- OVG Münster |
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"Kampf"hundesteuersatzung Neuss gekippt Mail von heute: "Liebe Frau Groos, wir hatten Erfolg. Das OVG Münster hat in seinem Urteil vom 25. November 2004 eine Hundesteuersatzungsregelung, in der die Hunden, deren Haltung erhöht besteuert werden sollte, mit einer dynamischen Verweisung auf die LHV NRW bestimmt wurden, für ungültig erklärt. Die Stadt Neuss hatte keine eigene Rasselisten in ihre Hundesteuersatzung augenommen, sondern sich eines gesetzgeberischen "Kunstgriffs" bedient und formuliert, es seien Hunde der Rassen höher zu besteuern, die in der Anlage 1 bzw. Anlage 2 zur LHV NRW in der jeweils gültigen Fassung genannt seien. Dieser Kunstgriff erwies sich nun als Mißgriff. Der 14. Senat des OVG sieht hierin einen Verstoß gegen die Kompetenzordnung, insbesondere gegen § 41 Abs. 1 S. 2 lit. f GO. In einem die Haltung eines AmStaff betreffenden Fall hat er daher das erstinstanzliche Urteil abgeändert (da hatten wir ja verloren) und den angefochtenen Hundesteuerbescheid aufgehoben. Ich freue mich für die Klägerinnen und Kläger aller anderen Verfahren, für die dieses Ergebnis vorabentscheidende Bedeutung haben wird (z.B. ...). Liebe Grüße auch an Ihren Mann, Kü" |