- RLP

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz ist zum VGH-Termin am 04.07.2001 in gewaltiger Besetzung angetreten:
  • Justizministerium, 
  • Innenministerium, 
  • Umweltministerium und 
  • Vertreter des Landtages. 

Flankiert von der extra eingeflogenen bayerischen Sachverständigen Frau Dr. Falbesaner aus Maisach und diversen Polizeihundeausbildern aus Trier.

Presse- und Rundfunkinterviews vorher, in der Pause und hinterher. Der Sitzungssaal war brechend voll.

Die Phalanx von neun Richtern in roten Roben thronte vor uns. (Hinweis: Wir befinden uns bereits in der höchsten gerichtlichen Ebene und nicht beim OVG:

Beim OVG sind es drei Richter in Schwarz beim VGH neun Richter in Rot.)

Im Verlauf der Verhandlung musste der Präsident mehrere Unmutsäußerungen aus dem Publikum über die Exsudate der "Sachververständigen" rügen , ansonsten verlief die Verhandlung relativ locker und diszipliniert ab.

Folgende Punkte gegen die Rasseliste, wurden von uns (vier Beschwerdeführer, unterstützt von zwei Anwälten) ins Feld geführt:

  • -Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Berufsfreiheit und der Eigentumsgarantie
  • -Verstoß gegen das Willkürverbot, das Übermaßverbot und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • -Beißstatistiken
  • -Hinweise auf kynologische, ethologische und zoologische Gutachten, die eine rassebezogene gesteigerte Gefährlichkeit bei Hunden allesamt verneinen.

Wir haben es als Verletzung der "Waffengleichheit" gerügt, dass die Gegenseite mit einer Vielzahl von "Sachverständigen" angetreten ist, die als "Partei" getarnt waren, und die völlig einseitig gegen unsere Hunde ausgesagt haben.

Wir waren von einer getrennten Beweisaufnahme der von beiden Seiten benannten Gutachter ausgegangen und hatten daher niemanden mitgebracht.

Wir fühlten uns überrumpelt und sahen uns gezwungen, Antrag auf Beweiserhebung bei den von uns in einer Prioritätenliste aufgeführten Sachverständigen zu stellen, falls bei dem Hohen Gericht noch Zweifel verblieben sein sollten, dass es keine gefährlichen Rassen gibt.

Das Urteil wird Anfang September gefällt und nach schriftlicher Ankündigung schriftlich zugestellt.

Die Meinungsbildung beim 9-köpfigen Richtergremium ist sicherlich noch nicht abgeschlossen. Es ist eminent wichtig, dass in Rheinland-Pfalz keine schweren Beissvorfälle, die es bislang auch nicht gegeben hat, passieren und dass sich der in Schleswig-Holstein und Niedersachsen begonnene positive Trend in anderen Bundesländern, vor allem in dem am 12. Juli in Berlin erwarteten Urteil fortsetzt. Die beiden Urteile aus Schleswig und Lüneburg lagen dem Gericht bereits vor und haben ihre Spuren hinterlassen.

Evtl. wartet der VGH sogar noch die mündliche Verhandlung in Hessen am 28. August ab, bevor das Urteil endgültig postuliert wird.

Ganz wichtig dürfte die rechtzeitige Einreichung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein.

Sie würde positive Signale setzen, da solcherart erkennbar wird, dass auch das Bundesgesetz noch lange nicht in trockenen Tüchern ist. Die Bundesgesetzgebung mit vier inkriminierten Rassen liegt als möglicher Stolperstein auf dem Weg zu einem positiven Urteil.

Interessengemeinschaft gegen die Hundeverordnungen

von Rheinland-Pfalz

I. A.

PDir a. D. Dipl.-Ing. Bernd Schwab und Dipl.-Ing. Roger Boch



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