- :-))

Hallo Achim,

insbesondere der Kostenbeschluß ist interessant. -

Vorab die interne Dienstanweisung, wie man dann geplant hat sich um die Kosten zu drücken. Schau Dir mal dieser Begriffe an wie "Hinweis auf die Rechtslage" oder "allenfalls könnte gerettet werden" und "Verwaltungsakt ist nicht nichtig sondern nur rechtswidrig" .Die markier man ganz dick :-)) Ist schon der Hammer.

Dann dieser wunderbare Beschluß. Kosten trägt der Beklagte + Beschluß ist unwiderruflich. Basta! Sind se fein hinten runtergefallen.....:-))

Vielleicht animiert das ja ein paar Leute sich die entstandenen Kosten wiederzuholen....

Die Chancen stehen gut.

Die interne Dienstanweisung, wie man dann geplant hat sich um die Kosten zu drücken. Schau Dir mal dieser Begriffe an wie "Hinweis auf die Rechtslage" oder "allenfalls könnte gerettet werden" und "Verwaltungsakt ist nicht nichtig sondern nur rechtswidrig" .Die markier man ganz dick :-)) Ist schon der Hammer.

 

 

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