Hamburger Rechtsanwalt sorgt für neue Brisanz:
"Verstoß gegen das Grundrecht auf Eigentum" Hundeverordung ist verfassungswidrig! Die neue Hamburger Kampfhundeverordnung ist nach Einschätzung eines Rechtsgutachtens in weiten Teilen verfassungswidrig. Das erklärte Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit gestern. Pitbulls, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier werden in der Verordnung stets als gefährlich eingestuft. Das verstößt laut Gutachten seines Rechtsanwaltbüros gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Grundrecht auf Eigentum. Der lebenslange Leinen- und Maulkorbzwang für diese Rassen verstoße zudem gegen geltendes Tierschutzrecht und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. "Es ist nicht einzusehen, dass auf Grund der Versäumnisse von Politik und Verwaltung einzelne Rassen ausgerottet werden sollen und unbescholtene Bürger über Nacht kriminalisiert werden - ohne jede Möglichkeit des Nachweises der Ungefährlichkeit ihrer Hunde einbringen zu dürfen", kritisierte Wollenteit. Das Rechtsgutachten wurde im Auftrag einer "Interessengemeinschaft verantwortungsbewusster Hundehalter" erstellt, die eine Überarbeitung der Hundeverordnung fordert. Der tödliche Kampfhundeangriff auf den sechsjährigen Volkan in Wilhelmsburg hatte im Juli bundesweit zu Verboten, Auflagen und verschärften Kontrollen für Kampfhunde und andere, als gefährlich eingestufte Hunderassen geführt. Das Kind war auf einem Schulgelände von zwei Kampfhunden zerfleischt worden (MOPO berichtete). In der verschärften Hamburger Hundeverordnung gelten Hunde von drei Rassen nun stets als gefährlich. Für sie gilt ein Leinen- und Maulkorbzwang, ihre Halter müssen ihre Zuverlässigkeit und ein "berechtigtes Interesse" für die Haltung belegen. Bei weiteren elf Rassen müssen die Tiere in einem so genannten Wesenstest ihre Ungefährlichkeit beweisen. Erst Ende vergangenen Monats hatte das Verwaltungsgericht in zwei Eilverfahren entschieden, dass die Polizei Kampfhunde einziehen darf. Den Besitzern darf die Hundehaltung untersagt werden, wenn diese ihre Vierbeiner ohne Maulkorb und Leine (vorgeschrieben) ausführen. Die Richter hatten auch abzuwägen, ob man nach der neuen Verordnung von der Gefährlichkeit aller Hunde von drei Rassen ausgehen dürfe oder ob die unterschiedliche Behandlung einzelner Rassen gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Nach Auffassung des Gerichts reichten die aufgeworfenen Zweifel nicht aus, um die neue Verordnung in einem Eilverfahren außer Kraft zu setzen, hieß es zur Begründung. Mysteriöser Zwischenfall am Großmoordamm (Harburg) in einem der neuen Tierheime für gefährliche Hunde: Dort raste in der Nacht zum Donnerstag ein Autofahrer in einen Wach-Container. Der Unbekannte flüchtete. |