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Auch wenn manche Gestalten es bestreiten . die LHVO ist NICHTIG - dies Schreiben verschiedenste Gerichte. Lesen Sie selbst und lassen sich nicht die FREUDE vermiesen - vor allem nicht von Leuten, die noch nie wollten das die HVO verschwinden! Wer keinen Widerspruch gegen Gebührenbescheide, Auflagen usw. usf. einlegt - ist selber Schuld - und verhindert AKTIV das sein Mitbewohner Hund ein NORMALES ARTGERECHTES Leben leben kann! Und gleichzeitig tut er was für unsere Grundrechte! |
Hier der gesamte Schriftverkehr Tierheim Olpe/ Verwaltungsgericht Arnsberg: Eines kann man immer nur wiederholen: Legt Widerspruch ein, Klagt usw. Und lasst euch nicht belabern - MACHT ES! "Du bist nicht nur für das verantwortlich, was Du tust - sondern auch für das, was Du NICHT tust." Lest es - es kostet bis auf etwas Zeit - NICHTS und dein Freund kann am Leben bleiben!
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