Zwischenbilanz Bundesländer

 
Zwischenbilanz Bundesländer
Stand 30. Oktober 2003

 

(die einzelnen Urteile und Einzelinformationen finden sich auf den jeweiligen Bundesländerseiten von www.tierheim-olpe.de oder direkt hier)

 

Baden Württemberg:
 

Auch das wird irgendwann in einer oberen Instanz entschieden werden, vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nur der Berufungszulassungsgrund verhandelt, und der war der falsche. Sobald einer dem BVerwG die richtigen Fragen stellt, ist die Rasseliste da auch weg.
 

Berlin:
 

Die Rasseliste wurde am 21.11.2002 per Eilantrag vor dem VG gekippt, weil ein Hundehalter seinen AmStaff nicht sicher stellen lassen wollte. VG orientierte sich am BVerwG. Für das Gesetz wird`s eng bis November.

Brandenburg:
 

ist seit dem 20.08.2003 durch das Urteil des BVerwG frei, ein Gesetz kriegen die wohl nicht mehr vor November hin (Termin BVerfG). Und wenn doch...ist die Blamage umso größer.

Bremen:
 

Da sind Klagen gegen das Gesetz anhängig (ein Dank an das Ehepaar Detlef und Dorothea Persson), die werden sicher von den Gerichten bis nach November verschleppt werden. Aber dann...

HH:
 

Am 19.08.2003 wurden endlich die Hamburger Klagen verhandelt, das Urteil kippte die Hamburger HV, der Senat ging in Berufung, so dass die HV noch rechtskräftig ist.
Für diesen Fall kündigten die Hamburger Rechtsanwälte RA Michael Rockel und RA Dr. Ulrich Wollenteit eine Flut von Eilanträgen an, da Besitzer ihren beschlagnahmten Hunden jetzt seit 3 Jahren hinterher prozessieren.

Hessen:
 

RA Volker Stück wird solange Normenkontrollklagen stellen, wie Bouffier neue Verordnungen häkelt, zur Zeit sind wir bei HV Nr. 4. Möglicherweise vergeht Bouffier nach November die Lust.
 

McPomm:
 

HV bzw. Rasseliste wurde am 18.12.2002 vom BVerwG ans OVG Greifswald zur Nachbesserung zurückverwiesen. Das OVG wird nicht anders können, als die Rasseliste zu kippen, hoffen wir mal, zumal ihm der große Bruder auf die Finger guckt.

Niedersachsen:
 

HV wurde am 03.07.2002 vom BVerwG gekippt, das neue Gesetz wäre über Widerspruchsverfahren o.ä. gekippt worden, am 29.10.2003 änderte der Landtag das Gesetz und entfernte die Rasseliste, womit Niedersachsen frei ist.

NRW:
 

Im Januar 2003 erklärte das VG Arnsberg die LHV NRW aufgrund der Klage des Tierschutzvereins Olpe für nichtig, gegen das am 01. Januar in Kraft getretene Landeshundegesetz NRW liegt vom Tierschutzverein Olpe schon seit Juni 2003 eine neue Klage beim VG Arnsberg, auch viele andere Klagen sind anhängig (Kanzlei Wolf & Partner, RA Dr. Jürgen Küttner, Kanzlei Sieger, Weidemann und Laakes, RA Lars-Jürgen Weidemann).
Die notwendigen Klagen sind da - die VG werden aber sicherlich die Entscheidung des BVerfG im November abwarten.

Rheinland-Pfalz:
 

Die privaten Kläger um Dipl.-Ing. Bernd Schwab sind wirklich Stehaufmännchen. Die haben ein ums andere Mal vor den Gerichten ihres Bundeslandes auf die ... gekriegt, jetzt sind sie in der letzten Instanz vor dem BVerfG. Um die machen wir uns gar keine Sorgen. Die beissen sich durch.
 

Saarland:
 

Seit 2000 unseres Wissens tote Hose. Allerdings sind Achim und Gisela Weber von www.maulkorbzwang.de ins Saarland umgezogen. Irgendein Widerspruchs- oder Bussgeldverfahren wird deshalb auch das Saarland erwischen.

Sachsen-Anhalt:
 

Die Rasseliste bzw. HV wurde am 12.12.2002 vom OVG Sachsen-Anhalt wegen den Urteilen des BVerwG gekippt.

Sachsen:
 

Tote Hose unseres Wissens, aber auch die wird es eines Tages erwischen, wenn die höherrangigen Urteile da sind und irgendjemand vor Gericht geht - oder von einer Behörde dämlicherweise vor Gericht gegangen wird.

Schleswig Holstein:
 

HV wurde am 18.12.2002 vom BVerwG gekippt. Und tschüß. Bastelt ruhig in gewohnt dilettantischer Manier an Gesetzen.

Thüringen:
 

Unser Lieblingsland. Hat keine Rasseliste gemacht.
Begründung: "Nach der überwiegenden Ansicht der Experten gäbe es keine natürliche Aggressivität von Hunden, erklärte Köckert (am 21.11.2000 anläßlich der Innenministerkonferenz, Red.). Eindeutig seien die Züchter oder Halter an solchem Verhalten schuld, wenn sie unverantwortlich mit den Tieren umgehen."

Bayern:
 

Wenn die Urteile, besonders das vom BVerfG, alle da (und okay) sind, wird dann der Nächste, der wegen des bayerischen Gesetzes vor Gericht zieht (oder gezogen wird), selbiges hinrichten.

Das waren jetzt alle 16, nicht?
Mehr unter den einzelnen Bundesländer-Seiten.

So viele Hundehalter.
So viele Vereine und Verbände.
Und doch so wenige Kläger.
Und die so ziemlich alle privat.

Aber wie das Salz in der Suppe - es genügen Wenige in jedem Bundesland.
Weil Deutschland (noch) ein Rechtsstaat ist.
Wir sind diesen Klägern und ihren Anwälten sehr dankbar.

Alle, die 3 Jahre die Hände in den Schoß gelegt, und sich noch nicht einmal informiert haben, werden von dem Einsatz dieser Menschen profitieren.
Alle Hunde werden davon profitieren.
Auch und gerade die Hunde in den Tierheimen.

Und nicht zuletzt die Demokratie und die Rechtstaatlichkeit.
Denn wenn es durchgegangen wäre, dass ein Staat wegen blossem Gefahrenverdacht (oder Besorgnispotential) die Grundrechte seiner Bürger einschränkt, dann hätten wir uns vom Rechtsstaat verabschieden können.
Jeder Gefahrenverdacht (Terrorismus? z.B.) wäre ausgenutzt worden, um unsere Bürgerrechte weiter zu beschneiden.
Dann hätten wir alle einen genetischen Fingerabdruck abgeben dürfen - weil - wir KÖNNTEN ja irgendwann mal was anstellen.

Wiederholung:
 

Unrecht wird nicht dadurch zu Recht, dass man es von einer Verordnung in ein Gesetz gießt.
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett "Nutella" befindet, ist selber schuld.
Legen Sie gegen jeden Verwaltungsakt, gegen jede Genehmigung, gegen jede Gebühr in Zusammenhang mit Rasselisten Widerspruch ein.
Advokat ist Hundehalters Liebling.

Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit.
Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten
.
(George Bernard Shaw)
 

 

 

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