- Fakten

    Bundesrat fordert Schutz vor Kampfhunden

    Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern soll erleichtert werden

       

      Der Bundesrat hat in einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unbeschränkte Auskünfte auch denjenigen Behörden erteilt werden dürfen, welche die Zuverlässigkeit von Hundehaltern zu prüfen haben, und dass die Tilgung der Strafe im Bundeszentralregister in diesen Fällen keine Verwertungsverbote nach sich zieht. Zur Begründung wurde auf die gehäuften Fälle von Angriffen von Kampfhunden auf Menschen in jüngster Zeit verwiesen. Die Länder seien verstärkt gefordert, für einen effektiveren Schutz der Menschen vor Kampfhunden zu sorgen. Vor diesem Hintergrund erscheine eine Zuverlässigkeitsprüfung von Hundehaltern geboten und werde von vielen Ländern erwogen oder bereits praktiziert. In der Praxis scheitere eine umfassende und zuverlässige Auskunft über Personen, hier Hundehalter, am derzeit geltenden Recht, da örtliche Ordnungsbehörden keine unbeschränkte Auskunft, sondern nur eine beschränkte Auskunft erhielten. Eine Vielzahl von Eintragungen werde nicht aufgenommen und nach Ablauf von bestimmten Fristen würden bestimmte Verurteilungen nicht mehr in das Führungszeugnis eingetragen. Die meisten Eintragungen würden nach bestimmten Tilgungsfristen aus dem Register entfernt. Der Bundesrat betonte, dass mit entsprechenden Ergänzungen im Zentralregisterrecht dem Umstand Rechnung getragen werde, dass Kampfhunde so gefährlich wie Waffen seien. Der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Angriffen von Kampfhunden mit Verletzungs- oder Todesfolge müsse, so der Bundesrat, höher bewertet werden, als Erleichterungen der Resozialisierung und der Datenschutz.

       

      Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Hunde verlangte der Bundesrat eine verlängerte Beratungsfrist.

       

      Entschließung des Bundesrates zum Schutz vor Kampfhunden

      Drucksache 417/00 (Beschluss)

      Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde

      Drucksache 460/00 (Beschluss)

     

 

 

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