Vom Wedeln und Bellen
Von Sonja Schröder
Ennepe-Ruhr-Kreis.Hundebesitzer bekommen bald
Post. Sie werden aufgefordert, bei einer Prüfung ihre Sachkunde
rund um den Hund nachzuweisen.
Etwa 500 Hundebesitzer im Ennepe-Ruhr-Kreis werden in den nächsten
Wochen Post bekommen. Sie erhalten die Einladung, einen so
genannten Sachkundenachweis abzulegen. Bei dieser Prüfung müssen
sie beweisen, dass sie qualifiziert sind, ihren Hund zu halten.
Diesen Sachkundenachweis müssen
Halter erbringen, die American Staffordshire Terrier, Bullterrier,
Dobermänner oder andere Rassen haben. Diese Rassen sind in der
Landeshundeverordnung, die seit einigen Wochen gilt, in der Anlage
1 und 2 aufgeführt. Außerdem müssen Halter den Test machen,
deren Tiere sich in der Vergangenheit als gefährlich erwiesen
haben.
Das Veterinäramt des Kreises hat
jetzt in Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Bochum, Dortmund
und Hagen eine Prüfung entwickelt, die aus einem theoretischen
und einem praktischen Teil besteht. In der Theorie müssen die
Hundebesitzer einen Fragebogen ausfüllen, bei dem sie aus
verschiedenen Antwortmöglichkeiten die richtigen auswählen und
ankreuzen. Die Fragen befassen sich mit sechs Sachgebieten:
rechtliche Grundlagen der Hundehaltung, Körpersprache des Hundes,
Biologie des Hundes, medizinische Aspekte, Sozialverhalten des
Hundes sowie der Hund im Alltagsleben.
Im praktischen Teil muss der
Hundehalter zeigen, dass er sein Tier unter Kontrolle hat. So muss
der Vierbeiner zum Beispiel Kommandos wie Sitz oder Platz befolgen
oder ohne Ziehen und Zerren an der Leine gehen. Mit diesem
Sachkundenachweis dürfen die Menschen ihre Tiere zwar halten,
nicht aber ohne Maulkorb oder Leine laufen lassen. Hierfür ist
ein zusätzlicher Verhaltenstest notwendig, der zurzeit noch
abgestimmt wird. Die Prüfungen sollen ab Mitte des Monats wöchentlich
mit zehn Teilnehmern bei der Kreisfeuerwehr in Gevelsberg,
Silscheider Straße 294, abgehalten werden. Im ganzen Kreis werden
etwa 500 Hundehalter betroffen sein. Allerdings müssen die Tiere
bereits den Chip tragen, der eine zuverlässige Identifizierung möglich
macht. Für die Gruppenprüfung muss der Teilnehmer 50, für die
Einzelprüfung 100 Mark zahlen.
Nicht betroffen sind Besitzer,
deren Hunde größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo
und nicht in der Verordnung aufgeführt sind. Sie müssen ihre
Sachkunde erst zum 1. Januar 2002 nachweisen oder gar nicht, wenn
sie schon länger als drei Jahre einen Hund haben.
Bild:
Berner Sennenhündin Jule kann sich freuen: Ihr Herrchen muss
keinen Sachkundenachweis ablegen
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