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Gericht: Berliner Kampfhunde-Verordnung rechtens

Berlin (Reuters) - Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene Kampfhunde- Verordnung der Hauptstadt bestätigt. Rassespezifische Merkmale als eine der Ursachen gesteigerter Gefährlichkeit anzusehen, sei zum Schutze der Allgemeinheit sachlich vertretbar, entschieden die Richter am Donnerstag. Die so genannte Rasseliste sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Damit wiesen sie die Beschwerden von 35 Hundehaltern gegen die drastischen Einschränkungen für das Halten von Kampfhunden zurück. Die meisten Beschwerdeführer verließen während der Urteilsbegründung aus Protest den Gerichtssaal. (Az.: VerfGH 152/00).

Nach der vor einem Jahr erlassenen Verordnung besteht für zwölf Rassen Leinen- und Maulkorbzwang. Zudem müssen Besitzer von fünf dieser Rassen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für sich und das Tier vorlegen, weil diese Hunde als besonders gefährlich gelten. Dazu gehören American Staffordshire Terrier, Pitbull, und Bullterrier. Der Berliner Senat hatte mit dem Eilerlass auf die tödliche Attacke von Kampfhunden auf einen Sechsjährigen in Hamburg reagiert. Anders als in Berlin hatten erst Ende Mai Gerichte in Schleswig-Holstein und Niedersachsen Teile der dortigen Hundeverordnungen für nichtig oder rechtswidrig erklärt.


Gerade in einer Stadt wie Berlin, die die höchste Hundepopulation in Deutschland habe, sei der Staat zu einer "typisierenden Regelung" befugt. Die so genannte Rasseliste verletze die Halter dieser Hunde jedoch nicht in ihrem Grundrecht auf Gleichbehandlung. Der Berliner Senat dürfe sich auf fachwissenschaftliche Veröffentlichungen stützen, "wonach gerade den in der Rasseliste aufgeführten Hunden eine gesteigerte Aggressivität, geringe Schmerzempfindlichkeit, fehlende Angst sowie fehlende Beherrschbarkeit bei Aggressionsverhalten zugeschrieben werden", sagte Gerichtspräsident Helge Sodan.


Die Haltung der aufgelisteten Kampfhunde begründe im Gegensatz zu anderen Hunderassen eine erhöhte Gefahr, da es bei Beißzwischenfällen zu schweren Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen kommen könnte, hieß es weiter. Um dieser abstrakten Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen vorzubeugen, stehe dem Staat ein Gestaltungsspielraum zu. Der generelle Leinen- und Maulkorbzwang sei geeignet, Gefahren zu verringern und das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Menschen erheblich zu stärken. Auch die Anzeige- und Kennzeichnungspflicht für fünf als besonders gefährlich eingestufte Rassen sei zulässig.


Für die unterlegenen Hundehalter sagte Rechtsanwältin Anenett Löwe: "Die Entscheidung ist falsch und macht die Stadt nicht sicherer." Der Kampfhunde-Erlass verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot in der Verfassung. Jedem einzelnen Halter bleibe nun offen, vor Verwaltungsgerichten Klage in seinem individuellen Fall einzureichen. Die Rasselisten wurden bislang von Gerichten in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich bewertet. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten die Richter an den dortigen Hundeverordnungen vor allem bemängelt, dass als Kriterium für die Gefährlichkeit die Hunderasse zu Grunde gelegt wurde.

[ http://de.news.yahoo.com/010712/71/1riwy.html ]

 Meinungen dazu:

es ist zum kotzen. ich war total geschockt, als ich dieses urteil gelesen habe und ich kann es immer noch nicht glauben. von wegen nicht verfassungswidrig. was ist denn das für ein richter? hat der tomaten auf den augen? da entscheiden schon andere gerichte gegen die verordnung und dann sowas. von wegen die experten sagen, diese tiere wären von natur aus aggressiv bla bla. sehr seltsam. komischerweise gibt es da ganz andere expertenmeinungen dazu. den breitsamer kann man doch in der pfeife rauchen. der hat doch gar keine ahnung. armes deutschland. es ist echt peinlich. in rheinland-pfalz steht das ergebniss noch aus. ich hoffe immer noch, daß diese richter wenigstens noch ihr hirn eingeschaltet haben. in bayern und berlin ticken die uhren wohl anders. da fühlt sich die höhn jetzt bestimmt bestätigt (und alle anderen schwachköpfe auch). die hunde sind die leidtragenden der ganzen sache zusammen mit allen rechtschaffenden bürgen hier im land. das ganze haben wir nur den assozialen und tierquälern zu verdanken, die sich einen dreck um das wohl der tiere kümmern. denen gehören keine hunde - richtig. aber alle verantwortungsbewußten hundehalter müssen ihre tiere quälen. ich sage auch nichts gegen einen sachkundenachweis. der ist ja ganz sinnvoll für JEDEN halter. aber nach bestehen ohne weitere auflagen für hund und halter - für JEDEN halter. ich hoffe, daß dieses vernichtende urteil nicht das endgültige ist. wehrt euch weiter. deutschland - armes land. die zeiten hatten wir schonmal-erst waren es die juden, jetzt die hunde, was kommt als nächstes? welche partei kann man noch wählen? die nächsten wahlen stehen vor der tür. spd und grüne kriegen keine stimmen von mir. so unfähige und bekloppte politiker habe ich noch nie gesehen. die kann man alle vergessen. aber die werden schon merken, was sache ist. es ist schon peinlich ein deutscher zu sein. nirgendwo wird soviel schwachsinn produziert als bei uns. das ganze läuft am problem vorbei. deshalb: weg mit den rasselisten, hin zur einzelfallprüfung. kein hund kann für seine rasse was. unser rechtssystem ist schon klasse. freiheit für die straftäter, sexualverbrecher u.ä. - sehr intelligent. aber am hund kann man es ja machen. der kann sich ja nicht wehren. das zeigt schon wahre größe. anstatt mal zu zugeben, daß die ganze verordnung scheiße ist und ein schnellschuß war ohne nachzudenken, nein, da werden hirnlose argumente in den raum geworfen und wenn man dann nach den experten fragt, kriegt man keine antwort....weil es gar keine experten waren.... ich könnte stundenlang weiterschreiben, aber dann wird es zuviel.

 fazit: kämpft weiter für eure familienhunde und gebt nicht auf. eure hunde haben es verdient.



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