- Fakten

24.10.2000

Bundesrat nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

Verschärfung von Einfuhrbestimmungen für "Kampfhunde" gefordert/ Pflichthaftpflichtversicherung für alle Hundehalter angeregt

     

    Der Bundesrat hat sich heute in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Bekämpfung gefährlicher Hunde dafür ausgesprochen, das generelle Einfuhrverbot für so genannte "Kampfhunde" zu verschärfen. Zum einen muss das absolute Einfuhrverbot nach Ansicht des Bundesrates auf Bullterrier und alle nach Landesrecht als gefährlich eingestuften Hunderassen ausgedehnt werden. Der Gesetzentwurf nennt in diesem Zusammenhang nur die Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier und Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen mit den genannten Tieren. Zum anderen sollte die im Regierungsentwurf vorgesehene Möglichkeit entfallen, im Einzelfall eine Einfuhrgenehmigung für andere, nach Landesrecht einem Haltungs-, Zucht- oder Handelsverbot unterworfene Hunde zu erteilen. Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat für die Einführung einer Pflichthaftpflichtversicherung für alle Hundehalter aus. Eine Beschränkung der Versicherungspflicht nur auf "gefährliche Hunde" erscheine nicht zweckmäßig, da auch ein Beißzwischenfall mit einem bis dahin nicht als gefährlich eingestuften Hund schwerwiegende Schäden verursachen könne. Hinsichtlich der Ausgestaltung hält der Bundesrat eine Orientierung an der Pflichtversicherung für Autofahrer sinnvoll, um Direktansprüche gegen den Versicherer zu ermöglichen und auch das Handeln des Hundehalters mit einzubeziehen. Weiterhin wird vorgeschlagen, in einem neuen Straftatbestand nicht nur das Züchten, sondern auch das Halten und den Handel mit gefährlichen Hunden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe zu bedrohen.

     

    Außerdem sollte ein Haltungs- und Ausstellungsverbot für alle Wirbeltiere, an denen tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen wurden, in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden. Notwendige Ausnahmen könnten durch Rechtsverordnung geregelt werden.

    Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die überwiegend länderrechtlichen Regelungen zur Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde bundesrechtlich ergänzen. Neben der Einführung eines Einfuhrverbots gefährlicher Hunde in das Inland soll vor allem das Tierschutzgesetz verschärft werden. Nach dem Gesetzentwurf wäre es künftig verboten, Hunde zu züchten, wenn damit zu rechnen ist, dass bei den Nachkommen unter anderem erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten werden. Die Zufügung von Leiden soll für ein Zuchtverbot nicht mehr Voraussetzung sein.

 

 

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