- Aktuelles

Auch wenn manche Gestalten es bestreiten . die LHVO ist NICHTIG - dies Schreiben verschiedenste Gerichte. Lesen Sie selbst und lassen sich nicht die FREUDE vermiesen - vor allem nicht von Leuten, die noch nie wollten das die HVO verschwinden!

Wer keinen Widerspruch gegen Gebührenbescheide, Auflagen usw. usf. einlegt - ist selber Schuld - und verhindert AKTIV das sein Mitbewohner Hund ein NORMALES ARTGERECHTES Leben leben kann!

Und gleichzeitig tut er was für unsere Grundrechte!


  1. Nochmals Verwaltungsgericht Arnsberg
  2. Verwaltungsgericht Köln
  3. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - die LHVO ist nichtig
  4. Hier die Unterlagen von Edgar - die LHVO ist nichtig.
  5. Hier nun auch noch Düsseldorf
  6. Hier nun auch Köln/Hennef

Hier der gesamte Schriftverkehr Tierheim Olpe/ Verwaltungsgericht Arnsberg:

Eines kann man immer nur wiederholen: Legt Widerspruch ein, Klagt usw. Und lasst euch nicht belabern - MACHT ES!

"Du bist nicht nur für das verantwortlich, was Du tust - sondern auch für das, was Du NICHT tust."

Lest es - es kostet bis auf etwas Zeit - NICHTS und dein Freund kann am Leben bleiben!

 

  1. Bescheid des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Olpe über Maulkorbbefreiung "Sancho" vom 01.08.2001
     
  2. Gebührenbescheid des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes für Maulkorbbefreiung "Sancho" vom 01.08.2001
     
  3. Widerspruch gegen Gebührenerhebung ("Sancho") des Tierschutzvereins Olpe vom 16.08.2001
     
  4. Bescheid des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Olpe über Maulkorbbefreiung "Brando" vom 17.08.2001
     
  5. Gebührenbescheid des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes für Maulkorbbefreiung "Brando" vom 16.08.2001
     
  6. Widerspruch gegen Gebührenerhebung ("Brando") des Tierschutzvereins Olpe vom 24.08.2001
     
  7. Schriftsatz zum Widerspruch an den Landrat des Kreises Olpe vom 02.10.2001
     
  8. Ablehnung des Widerspruchs ("Sancho") durch die Bezirksregierung Arnsberg vom 23.10.2001
     
  9. Ablehnung des Widerspruchs ("Brando") durch die Bezirksregierung Arnsberg vom 24.10.2001
     
  10. Klageerhebung des Tierschutzvereins Olpe beim Verwaltungsgericht Arnsberg vom 22.11.2001
     
  11. Antwort der Bezirksregierung Arnsberg (Ruhen des Widerspruchsverfahrens gegen Ablehnung der Widersprüche) vom 26.11.2001
     
  12. Schreiben des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23.11.2001
     
  13. Bescheid des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Olpe über Maulkorbbefreiung "Jill" vom 10.12.2001
     
  14. Gebührenbescheid des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes für Maulkorbbefreiung "Jill" vom 10.12.2001
     
  15. Widerspruch gegen Gebührenerhebung ("Jill") und Gebührenerhebung für Widerspruchsbescheide Tierschutzvereins Olpe vom 28.12.2001
     
  16. Antwort des Kreises Olpe (Ruhen des Widerspruchsverfahrens gegen Gebührenerhebung "Jill") vom 07.01.2002
     
  17. Antrag des Kreises Olpe auf Abweisung der Klage des Tierschutzvereins Olpe beim Verwaltungsgericht Arnsberg vom 02.01.2001
     
  18. Erwiderung von Herrn Dr. Küttner an das Verwaltungsgericht Arnsberg vom 22.01.2002
     
  19. Vortrag/Schriftsatz von Herrn Dr. Küttner beim Verwaltungsgericht Arnsberg vom 09.01.2003
     
  20. Anberaumung der mündlichen Verhandlung seitens des Verwaltungsggerichts Arnsberg vom 03.01.2003
     
  21. Stellungnahme des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 07.01.2003 ("LHV NRW ist nichtig")
     
  22. Aufhebung der Verwaltungsakte (Gebührenbescheide) nach LHV NRW durch den Kreis Olpe vom 14.01.2003
     
  23. Terminaufhebung durch das Verwaltungsgericht Arnsberg vom 21.01.2003

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