Politiker wegen «Diskriminierung» von Kampfhunden verurteilt  Selbst ernannter Gerichtshof fuer Tierrechte verurteilt 42 deutsche Entscheidungstraeger - «Unerbittlich durchgesetzte Antihundepolitik»

Genf (AP)

Wegen «Rassendiskriminierung» und Toetens von Kampfhunden sind 42 deutsche Politiker vom selbst ernannten Internationalen Gerichtshof fuer Tierrechte verurteilt worden. Bundeskanzler Gerhard Schroeder, Vizekanzler Joschka Fischer, Bundespraesident Johannes Rau und Bundesinnenminister Otto Schily und andere Entscheidungstraeger wurden am Montag in Genf fuer schuldig befunden, «die Rassendiskriminierung von Hunden und die Diskriminierung ihrer Halter aktiv zu foerdern».

Voellig friedliche Familienhunde muessten darunter leiden, machte die Anklage geltend, die Juergen Gerlach von der deutschen Partei Mensch Umwelt Tierschutz vortrug. Die Politiker seien schuldig, «die Rolle des Hundes als individuelles Wesen und als Sozialpartner unzaehliger Menschen nicht nur zu missachten, sondern tausende von Hunden durch behoerdliche Beschluesse der Verfolgung, den psychischen und physischen Leiden und der Vernichtung preiszugeben», heisst es schliesslich im Urteilsspruch des Gerichtshofs, der von dem Schweizer Tierschuetzer Franz Weber 1979 ins Leben gerufen wurde.

«Sie sind schuldig, jahrelang unterlassen zu haben, dem Missbrauch von Hunden als Kampfwaffe auf Gesetzesstufe Riegel vorzuschieben», verlas Weber nach Beratung der zehn Geschworenen weiter aus dem Schuldspruch.

Dadurch seien die Politiker verantwortlich fuer tragische Unfaelle mit Hunden, die mit grausamen Erziehungsmethoden zu einem artwidrigen Verhalten abgerichtet worden seien.

Der deutschen Politik wurde weiter vorgeworfen, eine Massenhysterie geschuert zu haben und ein Beispiel der Rohheit gesetzt zu haben. «Alle Angeklagten sind schuldig, durch eine rassistisch gepraegte, unerbittlich durchgesetzte Antihundepolitik Deutschland vor der internationalen Gemeinschaft in den Verruf zu bringen, beruechtigte Verfolgungsmethoden einer unseligen Vergangenheit erneut anzuwenden», heisst es in dem Schuldspruch.

Ausserdem benachteiligen die Politiker dem Urteil zufolge durch Erhoehung der Hundesteuer einen Teil der Bevoelkerung und verstossen gegen Grundrechte, indem sie ein Hundehalter-feindliches Bundesgesetz geschaffen haetten. Zudem seien sie «der Absicht schuldig, ihr unheilvolles Gesetz auf andere EU-Staaten auszudehnen». Das im April in Kraft getretene Kampfhundegesetz regelt unter anderem den Import gefaehrlicher Hunde. Das Gesetz sieht darueber hinaus Verschaerfungen im Tierschutzgesetz vor. Kuenftig ist es verboten, Hunde zu zuechten, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen Aggressionssteigerungen auftreten werden.

Der Internationale Gerichtshof fuer Tierrechte hat sich in der Vergangenheit unter anderem mit dem Transport von Tieren, dem Toeten von Elefanten wegen ihres Elfenbeins und dem Tod von Delfinen in Fischernetzen beschaeftigt

Quelle : http://seite1.web.de/show/3AF6BF41.AP1/?id=010507-3vl1h-00

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