Der Bundesrat hat sich heute in
seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung
gefährlicher Hunde dafür ausgesprochen, das
generelle Einfuhrverbot für so genannte
"Kampfhunde" zu verschärfen. Zum einen muss
das absolute Einfuhrverbot nach Ansicht des Bundesrates
auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich
eingestuften Hunderassen ausgedehnt werden. Der
Gesetzentwurf nennt in diesem Zusammenhang nur die
Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier
und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit den
genannten Tieren. Zum anderen sollte die im
Regierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit entfallen, im
Einzelfall eine Einfuhrgenehmigung für andere, nach
Landesrecht einem Haltungs-, Zucht- oder Handelsverbot
unterworfene Hunde zu erteilen. Darüber hinaus spricht
sich der Bundesrat für die Einführung einer
Pflichthaftpflichtversicherung für alle Hundehalter
aus. Eine Beschränkung der Versicherungspflicht nur auf
"gefährliche Hunde" erscheine nicht zweckmäßig,
da auch ein Beißzwischenfall mit einem bis dahin nicht
als gefährlich eingestuften Hund schwerwiegende Schäden
verursachen könne. Hinsichtlich der Ausgestaltung hält
der Bundesrat eine Orientierung an der
Pflichtversicherung für Autofahrer sinnvoll, um
Direktansprüche gegen den Versicherer zu ermöglichen
und auch das Handeln des Hundehalters mit einzubeziehen.
Weiterhin wird vorgeschlagen, in einem neuen
Straftatbestand nicht nur das Züchten, sondern auch das
Halten und den Handel mit gefährlichen Hunden mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zu
bedrohen.
Außerdem sollte ein Haltungs- und
Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere, an denen
tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen wurden, in das
Tierschutzgesetz aufgenommen werden. Notwendige
Ausnahmen könnten durch Rechtsverordnung geregelt
werden.
Mit dem Gesetzentwurf will die
Bundesregierung die überwiegend länderrechtlichen
Regelungen zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche
Hunde bundesrechtlich ergänzen. Neben der Einführung
eines Einfuhrverbots gefährlicher Hunde in das Inland
soll vor allem das Tierschutzgesetz verschärft werden.
Nach dem Gesetzentwurf wäre es künftig verboten, Hunde
zu züchten, wenn damit zu rechnen ist, dass bei den
Nachkommen unter anderem erblich bedingte
Aggressionssteigerungen auftreten werden. Die Zufügung
von Leiden soll für ein Zuchtverbot nicht mehr
Voraussetzung sein.