Schon wieder :-((
BLANKENFELDE Polizisten erschossen aggressive Rottweiler Polizisten haben in der Nacht zum Sonnabend zwei frei laufende Rottweiler in Blankenfelde (Teltow-Fläming) erschossen. Die aggressiven Hunde waren nach Polizeiangaben auf einen 25-jährigen Mann zugelaufen. Die Beamten hatten die Rottweiler zunächst mit Steinwürfen von dem Mann abgelenkt. Als darauf die Polizisten selbst zum Angriffsziel wurden, streckten sie die Tiere mit Schüssen nieder. Als Halter der Hunde wurde eine Familie in Blankenfelde ermittelt. (dpa) ------------------- Es reicht schon wenn die Hunde auf einen zulaufen ... und wenn das nicht hilft schmeißt man ihnen noch ein paar Steine ins Kreuz - damit sie sauer werden und man sie erschiessen kann! :-(( Warum allerdings wieder 2 Hunde ohne Aufsicht da liefen ist mir auch ein Rätsel? http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/brandenburg/.html/28433.html ------------------------------------------------ Und hier steht wie es wirklich war: Ein Bericht über Polizisten, die im Lande vom kleinen Napoleon und IM Stolpe .. Narrenfreiheit haben. Springer-Presse B.Z. erste Seite vom 09.04.2001 [ www.bz-berlin.de/pdfviewer/pdfviewer.php3/bz/1_seite/1 ]
Es geschah um 0.30 Uhr
Die Täter Bronson und Alice Der Kanninchenmord von Blankenfelde und
ZWEI DUMME KAMPFHUNDE ERSCHOSSEN
DAS HABEN SIE NUN DAVON !
Nach 30 Schüssen waren diese 2
Rottweiler tot.
Blankenfelde - Showdown um 030
Uhr.
vier Polizisten feuern auf zwei
Rittweiler. Erst nach 30 Schuß [!] sind die Hunde tot - und die
Autoscheibe eines Nachbarn kaputt.
Wie seine Hunde vom Grundstück
gelangten, weiß Olaf Scheffler, 40, nicht. Jedenfalls trotten
"Alice" und " Bronson" 200 Meter weiter auf
das nicht eingezäunte Gelände von Sven Losch, 38. Dort machten
sie sie sich am Kanninchen-Stall von "Puschel" und
"Kuschel" zu schaffen.
Sven Loschke konnte sie erst
vertreiben. Aber als die Hunde wiederkamen, rief er die Polizei.
Doch inzwischen hatten die Rottweiler den Stall aufgebrochen,
die beiden "Deutschen Riesen" durch Genickbiß getötet.
Dann schreckten alle Anwohner der
Breidscheidstraße aus dem Schlaf.
"Nachdem der erste Funkwagen
eintraf, öffneten die Beamten nur das Fenster, ballerten
los", so Sven losch. Bis ihre 13-schüssigen Magazine leer
waren.
Aber die Hunde lebten noch, lagen
jaulend auf der Straße.
Eine zweite Polizei-Streife kam
zur Hilfe. Wieder Schüsse, dann waren die Tiere entlich tot.
"Es war Gefahr im
Verzug", heißt es bei der Polizei. "Die Hunde wollten
einen Mann anfallen." "Quatsch", sagt selbst der
Besitzer der gemeuchelten Kanninchen. "Man hätte die Hunde
einfach einfangen können."
Wie viele Schüsse genau fielen?
"Das sage ich ihnen nicht.
Es waren sehr viele", so ein Polizeisprecher.
Jedenfalls ging bei der Schießerei
auch die Auto-Heckscheibe von Frank Bergmann, 39, zu Bruch:
"Die spinnen doch wohl, hier so rumzuballern. Einen
Menschen hätten sie treffen können."
Hundehalter Olaf Scheffler will
Strafanzeige gegen die Beamten stellen - Vollmond hin oder her.
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Sollten Sie noch Fragen an den
Tierfreund Sven Losch [der seine Kanninchen auf uneingezäuntem
Gelände gehalten hat] haben, dann wählen Sie bitte: 03379 -
374935
Oder schreiben Sie ihm:
Sven Losch
Breidscheidstraße 2d
15827 Blankenfelde
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Vollkontaktanzug und Action 1
Mit der Verschärfung der
Hundehalterverordnung vom August 2000 reagierte die
Landesregierung auf schlimme Vorkommnisse mit so genannten
"Kampfhunden". An den grausamen Tod eines Kindes in
Hamburg im Juni diesen Jahres sei erinnert. Auch in Brandenburg
waren wiederholt Zwischenfälle mit gefährlichen Hunden zu
beklagen. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen, den Schutz
Einzelner zu verbessern (Ordnungsbehördliche Verordnung über
das Halten und Führen von Hunden vom 25. Juli 2000 (GVBl. II S.
235) oder im Internet unter http://www.brandenburg.de/land/mi/recht/_vo/hundvo.htm).
Die Bevölkerung hat ein
berechtigtes Schutzbedürfnis, insbesondere vor verbotenen und
nicht ordnungsgemäß gehaltenen sowie gefährlichen Hunden.
Staat und Verwaltung haben mit der neuen Hundehalterverordnung
verbesserte Möglichkeiten der Gefahrenvorsorge geschaffen.
Konkrete Wirkungen werden nur durch eine praxisgerechte
Umsetzung erzielt. Das erfordert eine intensive Überwachung. Über
den Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben zur Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung hinaus wirkt die Polizei in enger Zusammenarbeit
mit den originär zuständigen Ordnungsbehörden aktiv an der Überwachung
und Umsetzung der Verordnung mit. Nur so können
Fehlverhaltensweisen, die zu Gefährdungen der Allgemeinheit führen,
gerade bei uneinsichtigen Hundehaltern festgestellt und geahndet
werden. Insoweit bedeutet diese Arbeit von Polizei und
Ordnungsbehörden direkte Abwehr von Gefahren für Leib und
Leben.
Im Einsatzfall trifft die Polizei
die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zieht
unverzüglich die Ordnungsbehörde hinzu oder unterrichtet sie
so bald wie möglich. So kann dann Weiteres veranlasst werden,
zum Beispiel die Erstellung eines Negativgutachtens bei gefährlichen
Hunden oder die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Schutz der Bediensteten
Muss gegen gefährliche Hunde
eingeschritten werden, kommt auch einem wirksamen Schutz der
Bediensteten besondere Bedeutung zu. Deshalb wird auf jeder
Polizeiwache ein so genannter "Vollkontaktanzug" und
ein Distanzfanggerät zur Verfügung stehen. Wegen ihrer
speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten, auch im Umgang mit
dieser neuen Ausstattung, sollen vorrangig Diensthundführer,
besonders zu Brennpunktzeiten, gegen gefährliche Hunde zum
Einsatz kommen. Zu Brennpunktzeiten sollten sie kurzfristig den
Einsatzort erreichen können. Aufgrund ihrer besonderen
Aggressivität ist beim Einsatz gegen gefährliche Hunde größte
Vorsicht, aber auch konsequentes Handeln geboten. Dies setzt
spezielle Kenntnisse voraus. Die Präsidien sollen daher die
Bediensteten entsprechend fortbilden und Informationsmaterial zu
rechtlichen und taktischen Fragen zur Verfügung stellen.
Konzepte zur Lagebereinigung sollten berücksichtigen, dass der
Einsatz der Schusswaffe gegen gefährliche Hunde nur das letzte
Mittel sein kann.
Eigensicherung
Im Extremfall kann jedoch der
Einsatz der Schusswaffe unausweichlich sein. Dabei müssen
Besonderheiten der Munition und der Eigensicherung beachtet
werden. Die zurzeit in der Dienstwaffe verwendete Munition hat
durch ihre hohe Durchschlagkraft häufig keine sofortige
Stoppwirkung und birgt daher die Gefahr von Querschlägern. Die
Innenminister der Länder und des Bundes haben im November 1999
die Anschaffung neuer Munition beschlossen. Da diese Munition in
Brandenburg nicht vor dem Jahr 2002 zur Verfügung stehen kann,
soll für eine Übergangszeit Munition des Typs "Action
1" in jedem Funkstreifenwagen mitgeführt werden. Es
handelt sich um ein Deformationsgeschoss, das bisher nur bei den
Spezialeinheiten zugelassen ist. Bedienstete, die die Pistole P
239 benutzen (kleineres Griffstück als bei der P 228), erhalten
persönlich acht Patronen für das Reservemagazin. Diese Muniton
darf jedoch nur gegen Tiere eingesetzt werden. Ferner darf sie
nur aus einer Distanz unter fünf Metern verschossen werden, da
es bei einer Schussabgabe aus größerer Entfernung bei den
bisherigen Visiereinstellungen zu nicht mehr vertretbaren
Abweichungen zwischen Zielpunkt und Treffpunkt käme. Zu den
taktischen Einzelheiten und der Eigensicherung: Im Falle eines
beabsichtigten Schusswaffengebrauches gegen Tiere müssen
mindestens zwei Bedienstete zusammenwirken, da zu dem Einsatz
der Munition "Action 1" aus kurzer Distanz sicher
gestellt sein muss, dass gleichzeitig ein anderer Kollege, wenn
nötig, einen zielsicheren Schuss aus größerer Entfernung mit
herkömmlicher Munition abgeben kann.
Verhalten gegenüber gefährlichen
Hunden
Beim Einsatz gegen gefährliche
Hunde ist Folgendes zu beachten:
Gegen gefährliche Hunde sollten
wegen der besonderen Sachkunde möglichst Hundeführer
eingesetzt werden. Bei der Annäherung an gefährliche Hunde ist
Vorsicht geboten. Der Kollege sollte veranlassen, dass der Hund
angeleint oder weggesperrt (in der Wohnung, im PKW etc.) oder
ihm ein Maulkorb angelegt wird. Dem Hundehalter sind klare
Anweisungen zu geben. Besonders in Wohnungen und auf umzäuntem
Gelände ist mit aggressivem Verhalten von Hunden zu rechnen
(Verteidigung des Reviers). Unbeteiligte sind aufzufordern, den
Gefahrenbereich zu verlassen.
Bei Konfrontation mit einem gefährlichen
Hund
sollte Ruhe bewahrt werden, Tier
und, wenn nötig, Halter besonnen ansprechen, nicht hektisch
bewegen;
nicht dem Hund in die Augen
schauen (fördert aggressive Reaktionen);
Berührungen des Hundes und
Hundehalters möglichst unterlassen,
sich dem Tier möglichst nur von
vorn nähern;
sich in konkreten
Gefahrensituationen möglichst rückwärts und nur langsam zurückziehen,
um nicht den Hetztrieb beim Hund auszulösen. Hunde, die sich
verbissen haben, möglichst nicht anfassen, Anwendung des
Schlagstocks oder sonstiger Hilfsmittel prüfen (zum Beispiel
Pfefferspray, auch kann das Überschütten mit einem Eimer
Wasser besonders wirksam sein). Nur als letztes Mittel kommt der
Schusswaffengebrauch nach den Vorschriften des brandenburgischen
Polizeigesetzes in Betracht. Hierbei sind vor allem Gefährdungen
Unbeteiligter zu vermeiden. Ein Transport gefährlicher bzw.
verbotener Hunde in Dienst-Kfz. muss unterbleiben (Gefahr der
Beschädigung bzw. Verschmutzung des Fahrzeugs,
Ansteckungsgefahr für Diensthunde). Fachleute, zum Beispiel
Hundefänger, sind hinzuzuziehen. Ansprechpartner sind hier die
Ordnungsbehörden. Entsprechende Informationen der Ordnungsbehörden,
auch zu Unterbringungsmöglichkeiten von gefährlichen Hunden,
gibt es in den Leitstellen. Die zuständige Ordnungsbehörde ist
unverzüglich zu unterrichten.
Zu Brennpunktzeiten sind
gemeinsame Streifen von Ordnungsbehörde und Polizei, vor allem
in Gefährdungsbereichen (Fußgängerzonen, Parks etc.),
anzustreben. Es besteht WE-Meldepflicht.
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