- Führungszeugniss

  • Prozeßleitende Verfügung des Verwaltungsgerichts Münster - Bitte fordern Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis vom Ordnungsamt zurück -

    Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster im Sinne einer prozeßleitenden Verfügung des berichterstattenden Richters bietet die LHV keine Ermächtigung zum "Behaltendürfen" des für die Haltungsgenehmigung vorgelegten polizeilichen Führungszeugnisses durch die Ordnungsämter (siehe Fax unten).

    (Daß die LHV NRW eine ausreichende Ermächtigung zur Forderung der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses durch die Ordnungsämtern bietet, hat ja bereits die Landesdatenschutzbeauftragte mehrfach vehement verneint.)

    Fast zeitgleich schilderte uns ein Zeuge folgenden Vorgang in einem Ordnungsamt des Ruhrgebietes:

 

  • Als er wegen Fragen zu den immer noch ausstehenden Genehmigungen das Ordnungsamt aufsuchte, zog die Verwaltungsangestellte eine große Schublade des Schreibtisches auf, welche angefüllt mit polizeilichen Führungszeugnissen war, konnte aber das seinige nicht finden. Sie suchte deshalb ein anderes Büro auf, und ließ den Zeugen ca. 15 - 20 Minuten ungestört und unbeaufsichtigt im Büro allein, die angrenzenden Büros waren nicht besetzt.

    Für uns wirft dies die Frage auf, ob mit den sensiblen Daten der polizeilichen Führungszeugnisse bei den Ordnungsämtern überhaupt ausreichend sensibel umgegangen wird, um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Datenschutz für die betroffenen Bürger und Hundehalter wenigstens rudimentär zu gewährleisten.


  • Da grundsätzlich selbst die Tatsache, daß in Ihrem polizeilichen Führungszeugnis NICHTS steht, niemanden etwas angeht, raten wir deshalb allen Hundehaltern vorsorglich, unter Verweis auf die unten angeführte prozeßleitende Verfügung des Verwaltungsgerichts Münster ihr polizeiliches Führungszeugnis umgehend vom entsprechenden Ordnungsamt unter Fristsetzung zurückzufordern.
    Sollte das Ordnungsamt Ihr Führungszeugnis nicht mehr finden, raten wir zu entsprechenden Fach- (nicht Dienst-) und Rechtsaufsichtsbeschwerden wegen Verletzung des Datenschutzes sowie ggf. weiteren rechtlichen Schritten, Sie können uns im Falle eines Falles auch gerne anmailen.


 



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