP die Möglichkeit Besitzer, Zucht und Herkunft des jeweiligen Hundes per Chip festzustellen", so Hahn.

Mit entscheidend für die Auffassung der Liberalen seien auch die Erfahrungen, die in den jeweiligen Bundesländern mit existierenden Rasselisten gemacht worden seien. Nicht immer seien die in den
Rasselisten geführten Hunde auch die Problemhunde. Die Mehrzahl der Beissunfälle der vergangenen Jahre wurden von nicht gelisteten Hunden verursacht. Diese Statistik sei von der Arbeitsgruppe der Listen-
Hundehalter erstellt worden. Aus diesem Grund sollte auch die kontrollierte Zucht einer der wichtigsten Parameter sein. "Jedes Jahr rollen mehr als eine halbe Million Hunde aus Osteuropa über deutsche
Grenzen, die zum Teil unter erbärmlichen Bedingungen gezüchtet wurden. 
Tierschützer und Tierärzte fordern seit Jahrzehnten ein Zuchtgesetz, in dem die kontrollierte Zucht als Bedingung für die Einfuhr von Tieren in Deutschland zwingend vorgeschrieben ist. Wenn ein Tier in einem dunklen Loch ohne Kontakt zu anderen Tieren aufwächst, dann muss man sich nicht wundern, wenn es schlecht sozialisiert alles angreift, was ihm bedrohlich erscheint", so Hahn.

Die FDP setzt sich deshalb dafür ein, dass auch die anstehende Diskussion um das Hessische Hundegesetz über die sogenannten gefährlichen Hunde pragmatisch geführt werde, und dass unbescholtene
Hundebesitzer und friedliche Hunde nicht pauschal verurteilt werden.

Quelle: FDP-Hessen Homepage

 

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