Schon wieder :-((

BLANKENFELDE

Polizisten erschossen aggressive Rottweiler

Polizisten haben in der Nacht zum Sonnabend zwei frei laufende Rottweiler in Blankenfelde (Teltow-Fläming) erschossen.

Die aggressiven Hunde waren nach Polizeiangaben auf einen 25-jährigen Mann zugelaufen. Die Beamten hatten die Rottweiler zunächst mit Steinwürfen von dem Mann abgelenkt. 

Als darauf die Polizisten selbst zum Angriffsziel wurden, streckten sie die Tiere mit Schüssen nieder. Als Halter der Hunde wurde eine Familie in Blankenfelde ermittelt. (dpa)

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Es reicht schon wenn die Hunde auf einen zulaufen ... und wenn das nicht hilft schmeißt man ihnen noch ein paar Steine ins Kreuz - damit sie sauer werden und man sie erschiessen kann! :-((

Warum allerdings wieder 2 Hunde ohne Aufsicht da liefen ist mir auch ein Rätsel?

http://www.berlinonline.de/aktuelles/berliner_zeitung/brandenburg/.html/28433.html

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Und hier steht wie es wirklich war:

Ein Bericht über Polizisten, die im Lande vom kleinen Napoleon und IM Stolpe .. Narrenfreiheit haben.

Springer-Presse B.Z. erste Seite vom 09.04.2001

[ www.bz-berlin.de/pdfviewer/pdfviewer.php3/bz/1_seite/1 ]

 

Es geschah um 0.30 Uhr                                                                                                  

 Die Täter Bronson und Alice

Der Kanninchenmord von Blankenfelde                                                                                  und 

 

ZWEI DUMME KAMPFHUNDE ERSCHOSSEN DAS HABEN SIE NUN DAVON !
 
Nach 30 Schüssen waren diese 2 Rottweiler tot.
Blankenfelde - Showdown um 030 Uhr.
vier Polizisten feuern auf zwei Rittweiler. Erst nach 30 Schuß [!] sind die Hunde tot - und die Autoscheibe eines Nachbarn kaputt.
Wie seine Hunde vom Grundstück gelangten, weiß Olaf Scheffler, 40, nicht. Jedenfalls trotten "Alice" und " Bronson" 200 Meter weiter auf das nicht eingezäunte Gelände von Sven Losch, 38. Dort machten sie sie sich am Kanninchen-Stall von "Puschel" und "Kuschel" zu schaffen.
Sven Loschke konnte sie erst vertreiben. Aber als die Hunde wiederkamen, rief er die Polizei. Doch inzwischen hatten die Rottweiler den Stall aufgebrochen, die beiden "Deutschen Riesen" durch Genickbiß getötet.
Dann schreckten alle Anwohner der Breidscheidstraße aus dem Schlaf.
"Nachdem der erste Funkwagen eintraf, öffneten die Beamten nur das Fenster, ballerten los", so Sven losch. Bis ihre 13-schüssigen Magazine leer waren.
Aber die Hunde lebten noch, lagen jaulend auf der Straße.
Eine zweite Polizei-Streife kam zur Hilfe. Wieder Schüsse, dann waren die Tiere entlich tot.
"Es war Gefahr im Verzug", heißt es bei der Polizei. "Die Hunde wollten einen Mann anfallen." "Quatsch", sagt selbst der Besitzer der gemeuchelten Kanninchen. "Man hätte die Hunde einfach einfangen können."
Wie viele Schüsse genau fielen?
"Das sage ich ihnen nicht. Es waren sehr viele", so ein Polizeisprecher.
Jedenfalls ging bei der Schießerei auch die Auto-Heckscheibe von Frank Bergmann, 39, zu Bruch: "Die spinnen doch wohl, hier so rumzuballern. Einen Menschen hätten sie treffen können."
Hundehalter Olaf Scheffler will Strafanzeige gegen die Beamten stellen - Vollmond hin oder her.
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Sollten Sie noch Fragen an den Tierfreund Sven Losch [der seine Kanninchen auf uneingezäuntem Gelände gehalten hat] haben, dann wählen Sie bitte: 03379 - 374935
Oder schreiben Sie ihm:
Sven Losch
Breidscheidstraße 2d
15827 Blankenfelde
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Vollkontaktanzug und Action 1
Mit der Verschärfung der Hundehalterverordnung vom August 2000 reagierte die Landesregierung auf schlimme Vorkommnisse mit so genannten "Kampfhunden". An den grausamen Tod eines Kindes in Hamburg im Juni diesen Jahres sei erinnert. Auch in Brandenburg waren wiederholt Zwischenfälle mit gefährlichen Hunden zu beklagen. Die Verordnung schafft die Voraussetzungen, den Schutz Einzelner zu verbessern (Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 25. Juli 2000 (GVBl. II S. 235) oder im Internet unter http://www.brandenburg.de/land/mi/recht/_vo/hundvo.htm).
Die Bevölkerung hat ein berechtigtes Schutzbedürfnis, insbesondere vor verbotenen und nicht ordnungsgemäß gehaltenen sowie gefährlichen Hunden. Staat und Verwaltung haben mit der neuen Hundehalterverordnung verbesserte Möglichkeiten der Gefahrenvorsorge geschaffen. Konkrete Wirkungen werden nur durch eine praxisgerechte Umsetzung erzielt. Das erfordert eine intensive Überwachung. Über den Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung hinaus wirkt die Polizei in enger Zusammenarbeit mit den originär zuständigen Ordnungsbehörden aktiv an der Überwachung und Umsetzung der Verordnung mit. Nur so können Fehlverhaltensweisen, die zu Gefährdungen der Allgemeinheit führen, gerade bei uneinsichtigen Hundehaltern festgestellt und geahndet werden. Insoweit bedeutet diese Arbeit von Polizei und Ordnungsbehörden direkte Abwehr von Gefahren für Leib und Leben.
Im Einsatzfall trifft die Polizei die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zieht unverzüglich die Ordnungsbehörde hinzu oder unterrichtet sie so bald wie möglich. So kann dann Weiteres veranlasst werden, zum Beispiel die Erstellung eines Negativgutachtens bei gefährlichen Hunden oder die Vorlage eines Führungszeugnisses.
 
Schutz der Bediensteten
Muss gegen gefährliche Hunde eingeschritten werden, kommt auch einem wirksamen Schutz der Bediensteten besondere Bedeutung zu. Deshalb wird auf jeder Polizeiwache ein so genannter "Vollkontaktanzug" und ein Distanzfanggerät zur Verfügung stehen. Wegen ihrer speziellen Kenntnisse und Fertigkeiten, auch im Umgang mit dieser neuen Ausstattung, sollen vorrangig Diensthundführer, besonders zu Brennpunktzeiten, gegen gefährliche Hunde zum Einsatz kommen. Zu Brennpunktzeiten sollten sie kurzfristig den Einsatzort erreichen können. Aufgrund ihrer besonderen Aggressivität ist beim Einsatz gegen gefährliche Hunde größte Vorsicht, aber auch konsequentes Handeln geboten. Dies setzt spezielle Kenntnisse voraus. Die Präsidien sollen daher die Bediensteten entsprechend fortbilden und Informationsmaterial zu rechtlichen und taktischen Fragen zur Verfügung stellen. Konzepte zur Lagebereinigung sollten berücksichtigen, dass der Einsatz der Schusswaffe gegen gefährliche Hunde nur das letzte Mittel sein kann.
 
Eigensicherung
Im Extremfall kann jedoch der Einsatz der Schusswaffe unausweichlich sein. Dabei müssen Besonderheiten der Munition und der Eigensicherung beachtet werden. Die zurzeit in der Dienstwaffe verwendete Munition hat durch ihre hohe Durchschlagkraft häufig keine sofortige Stoppwirkung und birgt daher die Gefahr von Querschlägern. Die Innenminister der Länder und des Bundes haben im November 1999 die Anschaffung neuer Munition beschlossen. Da diese Munition in Brandenburg nicht vor dem Jahr 2002 zur Verfügung stehen kann, soll für eine Übergangszeit Munition des Typs "Action 1" in jedem Funkstreifenwagen mitgeführt werden. Es handelt sich um ein Deformationsgeschoss, das bisher nur bei den Spezialeinheiten zugelassen ist. Bedienstete, die die Pistole P 239 benutzen (kleineres Griffstück als bei der P 228), erhalten persönlich acht Patronen für das Reservemagazin. Diese Muniton darf jedoch nur gegen Tiere eingesetzt werden. Ferner darf sie nur aus einer Distanz unter fünf Metern verschossen werden, da es bei einer Schussabgabe aus größerer Entfernung bei den bisherigen Visiereinstellungen zu nicht mehr vertretbaren Abweichungen zwischen Zielpunkt und Treffpunkt käme. Zu den taktischen Einzelheiten und der Eigensicherung: Im Falle eines beabsichtigten Schusswaffengebrauches gegen Tiere müssen mindestens zwei Bedienstete zusammenwirken, da zu dem Einsatz der Munition "Action 1" aus kurzer Distanz sicher gestellt sein muss, dass gleichzeitig ein anderer Kollege, wenn nötig, einen zielsicheren Schuss aus größerer Entfernung mit herkömmlicher Munition abgeben kann.
 
Verhalten gegenüber gefährlichen Hunden
Beim Einsatz gegen gefährliche Hunde ist Folgendes zu beachten:
Gegen gefährliche Hunde sollten wegen der besonderen Sachkunde möglichst Hundeführer eingesetzt werden. Bei der Annäherung an gefährliche Hunde ist Vorsicht geboten. Der Kollege sollte veranlassen, dass der Hund angeleint oder weggesperrt (in der Wohnung, im PKW etc.) oder ihm ein Maulkorb angelegt wird. Dem Hundehalter sind klare Anweisungen zu geben. Besonders in Wohnungen und auf umzäuntem Gelände ist mit aggressivem Verhalten von Hunden zu rechnen (Verteidigung des Reviers). Unbeteiligte sind aufzufordern, den Gefahrenbereich zu verlassen.
Bei Konfrontation mit einem gefährlichen Hund
sollte Ruhe bewahrt werden, Tier und, wenn nötig, Halter besonnen ansprechen, nicht hektisch bewegen;
nicht dem Hund in die Augen schauen (fördert aggressive Reaktionen);
Berührungen des Hundes und Hundehalters möglichst unterlassen,
sich dem Tier möglichst nur von vorn nähern;
sich in konkreten Gefahrensituationen möglichst rückwärts und nur langsam zurückziehen, um nicht den Hetztrieb beim Hund auszulösen. Hunde, die sich verbissen haben, möglichst nicht anfassen, Anwendung des Schlagstocks oder sonstiger Hilfsmittel prüfen (zum Beispiel Pfefferspray, auch kann das Überschütten mit einem Eimer Wasser besonders wirksam sein). Nur als letztes Mittel kommt der Schusswaffengebrauch nach den Vorschriften des brandenburgischen Polizeigesetzes in Betracht. Hierbei sind vor allem Gefährdungen Unbeteiligter zu vermeiden. Ein Transport gefährlicher bzw. verbotener Hunde in Dienst-Kfz. muss unterbleiben (Gefahr der Beschädigung bzw. Verschmutzung des Fahrzeugs, Ansteckungsgefahr für Diensthunde). Fachleute, zum Beispiel Hundefänger, sind hinzuzuziehen. Ansprechpartner sind hier die Ordnungsbehörden. Entsprechende Informationen der Ordnungsbehörden, auch zu Unterbringungsmöglichkeiten von gefährlichen Hunden, gibt es in den Leitstellen. Die zuständige Ordnungsbehörde ist unverzüglich zu unterrichten.
Zu Brennpunktzeiten sind gemeinsame Streifen von Ordnungsbehörde und Polizei, vor allem in Gefährdungsbereichen (Fußgängerzonen, Parks etc.), anzustreben. Es besteht WE-Meldepflicht.
 

 

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nd gemeinsame Streifen von Ordnungsbehörde und Polizei, vor allem in Gefährdungsbereichen (Fußgängerzonen, Parks etc.), anzustreben. Es besteht WE-Meldepflicht.
 

 

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