OTS-Pressemitteilung, 6.Mai 2001
Tierschutz/Hunde Internationaler Gerichtshof für Tierrechte in Genf, Montag, 7.Mai:PROZESS GEGEN HUNDEDISKRIMINIERUNG Etwa 15 deutsche Tierschutzvereinigungen werden am 7.Mai 2001 in Genf vor Ort vertreten sein, um gegen die hundefeindliche Politik in der Bundesrepublik summarisch eine Klage einzubringen. Angeklagt sind unter anderem Kanzler Schröder oder Bundesinnenminister Schily. Drei österreichische Organisationen schlossen sich dem Klageantrag an: Ø Tierschutzverein CANIS Ø Verein gegen Tierfabriken (VgT) Ø Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT) Hintergrund: aufgrund des tragischen Todes eines Kindes in Hamburg (Juni 2000) durch Bisse zweier Hunde eines stadtbekannten Kriminellen, beschlossen die deutschen Länder sowie nachfolgend auch die Mitglieder der Bundesregierung drakonische Hundegesetze zu erlassen. Anstatt aber mit Maß und Objektivität vorzugehen, kam es zu wenig zielführenden und diskriminierenden Verboten bzw. Restriktionen einiger verteufelter Rassen. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn setze sogar 42 Hunderassen auf den Index. Die Folgen: Amtliche Schikanen; Überfüllung der Tierheime, da die inkriminierten Hunde nicht mehr vermittelt werden dürfen; Denunziantentum (Nachbar bespitzelt Nachbar); Chaos bei Abnahme von Wesenstests bis hin zu Zwangseuthanasien unauffälliger Tiere nur aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit. Mag.
Alexander Willer, CANIS: Ich vertrat in der
parlamentarischen Enquete zum Thema gefährliche Hunde den
Rechtsgrundsatz der Unschuldsvermutung und tue dies weiterhin.
Hunde a priori aufgrund ihrer Rasse zu verurteilen, ist tiefster
dummer Rassismus. Die Gefährlichkeit eines Tieres muß
individuell bemessen werden und darf nicht in populistischer
Lynchjustiz enden. Vorbeugende Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen
Hunden haben daher mit Sachverstand und Augenmaß zu geschehen.
Der Tierschutzverein CANIS - sowie der von uns in Genf
mitvertetene VgT - schließen sich daher der Klage gegen namhafte
deutsche Politiker an; zumal die deutschen Regelungen von Kanada
bis Hierzulande brisante Nachahmerwirkung bergen. Dr. Norbert Schauer, IBT: Die vielerorts in deutschen Gefahrenverordnungen der Länder nun festgelegten unwiderlegbaren Gefährlichkeitsvermutungen bestimmter Hunderassen sind nicht nur ethologischer, sondern ebenso ein juristischer Unsinn! In bereits im laufen befindlichen Normenkontroll- und Anfechtungsverfahren werden diese verfassungs- und grundsatzwidrigen Verordnungen hoffentlich bald zu Fall gebracht. Ich setze ganz auf den Sachverstand der deutschen Höchstgerichte. Übereilte Anlassgesetzgebung aufgrund einiger tragischer, höchst bedauerlicher Vorfälle ist der juristische Holzweg. Ort der Verhandlung: Centre International de Conférences
(C.I.C.G.), Rue de Varembé 15-17, Genf Datum : Montag, 7.5.2001, 9.30 Uhr 17.00 Uhr |