![]() |
- Berlin |
Gericht: Berliner Kampfhunde-Verordnung rechtens Berlin (Reuters) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene Kampfhunde- Verordnung der Hauptstadt bestätigt. Rassespezifische Merkmale als eine der Ursachen gesteigerter Gefährlichkeit anzusehen, sei zum Schutze der Allgemeinheit sachlich vertretbar, entschieden die Richter am Donnerstag. Die so genannte Rasseliste sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit wiesen sie die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen die drastischen Einschränkungen für das Halten von Kampfhunden zurück. Die meisten Beschwerdeführer verließen während der Urteilsbegründung aus Protest den Gerichtssaal. (Az.: VerfGH 152/00). Nach der vor einem Jahr erlassenen Verordnung besteht für zwölf Rassen Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem müssen Besitzer von fünf dieser Rassen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier vorlegen, weil diese Hunde als besonders gefährlich gelten. Dazu gehören American Staffordshire Terrier, Pitbull, und Bullterrier. Der Berliner Senat hatte mit dem Eilerlass auf die tödliche Attacke von Kampfhunden auf einen Sechsjährigen in Hamburg reagiert. Anders als in Berlin hatten erst Ende Mai Gerichte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen Teile der dortigen Hundeverordnungen für nichtig oder rechtswidrig erklärt. Gerade in einer Stadt wie Berlin, die die höchste Hundepopulation in Deutschland habe, sei der Staat zu einer "typisierenden Regelung" befugt. Die so genannte Rasseliste verletze die Halter dieser Hunde jedoch nicht in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Der Berliner Senat dürfe sich auf fachwissenschaftliche Veröffentlichungen stützen, "wonach gerade den in der Rasseliste aufgeführten Hunden eine gesteigerte Aggressivität, geringe Schmerzempfindlichkeit, fehlende Angst sowie fehlende Beherrschbarkeit bei Aggressionsverhalten zugeschrieben werden", sagte Gerichtspräsident Helge Sodan. Die Haltung der aufgelisteten Kampfhunde begründe im Gegensatz zu anderen Hunderassen eine erhöhte Gefahr, da es bei Beißzwischenfällen zu schweren Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen kommen könnte, hieß es weiter. Um dieser abstrakten Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen vorzubeugen, stehe dem Staat ein Gestaltungsspielraum zu. Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang sei geeignet, Gefahren zu verringern und das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen erheblich zu stärken. Auch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für fünf als besonders gefährlich eingestufte Rassen sei zulässig. Für die unterlegenen Hundehalter sagte Rechtsanwältin Anenett Löwe: "Die Entscheidung ist falsch und macht die Stadt nicht sicherer." Der Kampfhunde-Erlass verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot in der Verfassung. Jedem einzelnen Halter bleibe nun offen, vor Verwaltungsgerichten Klage in seinem individuellen Fall einzureichen. Die Rasselisten wurden bislang von Gerichten in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich bewertet. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten die Richter an den dortigen Hundeverordnungen vor allem bemängelt, dass als Kriterium für die Gefährlichkeit die Hunderasse zu Grunde gelegt wurde. [ http://de.news.yahoo.com/010712/71/1riwy.html ] |
![]() |
Meinungen dazu: fazit: kämpft weiter für eure familienhunde und gebt nicht auf. eure hunde haben es verdient. |