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Koelner Stadtanzeiger v. 13.09.00

Verordnung vorgelegt
Ausnahmen fuer Hundehalter
Entwurf geht jetzt an Kommunen
Von Heinz Tutt
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Duesseldorf - Nach der heftigen Diskussion ueber die
nordrhein-westfaelische Hundeverordnung soll es jetzt Ausnahmeregelungen fuer die Anlein- und Maulkorbpflicht fuer als gefaehrlich eingestufte Hunde geben. Dies
kuendigte NRW-Umweltministerin Baerbel Hoehn (Gruene) am Dienstag an. Hunde, die bei einem Verhaltenstest zeigen, dass sie keine Gefahr fuer Menschen sind,
muessen keinen Maulkorb tragen. Hoehn legte einen entsprechenden Entwurf
der Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung vor, der in den
kommenden drei Wochen von den kommunalen Spitzenverbaenden beraten wird und
anschliessend in Kraft treten soll.

Hunde, fuer die kuenftig eine Ausnahmeregelung gilt, sollen an einer
gruenen Plakette am Halsband erkennbar sein. Auch ohne geltende
Verwaltungsvorschrift seien die Kommunen bereits derzeit berechtigt,
Ausnahmegenehmigungen in Abstimmung mit dem Ministerium zu erteilen. Als Beispiel nannte Hoehn die Stadt Mettmann, die dies schon praktiziere.
Auf Kritik bei oeffentlichen Expertenanhoerungen waren unter anderem die
Hunderasse-Listen gestossen, die als wenig praktikabel bezeichnet wurden.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Edgar Moron, erklaerte gestern, die
Listen muessten ueberarbeitet und "eingedampft werden". Die Korrekturen
sollen eine abgestimmte Regelung mit anderen Bundeslaendern erleichtern.
 
"Zumindest muss mit moeglichst vielen Laendern eine kurzfristige Abstimmung
erreicht werden", forderte Moron. Ein bundesweiter Flickenteppich
unterschiedlichster Regelungen werde von den Menschen nicht akzeptiert. Um
zu laenderuebergreifenden Regelungen zu kommen, ist auch Hoehn ist zu Aenderungen bereit.

Nach Ansicht des Fraktionsvize der Gruenen, Reiner Priggen, werde sich
fuer die meisten Hundehalter nach der neuen Verordnung in der Praxis kaum
etwas aendern. Er begruesste, dass zahlreiche Anregungen einer oeffentlichen
Anhoerung in der vergangenen Woche in die Ausfuehrungsbestimmungen
aufgenommen worden seien, wie beispielsweise die Ausnahme vom Maulkorbzwang
fuer Welpen oder die Nutzung von Moeglichkeiten, Kampfhunde aus Tierheimen
an zuverlaessige Halter abgeben zu koennen. Priggen unterstuetzt die
Forderung nach haerten Strafen bei Verstoessen gegen die Verordnung.
Umweltministerin Hoehn will im Kabinett hierfuer die notwendigen rechtlichen
Voraussetzungen schaffen. Die CDU-Opposition wertete die Eckpunkte lediglich als
"unzureichender Reparaturversuch" und fordert weiterhin, die
Hundeverordnung wieder rueckgaengig zu machen.

 

Aachener Zeitung v. 12.09.00

Neue Ausnahmen bei die Maulkorbpflicht fuer Hunde
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Duesseldorf. Bei der Maulkorbpflicht fuer grosse und gefaehrliche Hunde
soll es in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen geben. Hunde, die bei einem
Verhaltentest zeigen, dass sie keine Gefahr fuer Menschen sind, muessen keinen
Maulkorb tragen.
Dies sieht der am Dienstag von Umweltministerin Baerbel Hoehn (Gruene)
vorgestellte Entwurf der Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung
vor. Die Verhaltenspruefung soll vom beamteten Tierarzt abgenommen
werden. Fuer Hunde der Liste 2 koenne auch eine Verhaltenspruefung durch
einen anerkannten privaten Zuchtverein als Nachweis der Ungefaehrlichkeit gelten,
sagte Hoehn. Dabei strebe das Ministerium die Zusammenarbeit mit dem
Verband fuer das Deutsche Hundewesen (VDH) an.

Grundsaetzlich duerfen in NRW mehr als 40 Hunderassen nur mit
behoerdlicher Genehmigung gehalten werden. Fuer diese Tiere muss eine
Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und sie muessen mit einem Mikrochip
gekennzeichnet sein. Uebergangsvorschriften gelten fuer alle anderen mehr
als 20 Kilo schweren oder ueber 40 Zentimeter grossen Hunde. Fuer sie tritt die
Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht 2002 in Kraft.
Hundeverordnung in Stichworten
Begleithundeausbildung: Will ein Besitzer seinen Hund von der Maulkorb-
und Anleinpflicht befreien, muss er eine Begleithundeausbildung fuer
sein Tier nachweisen. Blindenhunde: Blindenhunde duerfen ohne Leine laufen,
auch wenn sie zu den als gefaehrlich eingestuften Rassen gehoeren.
Rasselisten: In der Rasseliste eins werden 13 Kampfhunderassen
aufgefuehrt, darunter Bullterrier, Pitbull Terrier und Bordeaux-Dogge. Die 29
Rassen der Liste zwei gelten als moegliche Nachfolgehunde der Kampfhunde.
Unter ihnen: Dobermann, Rottweiler und Briard. Der Schaeferhund ist in
keiner der beiden Listen aufgefuehrt. Fuer Hunde beider Listen gelten Anlein-
und Maulkorbzwang. Zudem muessen die Halter einen Sachkunde- und einen
Zuverlaessigkeitsnachweis erbringen.
Sachkundenachweis: Einen Sachkunde- und Zuverlaessigkeitsnachweis erhaelt
der Halter, wenn er Kenntnisse ueber die Rasse vorweisen kann und
persoenlich als zuverlaessig gilt. Dazu muss ein polizeiliches Fuehrungszeugnis
vorgelegt werden. Die Nachweise fuer das Halten von Kampfhunden pruefen
Experten-Gremien, fuer deren Arbeit zurzeit Regelungen erarbeitet werden.
Bei grossen Hunden (20 Kilogramm schwer, 40 Zentimeter gross) gilt der
Nachweis als erbracht, wenn die Tiere drei Jahre lang nicht aggressiv
aufgefallen sind.
WAZ v. 12.09.

Gruene Plakette fuer harmlose Hunde
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Duesseldorf. Kampfhunde und andere grosse Hunde muessen in NRW keinen  Maulkorb tragen, wenn sie bei einer Verhaltenspruefung als ungefaehrlich eingestuft werden.

Eine kleine gruene Plakette am Halsband soll das kenntlich machen. Der Leinenzwang fuer diese Tiere bleibt jedoch bestehen. Ein beamteter Tierarzt oder ein anerkannter Hundezuchtverein soll diese Verhaltenspruefung kuenftig vornehmen.
Aus dem Entwurf fuer einen Durchfuehrungserlass zur Landeshundeverordnung geht hervor, dass fuer das Halten von 42 grossen oder Kampfhunderassen eine Haftpflichtversicherung zwingend wird. Ab 2002 muessen auch mehr als 20 Kilo schwere oder ueber 40 Zentimeter Widerristhoehe grosse Hunde haftpflichtversichert sein.

 

Offenbach Post v. 12.09.

Stadt - Offenbach
Fuer Antraege 250 Mark
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Offenbach (klawe) Eigentuemer so genannter gefaehrlicher Hunde sollen hessenweit 250 Mark fuer den Genehmigungs-Antrag zahlen. Dies teilte der zustaendige Abteilungsleiter beim Ordnungsamt, Norbert Euler, mit. 

 Er erlaeuerte, dass nach der VGH-Eilentscheidung Hunde der Kategorie 1 (Kampfhunde) keinen Maulkorb mehr tragen muessen, wenn sie beim Wesenstest als gutartig beurteilt wurden. Auch gelte die bisherige Regelung hinsichtlich des "berechtigten Interesses" und der damit verbundenen Fristsetzung nicht mehr. Jeder koenne jetzt auch kuenftig einen solchen Hund anmelden. 

Die Behoerde verlange indes nach wie vor ein Fuehrungszeugnis und mache eine
Abfrage im Polizeicomputer.

 

Westfaelische Rundschau v. 12.09.

"Kampfhunde-Halter wie Waffen-Besitzer behandeln"
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Etzbach. (ole) Die Erhebung einer erhoehten Steuer fuer sogenannte
Kampfhunde war ein Schwerpunktthema bei der Informationsveranstaltung des
Gemeinde- und Staedtebundes im Etzbacher Buergerhaus. (Die WR berichtete).

Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hatte Anfang des Jahres die
Entscheidung getroffen, dass die Erhebung einer Kampfhundesteuer moeglich ist.
Fuer die Gemeinden und damit auch die Gemeinde- und Staedtebuende in den
Laendern stellte sich in Anbetracht der BVG-Entscheidung die Frage, wie diese
in die Praxis umzusetzen, in Satzungen zu verankern und die dem Urteil
zugrunde liegende Auflistung der sogenannten Kampfhunde um bestimmte
Hunderassen bzw. Kreuzungen zu erweitern oder zu reduzieren ist.

Da sich die in den bisher erlassenen Steuersatzungen verankerten
Kataloge und auch die diesbezueglichen Regelungen in den
Gefahrenabwehrverordnungen der einzelnen Bundeslaender -sowohl hinsichtlich der Anzahl der sogenannten Kampfhunde als auch der Rassen - zum Teil erheblich
unterscheiden, habe sich der rheinland-pfaelzische Gemeinde- und Staedtebund an das Innenministerium in Mainz und den Deutschen Staedte- und Gemeindebund
gewandt, so die GStB-Fachreferentin Gabriele Flach. Stellungnahmen staenden
noch aus.

Bei der Artikulierung der Sachverhalte in Steuer-Satzungen seien
rechtliche und organisatorische Probleme aufgetreten: Von der Vorlage von
Nachweisen - z. B. Gutachten nur von Tieraerzten - Ausnahmen von einer
hoeheren Besteuerung wie bei einer Verwendung als Wachund -, Verpflichtung des
Hundehalters, die Rasse des Hundes mitzuteilen, bis hin zur Auslegung der abstrakten Definition des Kampfhundes.

Das sind Hunde, die nicht im Katalog aufgefuehrt sind, bei denen aber
nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder
Charaktergemeinschaft im Einzelfall die erhoehte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr fuer die oeffentliche Sicherheit ausgehen kann.

"Zu diesen Problembereichen liegen kontroverse Rechtsauffassungen vor",
so Gabriele Flach. "Ein einheitliches Meinungsbild konnte bisher noch
nicht abgeschlossen werden." In die zum 1. Juli in Kraft getretene
rheinland-pfaelzische Gefahrenabwehrverordnung "Gefaehrliche Hunde" wurde
bekanntlich das Zucht-, Handels- und Fortpflanzungsverbot fuer gefaehrliche
Hunde, zu denen nun in jedem Fall der Pitbull Terrier, der American
Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bullterrier gehoeren, neu
aufgenommen.

Darueber hinaus sind diese Tiere alle melde- und kennzeichnungspflichtig. Charakterlich ungeeignete Personen ist es ohne Ausnahme unter-sagt,
gefaehrliche Hunde zu halten oder zu fuehren. Wer gegen die Verordnung
verstoesst, muss mit einer Geldbusse bis zu 10 000 Mark rechnen. Die Versammlung
war sich einig, dass die Wurzel des Problems "Kampfhunde" bei den
Menschen liegt, die solche Tiere zuechten, abrichten oder halten.

Troestet das jedoch einen Betroffenen, der von einem Kampfhund
angefallen und verletzt wurde? Sicherlich nicht. Es erhoehe vielmehr die
Frustration darueber, dass es der Gesellschaft nicht gelingt, bestimmte
Spielregeln des Zusammenlebens nicht nur zu formulieren, sondern auch
durchzusetzen. Das Halten von Kampfhunden sei vergleichbar mit dem Besitzen
und Fuehren einer Waffe, nur das diese lebt. Demzufolge muesse der Halter eines
Kampfhundes wie der Halter einer Waffe behandelt werden.

 

 

 

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er eines
Kampfhundes wie der Halter einer Waffe behandelt werden.

 

 

 

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