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Quelle WAZ
Vom Wedeln und Bellen

Von Sonja Schröder

Ennepe-Ruhr-Kreis.Hundebesitzer bekommen bald Post. Sie werden aufgefordert, bei einer Prüfung ihre Sachkunde rund um den Hund nachzuweisen.

['''wzo; 7683256.jpg''' '''(c) Westdeutsche Zeitung'''] Etwa 500 Hundebesitzer im Ennepe-Ruhr-Kreis werden in den nächsten Wochen Post bekommen. Sie erhalten die Einladung, einen so genannten Sachkundenachweis abzulegen. Bei dieser Prüfung müssen sie beweisen, dass sie qualifiziert sind, ihren Hund zu halten.

 

 

Diesen Sachkundenachweis müssen Halter erbringen, die American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Dobermänner oder andere Rassen haben. Diese Rassen sind in der Landeshundeverordnung, die seit einigen Wochen gilt, in der Anlage 1 und 2 aufgeführt. Außerdem müssen Halter den Test machen, deren Tiere sich in der Vergangenheit als gefährlich erwiesen haben.

Das Veterinäramt des Kreises hat jetzt in Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten Bochum, Dortmund und Hagen eine Prüfung entwickelt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. In der Theorie müssen die Hundebesitzer einen Fragebogen ausfüllen, bei dem sie aus verschiedenen Antwortmöglichkeiten die richtigen auswählen und ankreuzen. Die Fragen befassen sich mit sechs Sachgebieten: rechtliche Grundlagen der Hundehaltung, Körpersprache des Hundes, Biologie des Hundes, medizinische Aspekte, Sozialverhalten des Hundes sowie der Hund im Alltagsleben.

Im praktischen Teil muss der Hundehalter zeigen, dass er sein Tier unter Kontrolle hat. So muss der Vierbeiner zum Beispiel Kommandos wie Sitz oder Platz befolgen oder ohne Ziehen und Zerren an der Leine gehen. Mit diesem Sachkundenachweis dürfen die Menschen ihre Tiere zwar halten, nicht aber ohne Maulkorb oder Leine laufen lassen. Hierfür ist ein zusätzlicher Verhaltenstest notwendig, der zurzeit noch abgestimmt wird. Die Prüfungen sollen ab Mitte des Monats wöchentlich mit zehn Teilnehmern bei der Kreisfeuerwehr in Gevelsberg, Silscheider Straße 294, abgehalten werden. Im ganzen Kreis werden etwa 500 Hundehalter betroffen sein. Allerdings müssen die Tiere bereits den Chip tragen, der eine zuverlässige Identifizierung möglich macht. Für die Gruppenprüfung muss der Teilnehmer 50, für die Einzelprüfung 100 Mark zahlen.

Nicht betroffen sind Besitzer, deren Hunde größer als 40 Zentimeter oder schwerer als 20 Kilo und nicht in der Verordnung aufgeführt sind. Sie müssen ihre Sachkunde erst zum 1. Januar 2002 nachweisen oder gar nicht, wenn sie schon länger als drei Jahre einen Hund haben.

Bild: Berner Sennenhündin Jule kann sich freuen: Ihr Herrchen muss keinen Sachkundenachweis ablegen

 

 



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