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Hunde in Berlin

 Verwaltungsgericht Potsdam beschließt:

Es dürfen keine Hunde mehr eingezogen werden!

Begründung: die Brandenburger HundeVO hält einer juristischen Überprüfung nicht stand.

Im Ordnungsamt Löwenberg standen einige Hunde-Einziehungen an, da die Halter ihre Hunde nicht rechtzeitig angemeldet hatten bzw. ein Halter durch die Sachkundeprüfung gefallen war. Die Hundehalter wandten sich an das Verwaltungsgericht Potsdam. Dieses wies das Ordnungsamt darauf hin, daß es im Falle einer Klage verlieren würde, da die Einziehung eines Hundes einer Enteignung gleich käme. Das aber sei per Verordnung wegen geringfügiger Gründe nicht möglich.

Benachrichtigen sie bitte alle Freunde und Bekannte in Brandenburg!

Wem der Hund weggenommen wurde, der soll ihn sofort zurückverlangen!

Wem der Hund getötet wurde: Schadenersatzklage anstrengen!

Klagen Sie auch gegen das Haltungsverbot in Mehrfamilienhäusern!

Über Klagemöglichkeiten, Anwälte, bereits bestehende Gruppen, die in Brandenburg und Berlin Sammelklagen anstrengen und denen man sich anschließen kann, informiert Sie:

M. Bobka, Tel: (030) 43 40 83 47

Großer Dank an Su Winter (Autorin von "Kampfhund sucht Schutzengel"), die sich im o. g. Fall persönlich sehr stark eingesetzt hat und durch Briefe und Gespräche mit den Behörden und Gerichten dazu beigetragen hat, den betroffenen Hundehaltern zu helfen.

Rückfragen: Ordnungsamt Löwenberg, Hr. Bethge, Tel: (033094) 6 98 27

 



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