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21.03.2001    
Hundeattacke vor Gericht beendet Auch Opfer auf Seite des Beschuldigten


Kirchhundem. (WP) Wegen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung hatte die Staatsanwaltschaft gegen einen 72-jährigen ehemaligen Unternehmer ermittelt, weil dessen Dobermann am 24. November 2000 eine 68-jährige Spaziergängerin gebissen hatte.

Gegen einen Strafbefehl über 12 000 Mark hatte der Hundehalter Widerspruch eingelegt. So kam es gestern zur Verhandlung vor dem Amtsgericht, bei der der Angeklagte von seinem Verteidiger Peter Brüggemann vertreten wurde.

Staatsanwalt Meyer rechtfertigte die Ermittlungen in dem Fall mit einer bundesweiten Pressekampagne, die durch "nicht sehr seriöse Veröffentlichungen" einer örtlichen Tageszeitung ausgelöst worden sei. Auch das Opfer, das den Behörden ausdrücklich mitgeteilt hatte, dass sie keine Strafverfolgung wünsche, konnte über die damaligen Artikel nur den Kopf schütteln. Darin war die Rede davon, dass der Hundehalter sich nicht um die verletzte Frau gekümmert habe. In weiteren Artikeln war der ausgebüxte Vierbeiner gar zum "Kampfhund" befördert worden, der schon früher Kinder und Hühner angefallen habe.

"Alles Quatsch", so das Opfer gestern im Zeugenstand, die ganze - wohl auf Diffamierung angelegte - Presse-Kampagne tue ihr sehr leid und sei garantiert nicht von ihr ausgelöst worden. Der ausgebüxte Hund habe sich damals mit ihrem Deutschen Drahthaar gebissen, sie habe die Hunde trennen wollen und sei dabei von dem Dobermann gebissen worden. Dessen Besitzer sei unmittelbar danach aufgetaucht, habe seinen Hund in den Wagen gesperrt und sie gefragt, ob er etwas für sie tun könne. "Nein, das brauchen Sie nicht", habe sie geantwortet und sich auf den Heimweg gemacht. Erst beim Händewaschen habe sich die Wunde tiefer herausgestellt als zunächst vermutet. Deshalb fuhr sie zum Nähen ins Krankenhaus, wo auch die angerissene Strecksehne des Mittelfingers wieder zusammengeflickt wurde. Der Schaden sei inzwischen sehr großzügig reguliert worden.

Wie auch bei einem 12-jährigen türkischen Mädchen, das bereits 1997 von dem herumlaufenden Dobermann gekniffen und umgestoßen wurde. Beim Sturz war eine frische Operationswunde am Knie wieder aufgeplatzt. Die Versicherung zahlte 1200 Mark Schmerzensgeld und 300 Mark Ersatz für die Kleidung, der Vater zeigte sich zufrieden.

Der Angeklagte ließ mitteilen, dass er sich seiner Nachlässigkeit bei der Beaufsichtigung seines Hundes, der in der Lage sei, selbst Türen zu öffnen, durchaus bewusst sei. Er hätte Verständnis dafür, wenn ihn die Opfer angezeigt hätten. Das Tier sei inzwischen draußen nur noch angeleint und mit Maulkorb anzutreffen. Staatsanwalt Meyer: "Wir haben uns erst nach der falschen Darstellung in der Zeitung und dem anschließenden Presserummel auf den Fall gestürzt, der eine Eigendynamik entwickelte. Dadurch ist ein Bild entstanden, das mit dem eigentlichen Vorfall nichts zu tun hatte." Und auch Richter Poetsch relativierte: "Hier wurde jemand abgestempelt, der das so nicht verdient hatte. Eine fahrlässige Körperverletzung liegt allerdings vor." Gegen Zahlung einer Geldbuße von 5000 Mark an den Weißen Ring wurde das Verfahren gegen den 72-Jährigen eingestellt.



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